…ersten Halbjahr der Geschäftsführertätigkeit des Bw., für welches seine Schuldfähigkeit gar nicht in Abrede gestellt wurde, offenzulegen und zu entrichten gewesen wäre. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden…
…1 lit. a FinStrG geführten Finanzstrafverfahrens, GZ. SN X, sei dieses, aufgrund der Rechtfertigung des Bw. in Richtung Unzurechnungsfähigkeit, eingestellt worden. Unbegreiflich sei, dass diese amtsbekannte Tatsache im gegenständlichen Finanzstrafverfahren unberücksichtigt geblieben sei. Aufgrund der Verfahrenseinstellung im späteren Verfahren, SN X, habe der Bw. mit…
…sind, die in Folge der beschriebenen Störung „entstanden“. Bei der sachlichen Bearbeitung der vom U. eingebrachten Rechtsmittel ist die Tatsache seiner Erkrankung im angeführten Zeitraum zu berücksichtigen.“ Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1…
…die einem Nichtmediziner nicht zustehe. Der Bw. glaube, das Gericht habe die Begriffe Schuldunfähigkeit und Unzurechnungsfähigkeit durcheinander gebracht und sich ohne medizinischen Sachverständigen in dem Verfahren einfach nicht mehr ausgekannt. Wobei noch zu erwähnen sei, dass seine durch Gutachten nachgewiesenen Dämmerzustände periodisch aber nicht vorhersehbar…
…oder wegen einer anderen schweren, einer dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann…
…1 FinStrG überhaupt nur dann angenommen werden kann, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052)…
…wollen, was zum Glück vermieden habe werden können, da seine Frau einen solchen auf Grund der Einnahme von Medikamenten nicht mehr benötigt habe. In diesem besonderen Fall, wegen Unzurechnungsfähigkeit seiner Frau, seien auch die Scheidungskosten, die Schätzung des Eigenheimes, die Kosten für den Führerschein, usw…
…vom 14. Juni 2005 wendete der nunmehrige Antragsteller als Berufungswerber (Bw.) seine Schuldunfähigkeit ein. Er glaube, der Spruchsenat habe die Begriffe Schuldunfähigkeit und Unzurechnungsfähigkeit durcheinander gebracht und sich ohne medizinischen Sachverständigen in dem Verfahren einfach nicht mehr ausgekannt. Wobei noch zu erwähnen sei, dass seine…
…1993 sei er 14 Jahre alt gewesen. Er könne jedoch den schlechten Gesundheitszustand von Frau H. und ihre daraus entstandenen Unzulänglichkeiten bis zur Unzurechnungsfähigkeit bestätigen. Er habe sehr unter der Krankheit der Mutter gelitten und sei der Meinung, dass sie durch ihre schwere Krankheit nicht…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden kann, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052…
…1988, 87/14/0193; VwGH 02.07.2002, 2002/14/0052). Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist. Laut Abgabenakt hat der Beschuldigte in den betreffenden Monaten die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ausgeübt. Wer…
…jedoch der Sohn dann die Straftat begangen. Er habe in einem psychotischen Schub an ihrem Mann einen Mordversuch begangen (13 lebensbedrohliche Messerstiche), weshalb er nun (wegen Unzurechnungsfähigkeit) in X. untergebracht sei. Da ihr Sohn nach wie vor keinen Sachwalter habe, sei sie (trotz der Straftat…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052, mit…
…auch eine Abschottung von der Umwelt, um diese vor der Gefährlichkeit des Geisteskranken zu schützen, der aufgrundseiner Unzurechnungsfähigkeit sein Handeln nicht im gesellschaftsverträglichen Ausmaß kontrollieren kann. In alledem kann aber kein sachlicher Differenzierungsgrund erblickt werden (keine Tadelsfunktion, keine besondere Unfreiwilligkeit, keine besonderen Leistungen oder sonstigen…
…den jeweiligen Tatzeitpunkten unzurechnungsfähig im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG gewesen, wie folgt auszuführen ist: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder die Dispositionsfähigkeit…
…zu erfüllen oder nicht, lässt sich nur aus dem äußeren Geschehen bzw. aus seinem Verhalten ableiten. Solcherart steht einer behaupteten Unzurechnungsfähigkeit des Beschuldigten entgegen, dass er laut seinen eigenen Darlegungen (siehe oben) im Unternehmen der B-KG seit Betriebseröffnung als wesentlicher Entscheidungsträger fungiert, er der …
…psychischen und physischen Beeinträchtigungen zum Tatzeitpunkt in einem, jedweden Vorsatz ausschließenden Zustand der Diskretions- oder Dispositionsunfähigkeit bzw. in einem (sonstigen) Zustand der Unzurechnungsfähigkeit befunden hat und damit (überhaupt) schuldunfähig gewesen sei, erweist sich der, lediglich im Hinblick auf den Tatzeitpunkt abzuändernde erstinstanzliche Schuldspruch des angefochtenen…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden kann, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052…
…Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen wäre. Der Ausnahmezustand muss, um Unzurechnungsfähigkeit zu begründen, so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen zerstört ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052, mit…
…entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Es erscheinen die medizinisch-psychiatrischen Voraussetzungen für die Gewährung eines Schuldausschließungsgrundes gemäß § 7 FinStrG für den Tatzeitraum nicht begründbar. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Unzurechnungsfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann…