…der Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 und somit des Vorliegens von Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund. Als entscheidendes Kriterium verbleibt somit - abgeleitet…
…der Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 und somit des Vorliegens von Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund. Als entscheidendes Kriterium verbleibt somit - abgeleitet…
…erzielt. Aber auch in diesen Zeiten erhalte er den Geschäftsführerbezug von monatlich € 1.074,00 ausbezahlt. Ein Unternehmerwagnis habe bei der Prüfung nicht erkannt werden können. Neben der laufenden Auszahlung des Gehaltes und der Auszahlung der Provisionen stehe dem GF ein Büro zur Verfügung…
…Erkenntnisses 2003/13/0018 handeln würde und die Prüfung ohne Untersuchung der tatsächlichen Verhältnisse durchgeführt worden sei. In den angegeben Jahren sei auf Basis der ursprünglichen Judikatur eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart gewesen. Wie erheblich das Unternehmenswagnis der Geschäftsführer gewesen sei, zeige die Entwicklung der Geschäftsführerbezüge…
…bestanden habe. In den Folgejahren sei auf Basis der ursprünglichen VwGH-Judikatur eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart gewesen. Wie erheblich das Unternehmenswagnis der Geschäftsführerin gewesen sei, zeige sich an Hand des positiven Spitzenwertes der Geschäftsführerbezüge des Jahres 2002 in Höhe von € 57.939,26, welchem…
…Besteuerung der Geschäftsführung bei GmbH, GmbH & Co. K(E)G, GmbH & Still), Weisungsgebundenheit Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers Fehlen des Unternehmenswagnisses Fehlen der Vertretungsbefugnis Anspruch und laufende Auszahlung des Lohnes Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, daß § 22 Z.2 2.Teilstrich EStG fordert…
…vgl. VwGH vom 2.9.2009, 2005/15/0035). Selbständigkeit liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und Gefahr tätig wird, somit ein Unternehmenswagnis trägt. Zeichen dafür sind Abhängigkeit der Einnahmen vom persönlichen Einsatz; freie selbstverantwortliche Arbeitszeitgestaltung; keine Verpflichtung zur persönlichen Dienstverrichtung (Vertretungsbefugnis)…
…vgl. VwGH vom 2.9.2009, 2005/15/0035). Selbständigkeit liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und Gefahr tätig wird, somit ein Unternehmenswagnis trägt. Zeichen dafür sind Abhängigkeit der Einnahmen vom persönlichen Einsatz; freie selbstverantwortliche Arbeitszeitgestaltung; keine Verpflichtung zur persönlichen Dienstverrichtung (Vertretungsbefugnis)…
…vgl. VwGH vom 2.9.2009, 2005/15/0035). Selbständigkeit liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und Gefahr tätig wird, somit ein Unternehmenswagnis trägt. Zeichen dafür sind Abhängigkeit der Einnahmen vom persönlichen Einsatz; freie selbstverantwortliche Arbeitszeitgestaltung; keine Verpflichtung zur persönlichen Dienstverrichtung (Vertretungsbefugnis)…
…Firmenwert im Verhältnis der Einlage festgelegt worden, wobei eine Nachrangigkeit der Gesellschafter vor den anderen Gläubigern vereinbart worden wäre. Von der BP wäre ausgeführt worden, dass eine Mitunternehmerschaft Unternehmerwagnis voraussetzen würde, welches sich in der Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko ausdrücke. Die BP hätte somit die Entfaltung…
…dann zu beurteilen, ob die Merkmale der Unselbständigkeit oder jene der Selbständigkeit im Vordergrund stehen. Dem Vorliegen von Unternehmenswagnis kommt in diesem Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu (VwGH vom 30.11.1999, 99/14/0226). Die Kernaussagen des VfGH (vom 07.03.2001, G 110/00…
…Erkenntnis vom 26. April 2000, 99/14/0339). Nach Lehre und Rechtsprechung kam es bei der Anwendung des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zunächst auf folgende Kriterien an: Unternehmenswagnis, laufende Entlohnung und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus. Danach war zu beurteilen, ob nach…
…von bestimmten Arbeiten (Erkenntnis vom 26. April 2000, 99/14/0339). Nach Lehre und Rechtsprechung kommt es bei der Anwendung des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 auf folgende Kriterien an: Unternehmenswagnis, laufende Entlohnung und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus. Danach ist zu beurteilen…
…auf Dauer tätig und dadurch in den Betrieb der GmbH eingegliedert. Aus der dem Geschäftsführer tatsächlich gewährten Entlohnung ergibt sich, dass ihn kein ins Gewicht fallendes Unternehmerwagnis trifft. Von Bedeutung ist auch noch das Merkmal der laufenden, wenn auch nicht notwendig monatlichen Entlohnung." Das Unternehmerrisiko…
…aus: Entscheidend, ob die beteiligten stillen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen seien, sei die Voraussetzung, dass mit deren Position Unternehmenswagnis verbunden wäre. Unternehmerwagnis würde sich in der Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko ausdrücken. Unternehmerinitiative würde entfalten, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluss nehmen könne. Nach Ansicht der BP…
…Italien um die Ware persönlich zu ordern. Er hat keinerlei regelmäßige Arbeitszeit, keinen Arbeitsplatz und lässt sich in den wesentlichen Punkten vertreten. Als Geschäftsführer hat er ein wesentliches Unternehmerwagnis, indem er im Falle des Konkurses für alle Selbstberechnungsabgaben mit seinem gesamten Privatvermögen haftet (USt, KommSt…
…spreche eine Geschäftsführung, die kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum erfolge, für die Eingliederung in das Unternehmen. Zum Vorliegen des Unternehmerwagnisses führte der Prüfer aus, dass die ausbezahlten Geschäftsführergehälter den diesbezüglich getroffenen Regelungen lediglich in den Jahren 1998 und 1999 entsprochen hätten. Im Jahre 1997…
…2010. In der Folge wurde die Berufung mit Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmenswagnisses zuzuordnen seien, keine Nachsicht rechtfertigten, und dass die Abgabenschuld durch regelmäßige Abzüge und Überweisungen im Rahmen einer Pensionspfändung erfolge und daher eine…
…über kein Vermögen verfügt. Aber auch die sachliche Unbilligkeit ist im vorliegenden Fall zu verneinen, da die Folgen des allgemeinen Unternehmenswagnisses keine solche Unbilligkeit darstellen und eben keiner der o.a. Voraussetzungen für die sachliche Unbilligkeit vorliegt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im angefochtenen…
…Basis eines Stundenlohnes und teilweise auf Basis eines Stücklohnes beruht, spricht nicht für das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der Selbständigkeit. Diese Entlohnung begründet kein Unternehmerwagnis, da alle mit der Tätigkeit verbundenen Kosten unmittelbar vom Auftraggeber getragen werden. Gegenüber dem Auftraggeber besteht bei allen Arbeitern und Arbeiterinnen…