…Arbeitnehmer die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zugemutet werden kann (zB VwGH 28.5.1997, 1996/13/0129). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit…
…Der vorgebrachte Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung, wonach eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei Verlegung des Wohnsitzes (soziale und familiäre Umfeld in Wien) zu befürchten sei, insbesondere wegen der Kinder ist der Abgabenbehörde nicht stichhaltig, da die räumliche Trennung vom Ehepartner, als wichtigen Teil des…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus Sicht jener Tätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit als solche, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser liegen, wobei die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zu…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus Sicht jener Tätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit als solche, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser liegen, wobei die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zu…
…verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegen nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann…
…genutzten Grundbesitzes im ehemaligen Jugoslawien seitens der am Familienwohnsitz verbliebenen Ehefrau eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich bedinge. Es werde beantragt, der Berufung Folge zu geben und die Familienheimfahrten anzuerkennen. Mit Vorhalt vom 6.9.2007 wurde der Bw durch das Finanzamt unter…
…welche durch das Verlegen des Wohnsitzes verloren gehen würden und dem Berufungswerber die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Andere Beispiele dafür wären die Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen oder der Schulbesuch von minderjährigen Kindern. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ergibt sich daher…
…die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach B. zu untermauern. Die näheren Umstände der behauptegen Umstrukturierung hat der Bw. jedoch nicht erläutert. Da der Bw. bis heute in B. beschäftigt ist, das Versetzungsgesuch vom Februar 2007 noch keinen Erfolg hatte und laut Schreiben der Firma…
…die Verlegung des Familienwohnsitzes aus jenen Ländern, die wie Bosnien-Herzegowina noch nicht der EU beigetreten sind, vom Gerichtshof auch in künftigen Entscheidungen als auf Dauer unzumutbar angesehen wird. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass die Verlegung des Wohnsitzes und der Nachzug der Gattin…
…verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegen nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann…
…zu verlegen, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei ist die Abgabenbehörde nicht verpflichtet, die behauptete Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung unter Gesichtspunkten zu prüfen, die der Abgabepflichtige trotz gebotener Gelegenheit nicht vorgetragen hat. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht des jeweiligen…
…die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung darzutun. Aber auch für die Vorjahre, in denen die von in W ansässigen Auftraggebern erhaltenen Betriebseinnahmen noch als durchaus lukrativ anzusehen sind, ist fraglich, ob die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes anzunehmen ist, denn nach der Aktenlage könnte davon auszugehen sein…
…2000/13/0083). Eine Berufstätigkeit des Ehepartners bzw. Lebensgefährten am Ort des Familienwohnsitzes hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach als Grund für die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung unter der Bedingung bejaht, wenn der Ehepartner des Steuerpflichtigen aus seiner Berufstätigkeit nachhaltig Einkünfte nicht bloß untergeordneten Ausmaßes erzielt (siehe die…
…wenn weiters die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht oder noch nicht zugemutet werden kann (VwGH 26.11.1996, 95/14/0124), so liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung vor; diesfalls sind die Kosten der Fahrten vom auswärtigen Wohnsitz zum Familienwohnsitz…
…pensioniert worden sei und eine Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich einen Verlust der Rentenzahlungen nach sich gezogen hätte. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht, ob Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung" sowie für Familienheimfahrten wegen Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort als…
…eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nach Österreich begründen. Das Finanzamt hat daher zu Unrecht die Verlegung des Wohnsitzes für die Zeit bis zum EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 als zumutbar erachtet. Für die Zeit nach dem EU-Beitritt Polens ist die Verlegung des Familienwohnsitzes…
…1.3.3. Lohnsteuerprotokoll 2003 eine Verlegung eines Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum ebenfalls wirtschaftlich nicht zumutbar. Über die Berufung wurde erwogen: A. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz § 16 Abs 1 Satz 1 EStG 1988 lautet: Werbungskosten sind die Aufwendungen…
…hätte ernähren können. Da - zusammenfassend - eine Unzumutbarkeit der Familienwohnsitzverlegung nicht vorlag, ist die langjährige Beibehaltung des Wohnsitzes in Istanbul privat veranlasst. Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten berechtigen daher nicht zum Abzug als Werbungskosten. Der angefochtene Bescheid war rechnerisch entsprechend den vorstehenden Ausführungen richtigzustellen. Beilage…
…nicht am (oder in der Nähe des) Familienwohnortes beschäftigt und hat in der Wiener Wohnung des Bw. ebenfalls einen Wohnsitz gemeldet, sodass in der Erwerbstätigkeit der Ehegattin kein Anlass für die Annahme einer Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien zu sehen ist. Der Bw…
…sich auch mit der österreichischen Rechtsordnung in völligen Einklang bringen. Grundvoraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung ist jedenfalls nach österreichischer und deutscher Rechtslage, dass die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist. Die Einschränkung, dass diese doppelte Haushaltsführung solange abzugsfähig ist, als die Verlegung des Wohnsitzes unzumutbar sei…