…Bei Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen über die Formulierungen im Betriebsprüfungsbericht war daher auch in diesem Punkt davon auszugehen, dass kein Verdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung vorliegt. Zu Tz 25 ist das Vorbringen, dass die anerkannten Ausgaben nur den Honorarteil für ärztliche Tätigkeit nicht jedoch die für die…
…Unterlagen über die Detailberechnung der Honorare würden nicht vorgelegt werden können. Der Bw. hätte dem Prüfer telefonisch mitgeteilt, dass für die jeweiligen Tätigkeiten ca. 15-20 Beratungstage verrechnet worden seien, wobei jeder Beratungstag mit 10.000,00 ATS angesetzt worden sei. Zu den in Rechnung…
…eine Honorarrechnung erhalten habe. Auch habe der Bw. überhöhte Honorare in Rechnung gestellt und aus dem Jahr 1986 stammende Fremdgelder, erst nach Vollmachtkündigung 1995 zu Unrecht gegen ein angeblich mündlich vereinbartes Erfolgshonorar (Datum 11.11.1986) in Höhe von öS 1.223.290,35 verrechnet…
…unüblich ist, ein laufendes pauschales Honorar zu bezahlen, ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang Leistungen tatsächlich ausgeführt wurden, und ohne sich die verrechneten Leistungen im Einzelnen nachweisen zu lassen. Dass man sich im Geschäftsleben, zumal bei der gegenständlichen Höhe des Honorars, mit mündlichen…
…entrichtet. Er hat hierdurch das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 500,00 und eine…
…gemeint. Als Zeuge für die Fremdüblichkeit der Höhe des Honorars könne auch der steuerliche Vertreter angeführt werden, der in einer Reihe von Fällen als Geschäftsführer ein Honorar von € 1.000,-- pro Jahr erhalte. Zusätzlich zur Geschäftsführungsvergütung seien allfällige weitere Leistungen oder Kosten zu verrechnen…
…wäre, indem sie bereits vorbereitete (vorkontierte) Angaben selbständig in einen Computer eingetippt hätte. Als Ort dieser Tätigkeiten gab die Zeugin das Büro der Bw. an. Zusätzlich gab die Zeugin an, dass sie die von ihr erbrachten Dolmetsch- und Eingabearbeiten nach Stunden gemeinsam verrechnet hätte, das…
…unterschiedlich hohe Umsatzsteuern zu entrichten hätten. Im Hinblick auf mögliche Konkurrenzverhältnisse zwischen den die Dienstleistungen erbringenden Unternehmern an Bord eines Schiffes erscheine daher die Anknüpfung an den jeweiligen Sitz nicht als sinnvolle Lösung. In diesem Zusammenhang sei auch zu beachten, dass - im Falle der umsatzsteuerlichen…
…der Wirtschaftswissenschaften als der Höhe nach angemessen erachtet werden. Ferner sei es nicht unüblich, dass Autoren/Vortragende ihre Werke zwecks Korrektur von anderen Personen lesen ließen. Dem Grunde nach könne es als eine fremdübliche Art von Geschäft bezeichnet werden. Korrekturlesen in diesem Umfang gehe über…
… 24 EStG in Höhe von € 7.300,00 gestellt. Der Vorhaltsbeantwortung legte der Bw. die Steuererklärung 2003, eine Aufstellung des Veräußerungsgewinns sowie des Aufgabegewinns, eine G u. V samt Bilanz 2003 sowie ein persönliches Schreiben des Bw. selbst über seine finanzielle Situation und den…
…die in der Honorarnote ausreichend bezeichnet und beschrieben sind und keineswegs Bürohilfsarbeiten darstellen. Die Erstellung von Power Point Präsentationen mit entsprechender inhaltlicher Gestaltung und den zugehörigen Handouts kann nur von Fachleuten erstellt werden, da eine Bürohilfskraft kaum über das Fachwissen für die EDV-mäßige Aufbereitung…
…Juli 1993 habe die H-AG der K GmbH mitgeteilt, dass ab 1. Jänner 1993 sämtliche jährlich verrechneten Leistungen aufgrund des Kooperationsvertrages unentgeltlich zur Verfügung stünden. Im Gegensatz dazu sei per Ende 1993 eine Honorarnote für 1993 in Höhe von S 1,200.000,00…
…Der Berufungswerber hätte stets von der Dienstleisterin eine Jahresaufstellung über die geleisteten Stunden erhalten, aus der auch das verrechnete Honorar ableitbar sei. Die diesbezügliche Stundenaufstellung sei in der Anlage zu diesem Schreiben zu finden. Anlage: Tabelle (2004 und 2005) mit Angabe der geleisteten Stunden in…
…| ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer (Gutschrift) | € Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der Abgaben sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war seit dem Jahr 1984 als Notariatssubstitut in Steyr tätig…
…würde es zu einer doppelten Besteuerung dieser Honorare kommen, weil die Ehegattin diese selbstverständlich in ihrer Steuererklärung erklärt habe...[Anm: Inwieweit der vorgebrachten Doppelbesteuerung durch Maßnahmen des Finanzamtes hinsichtlich der Ehegattin abgeholfen werden kann, ist im vorliegenden Verfahren nicht entscheidbar.] Über die Berufung wurde erwogen: …
…S im Jahr 1999 überhöht dargestellt worden sein. Da im Jahr 1998 um 1,85 Arbeitskräfte weniger gewesen seien, könnten auch die 1.462.575,00 S nicht stimmen. 3. Stellungnahme der Betriebsprüfung zur Berufung (Bl: 65/1999 Einkommensteuerakt): In der zur Berufung ergangenen Stellungnahme…
…auf Honorarbasis - wie aus den Steuererklärungen ersichtlich - für andere Tierärzte tätig gewesen sei. Der Abschluss des Dienstverhältnisses sowie die tatsächliche Abwicklung seien aus den Lohnkonten ersichtlich ist und auch durch eine GKK-Prüfung für in Ordnung befunden worden. Das von der Amtspartei angesprochene unterschiedliche Ausmaß…
…Jänner 1995. In einem weiteren Vertrag vom 3.1.1995 wird Fr. J. als freiberufliche Spezialistin für den Zeitraum von 25.1. - 10.12.1995 für den Kunden V. mit der Texterfassung für EDV-Skripten für ein Honorar in Höhe von S 14.000,-- zu…
…verrichteten Tätigkeiten fallen üblicherweise laufend in einer Steuerberatungskanzlei an. Für die Erstellung von Steuererklärungen ist je nach Umfang und Größe eines Betriebes unzweifelhaft ein Arbeitsaufwand erforderlich. Dieser Arbeitsaufwand kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie die Klienten ihre Unterlagen dem Steuerberater übergeben. Wenn von der…
…die Absetzbarkeit von Fremdleistungslöhnen werde der Erfassung dieser getätigten Aufwendungen über die mit Gewinnaufschlag verrechneten Betriebseinnahmen Rechnung getragen. Die Sachverständigengebühren, die ohne Aufschlag weiterverrechnet würden, fänden auch nur in derselben Höhe Eingang in die Betriebseinnahmen. Überdies würden - so die weiteren Feststellungen der Betriebsprüferin - die Sachverständigengebühren…