…ersten Halbjahr der Geschäftsführertätigkeit des Bw., für welches seine Schuldfähigkeit gar nicht in Abrede gestellt wurde, offenzulegen und zu entrichten gewesen wäre. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden…
…1 lit. a FinStrG geführten Finanzstrafverfahrens, GZ. SN X, sei dieses, aufgrund der Rechtfertigung des Bw. in Richtung Unzurechnungsfähigkeit, eingestellt worden. Unbegreiflich sei, dass diese amtsbekannte Tatsache im gegenständlichen Finanzstrafverfahren unberücksichtigt geblieben sei. Aufgrund der Verfahrenseinstellung im späteren Verfahren, SN X, habe der Bw. mit…
…die einem Nichtmediziner nicht zustehe. Der Bw. glaube, das Gericht habe die Begriffe Schuldunfähigkeit und Unzurechnungsfähigkeit durcheinander gebracht und sich ohne medizinischen Sachverständigen in dem Verfahren einfach nicht mehr ausgekannt. Wobei noch zu erwähnen sei, dass seine durch Gutachten nachgewiesenen Dämmerzustände periodisch aber nicht vorhersehbar…
…oder wegen einer anderen schweren, einer dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann…
…1 FinStrG überhaupt nur dann angenommen werden kann, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052)…
…vom 14. Juni 2005 wendete der nunmehrige Antragsteller als Berufungswerber (Bw.) seine Schuldunfähigkeit ein. Er glaube, der Spruchsenat habe die Begriffe Schuldunfähigkeit und Unzurechnungsfähigkeit durcheinander gebracht und sich ohne medizinischen Sachverständigen in dem Verfahren einfach nicht mehr ausgekannt. Wobei noch zu erwähnen sei, dass seine…
…1993 sei er 14 Jahre alt gewesen. Er könne jedoch den schlechten Gesundheitszustand von Frau H. und ihre daraus entstandenen Unzulänglichkeiten bis zur Unzurechnungsfähigkeit bestätigen. Er habe sehr unter der Krankheit der Mutter gelitten und sei der Meinung, dass sie durch ihre schwere Krankheit nicht…
…zu erfüllen oder nicht, lässt sich nur aus dem äußeren Geschehen bzw. aus seinem Verhalten ableiten. Solcherart steht einer behaupteten Unzurechnungsfähigkeit des Beschuldigten entgegen, dass er laut seinen eigenen Darlegungen (siehe oben) im Unternehmen der B-KG seit Betriebseröffnung als wesentlicher Entscheidungsträger fungiert, er der …
…psychischen und physischen Beeinträchtigungen zum Tatzeitpunkt in einem, jedweden Vorsatz ausschließenden Zustand der Diskretions- oder Dispositionsunfähigkeit bzw. in einem (sonstigen) Zustand der Unzurechnungsfähigkeit befunden hat und damit (überhaupt) schuldunfähig gewesen sei, erweist sich der, lediglich im Hinblick auf den Tatzeitpunkt abzuändernde erstinstanzliche Schuldspruch des angefochtenen…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden kann, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052, mit…
…entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Es erscheinen die medizinisch-psychiatrischen Voraussetzungen für die Gewährung eines Schuldausschließungsgrundes gemäß § 7 FinStrG für den Tatzeitraum nicht begründbar. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052, mit…
…der Lage gewesen sei. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz hätte die angebotenen Beweise in Form der Gerichtsakten sowie die Vernehmung des namhaft gemachten Zeugen BS übergangen und die offensichtliche Unzurechnungsfähigkeit im Tatzeitraum durch Einholung eines Sachverständigengutachtens klären müssen. Aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass der Bw…
…zu der Begehung der im Urteil behandelten Tat gekommen und hat diese Tatsache auch im Urteil darin Berücksichtigung gefunden, dass wegen Begehung der Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit keine Strafhaft verhängt wurde, sondern eine vorbeugende Maßnahme..." Berufungsentscheidung Am 14.3.2006 erließ der Unabhängige Finanzsenat…
…subjektive Tätereinstellung bzw. auf ein hinreichendes Wissen und Wollen beim Täter geschlossen werden. Dafür, dass sich der Bf. bei der Tatbegehung in einem jedweden Vorsatz ausschließenden Zustand der Diskretions- oder Dispositionsunfähigkeit bzw. in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit iSd. § 7 Abs. 1 FinStrG befunden hat, bietet…
…Vorhandensein von Haus- und Grundbesitz. Ein Amtsorgan, das bei der Beurteilung von sich aus dem Abgabenbetrag von € 1.222,99 ergebenden Schwierigkeiten derartige Überlegungen anstelle, befinde sich offenbar in der Grauzone zur Unzurechnungsfähigkeit. Ein Mensch, der eine Liegenschaft veraüßere, um eine Zahlung in Höhe…
…ausgeführt, es müssten bei vorsätzlichem Handeln für die Annahme einer Geringfügigkeit besondere Umstände vorhanden sein, wie z.B. verminderte Unzurechnungsfähigkeit, Unbesonnenheit, drückende Notlage und dgl. Ob im Gegenstande solche Umstände vorgelegen haben, wird im Untersuchungsverfahren zu prüfen sein. Unter den Folgen einer Tat ist nach…
…ausgeführt, es müssten bei vorsätzlichem Handeln für die Annahme einer Geringfügigkeit besondere Umstände vorhanden sein, wie z.B. verminderte Unzurechnungsfähigkeit, Unbesonnenheit, drückende Notlage und dgl. Ob im Gegenstande solche Umstände vorgelegen haben, wird im Untersuchungsverfahren zu prüfen sein. Unter den Folgen einer Tat ist nach…
…es müssten bei vorsätzlichem Handeln für die Annahme einer Geringfügigkeit besondere Umstände vorhanden sein, wie z.B. verminderte Unzurechnungsfähigkeit, Unbesonnenheit, drückende Notlage und dgl. Ob im Gegenstande solche Umstände vorgelegen haben, wird im Untersuchungsverfahren zu prüfen sein. Unter den Folgen einer Tat ist nach dem…