…da die Berufungswerberin vermeint, dass ihr die Benützung des Massenbeförderungsmittels unzumutbar wäre. Zur Frage, wann die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar ist, hat sich in Anlehnung an Erläuterungen des BM für Finanzen folgende Verwaltungspraxis gebildet: Unzumutbarkeit ist jedenfalls gegeben, wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht…
…etwa, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels dennoch dieses benützt wird. § 16 Abs.1 Z 6 lit. c EStG ("gr. PP)" stellt darauf ab, ob dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist…
…objektiver Unzumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln diese benutzen (müssen), nicht gegenüber Steuerpflichtigen, die tatsächlich im Individualverkehr unterwegs sind, schlechter zu stellen. § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 stellt darauf ab, ob einem "abstrakten" Arbeitnehmer (Modellmenschen) im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels…
…07 - bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel zu, somit auch zB bei Car-Sharing-Modellen oder dann, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels dennoch dieses benützt wird (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2007], § 16 Anm…
…07 - bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel zu, somit auch zB bei Car-Sharing-Modellen oder dann, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels dennoch dieses benützt wird (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2007], § 16 Anm…
…Aufgrund der regelmäßigen Verbindungen ist daher ein großes Pendlerpauschale mangels Unzumutbarkeit nicht anzuerkennen. Es war somit ein kleines Pendlerpauschale (20 bis 40 km) für den Zeitraum 1.04. bis 31.12.2009 zur berücksichtigen. Hinsichtlich der Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages wurde dem Berufungsbegehren entsprochen." Mit Anbringen…
…Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar..."). Unzumutbarkeit - weil Unmöglichkeit - liegt jedenfalls vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Ferner vertreten Verwaltungspraxis, Lehre und Entscheidungspraxis des…
…Aufgrund der Verkehrsverbindungen auf der Z sei die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrs daher nicht gegeben. Aus diesen Gründen hätte für 2006 ab 13.02.2006 und für 2007 nur das kleine Pendlerpauschale berücksichtigt werden können. In den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide für 2006 und 2007…
…Rechtsprechung liegt Unzumutbarkeit jedenfalls (auch und vor allem) dann vor, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Im Übrigen zieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Judikatur zur Auslegung des Begriffs…
…Gesetzeswortlaut fordert hierfür die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels für zumindest die halbe Wegstrecke. Im gegenständlichen Fall ergibt sich aus dem Vorbringen des Bw., ihm sei bei einem Arbeitsende nach 18 Uhr die Benützung des Massenbeförderungsmittels unmöglich, nur eine Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel für die Strecke…
…sei mit fehlender Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel begründet worden. Er sei in der Veranlagung aber vom großen Pendlerpauschale ausgegangen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20.08.2009 sei seine Berufung als unbegründet abgewiesen worden, weil nach Ansicht des Finanzamtes FA die Benützung von Massenbeförderungsmitteln für die…
…mindestens 2 km beträgt. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Eine lange Anfahrtszeit, eine körperliche Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ebenfalls unzumutbar machen. Die…
…zumindest 2 km beträgt. Unzumutbarkeit liegt jedenfalls vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Eine lange Anfahrtszeit, eine körperlichen Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ebenfalls unzumutbar machen…
…zumindest 2 km beträgt. Unzumutbarkeit liegt jedenfalls vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Eine lange Anfahrtszeit, eine körperlichen Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ebenfalls unzumutbar machen…
…der Berufungsbehörde: Betreffend die Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 1999) sei die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar. Die beantragten Kosten hätten daher keine Berücksichtigung finden können, da nur im Falle der Unzumutbarkeit des Massenbeförderungsmittels Reparaturaufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden könnten. In der gegen den Einkommensteuerbescheid für…
…Rechtsprechung liegt Unzumutbarkeit jedenfalls (auch und vor allem) dann vor, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Im Übrigen zieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Judikatur zur Auslegung des Begriffs…
… 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 sind daher - wegen Unzumutbarkeit der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels (ÖBB) infolge langer Wegzeiten - hinsichtlich jener Lohnzahlungszeiträume gegeben, in denen der Berufungswerberin tatsächlich Kosten für die Verwendung eines Individualverkehrsmittels (Kfz) erwachsen sind. Nach dem glaubhaften Vorbringen der…
…Gesetz nicht entnehmbar. Er verlangt eine einheitliche Auslegung der "Unzumutbarkeit" unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP) zu § 16, wird bemerkt, dass die Benützung eines Massenbeförderungsmittels außer bei tatsächlicher Unmöglichkeit, wenn ein…
…11, und die dort zitierte Rechtsprechung und Lehre sowie b) auf § 2 ("Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels") der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung)…
…ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stand und damit im konkreten Fall Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen tatsächlicher Unmöglichkeit nicht vorliegt. Die Arbeitszeit der Bw. war in keiner Weise regelmäßig tatsächlich so geartet, dass die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich…