…Das Bundesfinanzgericht ist zur Entscheidung über die Beschwerde vom 2. Mai 2017 nicht zuständig. Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Geschäftszahl FV 001 185 115 und FV 001 185116, beschlossen: I. Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenats vom 11.06.2021 wird wegen Unzuständigkeit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Finanzstrafsache an das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen…
…Abgabenkonto Nr. ***1***, beschlossen: Die Beschwerde wird wegen Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes zurückgewiesen. Die vom Verwaltungsgericht Wien an das Bundesfinanzgericht übermittelten Akten inklusive Beschwerde werden an das Verwaltungsgericht Wien zurückübermittelt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 in Verbindung…
…welchen über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 5.11.2024 (USt 2022) und 26.5.2025 (USt 2023) abgesprochen wurde, werden wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…angefochtenen Bescheide vom 10. November 2017, mit denen der in eventu eingebrachte Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2014 und 2015 abgewiesen wurde, werden wegen Unzuständigkeit aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof, welcher die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2023, Ra 2023/13/0054, wegen Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichts aufgehoben hat. Gemäß § 1 Abs. 1 BFGG obliegen dem Bundesfinanzgericht Entscheidungen über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 bis…
…Adr***, den Beschluss: I) Es wird gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren wird eingestellt. II) Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine (ordentliche) Revision nach Art. 133…
…VwGH vom 11.06.2021, Ra 2019/13/0112, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Steuernummer ***BF1StNr2*** beschlossen: 1. Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
Verständigung Das Bundesfinanzgericht teilt durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 19. April 2021 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, MA 6, Buchhaltungsabteilung 15, MA 6 -275508-2016, betreffend die Zurückweisung des Antrags vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Schweiz, ***Bf2***, ***AdrBf2***, Schweiz, ***Bf3***, ***AdrBf3****, Schweiz alle vertreten durch Hauska & Matzunski Rechtsanwälte OG, Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen…
…6.11.2014, 13 Os 103/14t [R 214(2)/3, 5]). Das Landesgericht spricht im Falle des Freispruchs nach § 214 FinStrG nicht über Schuld oder Unschuld ab, sondern erklärt ausschließlich seine Unzuständigkeit. Ein Freispruch nach § 214 FinStrG steht Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur…
Die Ermittlung des Zollwertes auf der Grundlage des Transaktionswertes gleicher Waren, die zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft und zu demselben oder annähernd demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt werden, scheidet aus, da weder dem Zollamt ein derartiger Transaktionswert bekannt ist, noch von…
…Revision geltende Beschwerde war deshalb gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen." Über Frage, ob ich mich vor der Beratung der Angeklagten mit dem Zollkodex auseinandergesetzt habe: Ja, wir haben uns bis zum Bundesfinanzgericht ausführlich…
… 15 Abs. 3 Wiener Feuerwehrgesetz (Landesgesetzblatt für Wien, Nr. 16/1957) beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…2013-11.2013, Kapitalertragsteuer 01.2014-11.2014 und Kapitalertragsteuer 01.2015-11.2015 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…01.2014 gegenüber dem Bundesfinanzgericht wirken und somit auch nicht als Beschwerde im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG erledigt werden konnte. Nachdem sich die (derzeitige) Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes bereits aus der Bestimmung des § 249 Abs. 1 BAO idF des Budgetbegleitgesetzes 2012 ergibt…
…und örtliche Zuständigkeit iSd Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG) 2010 von Amts wegen wahrzunehmen. Die Unzuständigkeit ist daher von Amts wegen in jeder Phase des Verfahrens wahrzunehmen; dadurch, dass eine Partei die Unzuständigkeit der Behörde nicht geltend macht, wird die Zuständigkeit nicht begründet (vgl VwGH 14.10.2015…
…beschlossen: Gemäß § 50 VwGVG in Verbindung mit § 31 VwGVG wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt und das Verfahren vor diesem eingestellt. Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen diesen Beschluss eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde…
…09.2014, betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für BD für den Zeitraum Juli 2012 bis September 2014 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Erwägungen In Entsprechung der im Abgabenverfahren geltenden Offizialmaxime haben die Abgabenbehörden die örtliche , sachliche und funktionelle Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Dies schließt die Verpflichtung ein, anlassbezogen aus eigenem die Voraussetzungen für die Zuständigkeit und ebenso für die Unzuständigkeit zu klären (vgl. Stoll, BAO Kommentar, …