…24. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 7. August 2012 betreffend Familienbeihilfe entschieden: Der angefochtene Berscheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ im Rahmen der Überprüfung des Familienbeihilfenanspruches für das Kind A., geboren am 3. Mai 1994, am…
…1988, 86/16/0035; 21.5.2001, 2001/17/0043). Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde (VwGH 23.2.2006, 2005/16/0243; 24.3.1995 93/17/0387). Im ZollR-DG gelten…
…eine Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nicht befugt. Ergeht trotz inhaltlichen Mangels vor dessen Behebung eine Sachentscheidung, so ist diese rechtswidrig infolge Unzuständigkeit (VwGH 21.1.2004, 99/13/0120). Die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde; gegebenenfalls…
…Betracht kommt. Solche Aufhebungen haben beispielsweise zu erfolgen, wenn der angefochtene Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen wurde (siehe Ritz, BAO³, § 289 Tz 34 und die dort angeführte Judikatur). Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Berufungsbehörde aufzuheben. Linz, am 29. Oktober 2008
…Betracht kommt. Solche Aufhebungen haben beispielsweise zu erfolgen, wenn der angefochtene Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen wurde (siehe Ritz, BAO³, § 289 Tz 34 und die dort angeführte Judikatur). Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Berufungsbehörde aufzuheben. Linz, am 29. Oktober 2008
…1988, 86/16/0035; 21.5.2001, 2001/17/0043). Schon aus diesem Grund war daher die angefochtene Berufungsvorentscheidung wegen Unzuständigkeit der Berufungsbehörde erster Instanz ersatzlos aufzuheben. Aber auch der Fall, dass der am 2. April 2005 der Tochter des Beschwerdeführers ausgehändigte Vordruck Za19, Nr…
…am 7. Februar 2006 die Abweisung der Berufung mittels Berufungsvorentscheidung (BVE). Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hob im darauf folgenden Beschwerdeverfahren die BVE vom 07. Februar 2006 wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde infolge von Mängeln im Sinne der Bestimmung des § 250 BAO im Berufungsschreiben auf, wodurch…
…Berufungsvorentscheidung. Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht befugt. Ergeht trotz solcher inhaltlichen Mängel vor deren Behebung eine Sachentscheidung, so ist diese rechtswidrig infolge Unzuständigkeit (VwGH 21.01.2004, 99/13/0120). Die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde…
…Mengen laut Beschwerdeführer von insgesamt 6.040 kg gegenüber. Der Ort der Unternehmensleitung habe keine Änderung erfahren, sodass die behauptete Unzuständigkeit des Finanzamtes nicht vorliege. In einer Gegenäußerung bestritt der Bw., dem mit Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung befassten Prüfungsorgan das Wareneingangsbuch nicht vorgelegt zu haben…
…§ 50 E 9 und 10 und die darin angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Im Sinne dieser Ausführungen ist daher die örtliche Unzuständigkeit des bescheiderlassenden Finanzamtes im Rechtsmittelverfahren aufzugreifen. Die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 sowie die…
…Juni 2006, Senat-IV, in nichtöffentlicher Sitzung am 13. März 2007 zu Recht erkannt: Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates IV beim Finanzamt Wien 1/23 wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 23. Juni 2006, Senat-IV, wurden M.T. …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Baumgartner & Grienschgl GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Eisenstadt betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 1996 und Umsatzsteuer für…
…Kann. Im Sinne des § 50 Abs. 1 BAO war die Unzuständigkeit des Zollamtes zur Erlassung der verfahrengegenständlichen Berufungsvorentscheidung von Amts wegen wahrzunehmen und der Bescheid aus dem Rechtsbestand zu entfernen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Hinweis: Über die nunmehr offene, als Beschwerde im Finanzstrafverfahren…
…500/20195/1/2004, betreffend der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wegen sachlicher Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit der am 29. Mai 2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien gegen die Republik Österreich Bundespolizeidirektion Wien gerichteten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Paul Doralt, Dr. Wilfried Seist, Dr. Peter Csoklich, Dr. Heinrich Hipsch, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 13. November 2000, GZ. 100/32150/99-6, betreffend Festsetzung der Zollschuld gemäß Artikel…
…Abgabenbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen (§ 50 Abs. 1 BAO). Eine allfällige Unzuständigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens aufzugreifen, somit zB auch von der Berufungsbehörde die Unzuständigkeit der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat (vgl. Ritz, BAO-Kommentar…
…Berufungsvorentscheidung vom 12. September 1997, Zl. 100/33466/97, in der Sache selbst entschieden hat, hat es eine Zuständigkeit für sich in Anspruch genommen, die ihm nach dem Gesetz nicht zukommt. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Behörde aufzuheben. Linz, 22. Mai 2003
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Schwaz betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO von Amts wegen betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1992 und 1993 sowie Umsatzsteuer für die Jahre 1992 und 1993 entschieden: Die angefochtenen…
…solange ein anderes Finanzamt von einem inländischen Vermögen des Bw. (in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich) keine Kenntnis hatte. Eine allfällige Unzuständigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, somit zB auch von der Berufungsbehörde die Unzuständigkeit der Behörde, die den (bei ihr) angefochtenen Bescheid erlassen hat…
…einmal die triste finanzielle Lage des Beschuldigten, die schließlich zur Bewilligung der Verfahrenshilfe geführt habe. Aus all diesen Gründen stelle der Beschuldigte die Anträge, 1. das angefochtene Erkenntnis wegen Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde 1. Instanz aufzuheben und die Sache an die Finanzstrafbehörde 1. Instanz zurückzuverweisen, 2…