…des § 205 BAO berücksichtigt weder die Gründe, die zu einer späteren oder früheren Abgabenfestsetzung geführt haben, noch die Ursachen, die zum Unterlassen einer Anzahlung bzw. einer entsprechenden Widmung des auf dem Abgabenkonto bestehenden Guthabens geführt haben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22…
…worden. Übersteigen die Differenzen eine normale Bandbreite, so werde man von einer besonderen Ursache ausgehen können. Die Unterscheidung bestehe daher zwischen kleinen "zufälligen" Abweichungen und größeren "systematischen" Abweichungen. Beim Test weise das Ergebnis "Chi" im Rahmen der Analyse mit einer bestimmten Zahl darauf hin, in…
…beurteilen: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste, 2. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen, 3. Ursachen, auf Grund derer im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben oder Tätigkeiten kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, 5. marktgerechtes Verhalten im Hinblick…
…folgender Umstände zu beurteilen ist. 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste 2. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen 3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen…
…nur dann zu aktivieren, wenn sie entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für ihre Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Unternehmer mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (ständige Rechtsprechung des BFH, siehe z.B…
…inwieweit der Bw. seinen Plan zur Erzielung eines Gesamtgewinns abändern musste, und wann dies der Fall gewesen sei, machte er keine Angaben. Ursachen, aufgrund derer er im Gegensatz zu vergleichbaren Tätigkeiten keinen Gewinn erzielte, erblickte der Bw. in der nebenberuflichen Ausübung der Finanzdienstleistertätigkeit sowie in…
…96/15/0205; VwGH 25.2.2003, 99/14/0340). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe-)Partners haben (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; VwGH 22…
…3 leg.cit. anzunehmen und daher auch keine Zwangsläufigkeit dieses Entschlusses nach objektiven Maßstäben begründen können. Die Sachverhaltskonstellation für das Tatbestandsmerkmal einer "sittlichen Verpflichtung" kann zwar verschiedenste Ursachen haben muss aber inhaltlich solche Indizien aufweisen, die es rechtfertigen den durch die Steuerermäßigung eintretenden Steuerausfall auf…
…Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe…
…insofern zur Gänze, als lediglich kommentarlos in einer Steuererklärung eine (im Übrigen unrichtige) Restschuld ausgewiesen wird, welche ja auch mannigfache Ursachen ohne finanzstrafrechtliche Relevanz haben könnte, liegt offensichtlich gar keine Selbstanzeige vor. War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (siehe Erkenntnis vom 20. Dezember 2000, 97/13/0111, mit den dort angeführten weiteren Judikaturnachweisen). Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind…
…Das bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen müsste. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben (dies insbesondere aus der Sicht einer sofortigen Wohnsitzverlegung), als auch in einer weiteren…
…Umständen getragen werde, die außerhalb der Erwerbstätigkeit liegen würden. Die Unzumutbarkeit könne ihre Ursache sowohl in der privaten Lebensführung haben (dies insbesondere aus der Sicht der sofortigen Wohnsitzverlegung), als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit des Ehegatten. Unter Bedachtnahme auf…
3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen, 5. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf die Preisgestaltung, 6. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage…
…folgender Umstände zu beurteilen: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste, 2. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen, 3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird, 4. marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene…
…entrichtet wurde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Berufungswerberin (Bw) aus, dass die Abgabenschuld von € 15.536,03 betreffend Umsatzsteuer 12/2009 aus dreifachen Ursachen nicht entrichtet worden sei. Die Umsatzsteuervoranmeldung 12/2009 vom 20. Jänner 2010 sei als Guthaben ausgewiesen gewesen…
…am 24.11.1997 wegen Herzrasens in meiner Ordination vorstellig wurde. Nach Abklärung körperlicher Ursachen wurde bereits am 27.11.97 die Verdachtsdiagnose Panikattacke und larvierte Depressio geäußert und Frau (Name genannt) mit einem Antidepressivum eingestellt. Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass sich der…
…bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen. Demgegenüber hat es beim -straflosen- Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen…
…bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen. Demgegenüber hat es beim -straflosen- Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen…
…bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen. Demgegenüber hat es beim -straflosen- Geschicklichkeitsspiel der Durchschnitt der Teilnehmer mit zumindest hälftiger Wahrscheinlichkeit in der Hand, durch Geschicklichkeit den Ausgang des Spiels zu bestimmen…