…da die Berufungswerberin vermeint, dass ihr die Benützung des Massenbeförderungsmittels unzumutbar wäre. Zur Frage, wann die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar ist, hat sich in Anlehnung an Erläuterungen des BM für Finanzen folgende Verwaltungspraxis gebildet: Unzumutbarkeit ist jedenfalls gegeben, wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht…
…etwa, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels dennoch dieses benützt wird. § 16 Abs.1 Z 6 lit. c EStG ("gr. PP)" stellt darauf ab, ob dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar ist…
…objektiver Unzumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln diese benutzen (müssen), nicht gegenüber Steuerpflichtigen, die tatsächlich im Individualverkehr unterwegs sind, schlechter zu stellen. § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 stellt darauf ab, ob einem "abstrakten" Arbeitnehmer (Modellmenschen) im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels…
…07 - bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel zu, somit auch zB bei Car-Sharing-Modellen oder dann, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels dennoch dieses benützt wird (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2007], § 16 Anm…
…07 - bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel zu, somit auch zB bei Car-Sharing-Modellen oder dann, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels dennoch dieses benützt wird (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2007], § 16 Anm…
…Aufgrund der regelmäßigen Verbindungen ist daher ein großes Pendlerpauschale mangels Unzumutbarkeit nicht anzuerkennen. Es war somit ein kleines Pendlerpauschale (20 bis 40 km) für den Zeitraum 1.04. bis 31.12.2009 zur berücksichtigen. Hinsichtlich der Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages wurde dem Berufungsbegehren entsprochen." Mit Anbringen…
…Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar..."). Unzumutbarkeit - weil Unmöglichkeit - liegt jedenfalls vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Ferner vertreten Verwaltungspraxis, Lehre und Entscheidungspraxis des…
…Aufgrund der Verkehrsverbindungen auf der Z sei die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrs daher nicht gegeben. Aus diesen Gründen hätte für 2006 ab 13.02.2006 und für 2007 nur das kleine Pendlerpauschale berücksichtigt werden können. In den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide für 2006 und 2007…
…Rechtsprechung liegt Unzumutbarkeit jedenfalls (auch und vor allem) dann vor, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Im Übrigen zieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Judikatur zur Auslegung des Begriffs…
…Gesetzeswortlaut fordert hierfür die Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels für zumindest die halbe Wegstrecke. Im gegenständlichen Fall ergibt sich aus dem Vorbringen des Bw., ihm sei bei einem Arbeitsende nach 18 Uhr die Benützung des Massenbeförderungsmittels unmöglich, nur eine Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel für die Strecke…
…sei mit fehlender Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel begründet worden. Er sei in der Veranlagung aber vom großen Pendlerpauschale ausgegangen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20.08.2009 sei seine Berufung als unbegründet abgewiesen worden, weil nach Ansicht des Finanzamtes FA die Benützung von Massenbeförderungsmitteln für die…
…mindestens 2 km beträgt. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Eine lange Anfahrtszeit, eine körperliche Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ebenfalls unzumutbar machen. Die…
…zumindest 2 km beträgt. Unzumutbarkeit liegt jedenfalls vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Eine lange Anfahrtszeit, eine körperlichen Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ebenfalls unzumutbar machen…
…EStG 1988 zur Bestimmung des zumutbaren Verkehrsmittels ein Vergleich zwischen Massenbeförderungsmittel und Individualverkehr notwendig. Indem die belangte Behörde ohne das Anstellen eines solchen Vergleichs allein aufgrund einer absoluten Gesamtfahrzeit von über 3 Stunden schon von einer Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln ausgegangen ist und bereits…
…zumindest 2 km beträgt. Unzumutbarkeit liegt jedenfalls vor, wenn ein Massenverkehrsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (etwa während der Nacht) verkehrt. Eine lange Anfahrtszeit, eine körperlichen Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ebenfalls unzumutbar machen…
…der Berufungsbehörde: Betreffend die Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 1999) sei die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar. Die beantragten Kosten hätten daher keine Berücksichtigung finden können, da nur im Falle der Unzumutbarkeit des Massenbeförderungsmittels Reparaturaufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden könnten. In der gegen den Einkommensteuerbescheid für…
…Rechtsprechung liegt Unzumutbarkeit jedenfalls (auch und vor allem) dann vor, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Im Übrigen zieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Judikatur zur Auslegung des Begriffs…
…Rechtsprechung liegt Unzumutbarkeit jedenfalls (auch und vor allem) dann vor, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Im Übrigen zieht der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Judikatur zur Auslegung des Begriffs…
…2012/15/0149 klargestellt hat, kann die Geltendmachung des großen Pendlerpauschales nicht allein vom Erreichen einer gewissen Fahrzeitdauer mit dem Massenbeförderungsmittel im Sinne einer absoluten Unzumutbarkeit (eineinhalb oder zwei Stunden für die einfache Wegstrecke) abhängig gemacht werden. Vielmehr ist zustätzlich das Verhältnis zwischen der Fahrzeit…
…Bf. im Übrigen auch nicht bestritten. Unzumutbarkeit im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG würde demnach dann vorliegen, wenn die Wegzeit unter Verwendung der Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten (mehr als die dreifache Zeit als die Fahrzeit mit dem Kfz) betragen würde. Bei…