…der Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 und somit des Vorliegens von Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund. Als entscheidendes Kriterium verbleibt somit - abgeleitet…
…der Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 und somit des Vorliegens von Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund. Als entscheidendes Kriterium verbleibt somit - abgeleitet…
…erzielt. Aber auch in diesen Zeiten erhalte er den Geschäftsführerbezug von monatlich € 1.074,00 ausbezahlt. Ein Unternehmerwagnis habe bei der Prüfung nicht erkannt werden können. Neben der laufenden Auszahlung des Gehaltes und der Auszahlung der Provisionen stehe dem GF ein Büro zur Verfügung…
…für eine selbständige Tätigkeit typischen Unternehmerrisikos, heranzuziehen (VwGH 21.12.1993, 90/14/0103). Ein Unternehmerwagnis liegt insbesondere dann vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der…
…1991, 89/13/0194), Gewährleistungsarbeiten gegenüber Dritten auf eigene Kosten durchzuführen hat (VwGH 16.1.1991, 89/13/0194). Rz 5405: Das Unternehmerwagnis wird nicht ausgeschlossen durch: Tätigkeit nur für einen Auftraggeber (VwGH 11.1.1963, 1263/62), gewisse sachliche Bindungen (VwGH 9.7.1997…
…die Werbemaßnahme/Gewinnspiel auch veranstaltet wurde, erfolgt wäre. Die Fehleinschätzung der steuerlichen Auswirkung des Gewinnspiels stellt indes ein Unternehmenswagnis dar, das keine Unbilligkeit begründet und auch konzernintern für die Antragstellerin ausgeglichen werden konnte. Eine sachliche Unbilligkeit ist auch anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des…
…es sich bei den N jedenfalls um eigenständige Wirtschaftsgüter handle. Da der BF ohne persönliche Weisungsgebundenheit und ohne organisatorische Eingliederung in einen anderen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr gehandelt und das Unternehmenswagnis getragen habe, liege das Merkmal der selbständigen Betätigung betreffend die Teilnahme des…
…Erkenntnisses 2003/13/0018 handeln würde und die Prüfung ohne Untersuchung der tatsächlichen Verhältnisse durchgeführt worden sei. In den angegeben Jahren sei auf Basis der ursprünglichen Judikatur eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart gewesen. Wie erheblich das Unternehmenswagnis der Geschäftsführer gewesen sei, zeige die Entwicklung der Geschäftsführerbezüge…
…bestanden habe. In den Folgejahren sei auf Basis der ursprünglichen VwGH-Judikatur eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart gewesen. Wie erheblich das Unternehmenswagnis der Geschäftsführerin gewesen sei, zeige sich an Hand des positiven Spitzenwertes der Geschäftsführerbezüge des Jahres 2002 in Höhe von € 57.939,26, welchem…
…Besteuerung der Geschäftsführung bei GmbH, GmbH & Co. K(E)G, GmbH & Still), Weisungsgebundenheit Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers Fehlen des Unternehmenswagnisses Fehlen der Vertretungsbefugnis Anspruch und laufende Auszahlung des Lohnes Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, daß § 22 Z.2 2.Teilstrich EStG fordert…
…Kommentar, Rz 34 ff zu § 47). Ein Unternehmerwagnis liege insbesondere dann vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit abhängig seien und die mit der…
…VwGH 27.2.2008, 2005/13/0050, mwN). Voraussetzung für die Annahme einer Mitunternehmerschaft ist, dass für die beteiligten Personen mit ihrer Position Unternehmerwagnis verbunden ist, was sich in der Unternehmerinitiative und dem Unternehmerrisiko ausdrückt. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluss nehmen kann…
…ein Teil des Produktionsmitteleinkaufes sowie ein Teil der Administration der GesbR's zentral über eine eigene GmbH, sodass von einer stärkeren Verbundenheit und Verflechtung ausgegangen werden kann. Mangels gebündelten Unternehmenswagnis, welches sich in dem Unternehmensrisiko und der Unternehmensinitiative widerspiegelt, ging der EuGH (Urteil vom 12…
…festgehalten, dass Herr ***2*** kein Außendienstmitarbeiter sei und er auch keine Zulagen oder Zuschläge für seine Tätigkeiten an Abenden, Wochenenden oder Feiertagen erhalten habe. Herr ***2*** habe ein großes Ausmaß an Unternehmerwagnis im Rahmen seiner Tätigkeit inne, da er die Höhe der Einnahmen beeinflussen könne…
…***1*** ist demnach auch für die laufende Betreuung der Verträge bzw. Kunden zuständig, ein konkret abgrenzbares Werk oder Dienstleistung ist daraus nicht ableitbar. (…) Unternehmerwagnis: Hr. ***1*** erhält laufend Akontozahlung. Eine jährliche genaue Abrechnung der Provisionen hat es lediglich im Jahr 2013 mit folgender Auszahlung…
…oder abzulehnen und solcherart den Umfang seines Tätigwerdens bzw. dessen wirtschaftlichen Erfolg selbst zu bestimmen, spreche klar für ein Unternehmenswagnis der Ärzte. Das für eine selbständige Tätigkeit typische Unternehmerrisiko besteht darin, dass der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl die Einnahmen als…
…Vertretungsrecht, i.e. Substitution durch frei gewählte, auch kanzleifremde Rechtsanwälte eingeräumt. Ein Unternehmenswagnis ergibt sich u.a. aufgrund der weitgehend erfolgsabhängigen Entlohnung, der Haftung und Verpflichtung zur Mängelbehebung sowie der Tatsache, daß für Zeiten der Abwesenheit (egal aus welchem Grund) keinerlei Anspruch auf Entgelt besteht…
…Einnahmen dadurch hätten beeinflussen können, dass sie die Anzahl der Arbeitsstunden hätten frei bestimmen können, spreche klar für ein Unternehmenswagnis der Ärzte. Dazu ist auszuführen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das für eine selbständige Tätigkeit typische Unternehmerrisiko darin besteht, dass der Leistungserbringer die Möglichkeit…
…Vertretungsrecht, i.e. Substitution durch frei gewählte, auch kanzleifremde Rechtsanwälte eingeräumt. Ein Unternehmenswagnis ergibt sich u.a. aufgrund der weitgehend erfolgsabhängigen Entlohnung, der Haftung und Verpflichtung zur Mängelbehebung sowie der Tatsache, daß für Zeiten der Abwesenheit (egal aus welchem Grund) keinerlei Anspruch auf Entgelt besteht…
…vgl. VwGH vom 2.9.2009, 2005/15/0035). Selbständigkeit liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige auf eigene Rechnung und Gefahr tätig wird, somit ein Unternehmenswagnis trägt. Zeichen dafür sind Abhängigkeit der Einnahmen vom persönlichen Einsatz; freie selbstverantwortliche Arbeitszeitgestaltung; keine Verpflichtung zur persönlichen Dienstverrichtung (Vertretungsbefugnis)…