…genannten Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung seines Wohnsitzes von seinen Eltern zum Beschäftigungsort, wie Kontaktpflege und Vorgespräche hinsichtlich der Befristung seines Dienstverhältnisses in Cc und der wahrscheinlichen Rückkehr an seinen Hauptwohnsitz, was dadurch bestätigt werde, dass er nach Beendigung des Dienstverhältnisses beim KlubA im…
…Arbeitnehmer die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zugemutet werden kann (zB VwGH 28.5.1997, 1996/13/0129). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit…
…Schlafstelle zurückzukehren. Für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes spricht in den Jahren 2017 und 2018 - und somit auch nach Ablauf von zwei Jahren - einerseits bereits, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort…
…mwN). Zunächst verweist der Bf. im Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich darauf, dass sich seine Ehefrau in laufender ärztlicher Behandlung in Heimatland befunden und ihr Gesundheitszustand einen Umzug nicht zugelassen hat. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist nicht…
…Der vorgebrachte Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung, wonach eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei Verlegung des Wohnsitzes (soziale und familiäre Umfeld in Wien) zu befürchten sei, insbesondere wegen der Kinder ist der Abgabenbehörde nicht stichhaltig, da die räumliche Trennung vom Ehepartner, als wichtigen Teil des…
…die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sprechen, zutreffend sind. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen…
…das bestehende Familienleben des Bf. mit seiner Ehegattin und dem gemeinsamen Sohn im Ausland seit dem Jahr 2007, können langfristig die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung mit sich bringen. Der Bf. konnte somit nachweisen, dass besondere Gründe vorliegen, warum eine Verlegung des Familienwohnsitzes im konkreten Einzelfall - aus…
…kann. Zunächst verweist der Bf. im Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich darauf, dass sich seine Ehefrau in laufender fachärztlicher Behandlung in Heimatland befunden und ihr Gesundheitszustand einen Umzug nicht zugelassen hat. Die Ehegattin des Bf. ist der deutschen Sprache nicht…
…Verlegung des Familienwohnsitzes von Bosnien nach Österreich im Beschwerdezeitraum wäre augenscheinlich mit erheblichen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Nachteilen verbunden, sodass dadurch eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich begründet wird. Zu den entstandenen Kosten der doppelten Haushaltsführung ist festzuhalten, dass für das Bundesfinanzgericht aufgrund der…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus Sicht jener Tätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit als solche, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser liegen, wobei die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zu…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus Sicht jener Tätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit als solche, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser liegen, wobei die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zu…
…verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegen nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann…
…genutzten Grundbesitzes im ehemaligen Jugoslawien seitens der am Familienwohnsitz verbliebenen Ehefrau eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich bedinge. Es werde beantragt, der Berufung Folge zu geben und die Familienheimfahrten anzuerkennen. Mit Vorhalt vom 6.9.2007 wurde der Bw durch das Finanzamt unter…
…Die Hauptvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten sei die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes. Der Gatte sei laut den vorgelegten Lohnausweisen in ***5*** beschäftigt. Eine Beibehaltung des Wohnsitzes in ***3*** sei daher auch aus diesem Grund privat veranlasst. Beweismittel…
…welche durch das Verlegen des Wohnsitzes verloren gehen würden und dem Berufungswerber die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Andere Beispiele dafür wären die Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen oder der Schulbesuch von minderjährigen Kindern. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ergibt sich daher…
…die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach B. zu untermauern. Die näheren Umstände der behauptegen Umstrukturierung hat der Bw. jedoch nicht erläutert. Da der Bw. bis heute in B. beschäftigt ist, das Versetzungsgesuch vom Februar 2007 noch keinen Erfolg hatte und laut Schreiben der Firma…
…Haushaltsführung. Schließlich wird bzgl. des Arguments der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aufgrund Erwerbstätigkeit der Ehegattin auf das Erkenntnis des VwGH vom 17.02.1999, 95/14/0059, verwiesen, wonach eine unzumutbare Verlegung des Familienwohnsitzes zum Dienstort bei Einkünften der Ehefrau nur vorliegt, wenn es sich diesfalls…
…jedoch im Bereich der privaten Lebensführung und ist nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im vorliegenden Fall die Wahl und die Aufrechterhaltung des Familienwohnsitzes ausschließlich durch private Motive verursacht sind und nicht aufgezeigt wurde, dass die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung durch Umstände…
…ABC der Werbungskosten [Rz 56] ). Das Bundesfinanzgericht ist zum Erkenntnis gelangt, dass mangels anderslautenden Nachweises (trotz diesbezüglichen o.a. Ergänzungsvorhalts) durch den Bf keine Unzumutbarkeit vorgelegen ist, den (Familien)Wohnsitz bereits im Beschwerdejahr nach Österreich in die Nähe des Arbeitsplatzes des Bf zu verlegen…
…die Verlegung des Familienwohnsitzes aus jenen Ländern, die wie Bosnien-Herzegowina noch nicht der EU beigetreten sind, vom Gerichtshof auch in künftigen Entscheidungen als auf Dauer unzumutbar angesehen wird. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass die Verlegung des Wohnsitzes und der Nachzug der Gattin…