…ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 gilt für Unterhaltsleistungen Folgendes: Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und für das weder der Steuerpflichtige noch sein mit ihm im…
…für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört und für das weder der Steuerpflichtige noch sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)Partner Anspruch auf Familienbeihilfe hat, sind durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. b abgegolten. 3. Unterhaltsleistungen…
…Nr. 2003/71 I gilt für Unterhaltsleistungen folgendes: Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört und für das weder der Steuerpflichtige noch sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)Partner Anspruch auf Familienbeihilfe hat, sind durch den…
…seit 8. September 2003 Studentin. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 34 Abs 7 EStG 1988 gilt für Unterhaltsleistungen ua Folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 4 Z 3 lit a und c abgegolten…
…Kindesunterhaltes hat der Gesetzgeber (Familienbesteuerungsgesetz 1992, BGBL 312) im § 34 Abs. 7 Einkommensteuergesetz die Anordnung getroffen, dass Unterhaltsleistungen durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag abgegolten sind. Die vom Gesetzgeber im § 34 Abs. 7 EStG 1988 gewählte Umschreibung schließt es aus, laufende Unterhaltskosten für ein Kind…
…Alleinerzieherabsetzbetrages und Sorgepflicht für ein Kind im Sinne des § 106 EStG 1988) reduziert. Die Anschaffungskosten überschreiten diesen Selbstbehalt nicht, sodass eine außergewöhnliche Belastung schon aus diesem Grund nicht vorliegt. Zum anderen legt § 34 Abs. 7 EStG 1988 fest, dass Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die…
…ihm stünde neben den bereits gewährten Unterhaltsabsetzbetrag und Kinderfreibetrag ein weiterer Betrag zu, welcher steuermindernd im Zusammenhang mit seiner Unterhaltsleistung an die Tochter geltend gemacht werden könne, so ist dem entgegenzuhalten, dass aus dem Titel der Unterhaltsleistung für seine leibliche Tochter keine weiteren diesbezüglichen Zahlungen…
…Anwendung der Werbungskostenpauschalierung - die belangte Behörde die Vereinbarkeit der Inanspruchnahme des Werbungskostenpauschales mit der Geltendmachung von Familienheimfahrten geprüft hat. Dem Berufungsbegehren auf zusätzliche Anerkennung von Familienheimfahrten konnte daher nicht Rechnung getragen werden. 3.) Unterhaltsleistungen für ein im Ausland lebendes minderjähriges Kind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder…
…Anwendung der Werbungskostenpauschalierung - die belangte Behörde die Vereinbarkeit der Inanspruchnahme des Werbungskostenpauschales mit der Geltendmachung von Familienheimfahrten geprüft hat. Dem Berufungsbegehren auf zusätzliche Anerkennung von Familienheimfahrten konnte daher nicht Rechnung getragen werden. 3.) Unterhaltsleistungen für ein im Ausland lebendes minderjähriges Kind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder…
…machen. Nachdem ihm für seinen Sohn M auch keine Familienbeihilfe mehr gewährt worden sei, erhalte er keinen Belastungsausgleich. Über die Berufung wurde erwogen: Nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 7 Z 1 bis 3 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen für ein Kind sowie für den (Ehe…
…Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut des Sohnes des Berufungsführers und damit jene nach türkischem Recht maßgeblich. Für ein volljähriges Kind, für das keine Familienbeihilfe bezogen wird, ist der Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z…
…Hintergrund ein Anspruch auf inländische Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht bestand, ist die Nichtberücksichtigung der Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung zu Unrecht erfolgt. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 4. Dezember 2001, B 2366/00, betreffend die Verfassungskonformität des Ausschlusses vom Anspruch auf Familienbeihilfe für…
…Internatsaufenthaltes um je ein Dreißigstel. Für Unterhaltsleistungen gilt nach § 34 Abs. 7 EStG folgendes: 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a und c abgegolten. ... 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit…
…der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt angehört und für das keine Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet. Auch dieser Bestimmung geht jedoch jene des § 34 Abs. 7 Z. 5 EStG 1988 vor, wonach für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder auch kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht…
…Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als ob diese Familienangehörigen im Gebiet dieses Staates wohnten. Ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger hat daher nach den Rechtsvorschriften des "Beschäftigungslandes" Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften dieses Staates auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen…
…Anrechnung auf einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 und ohne Anrechnung auf eine pflegebedingte Geldleistung zu berücksichtigen sind. (7) Für Unterhaltsleistungen gilt folgendes: | | 1. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit…
…erwogen: Nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 7 Z 1 bis 3 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen für ein Kind sowie für den (Ehe)Partner durch die Familienbeihilfe bzw. die dort angeführten Absetzbeträge abgegolten. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988…
…Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut der Tochter des Berufungsführers und damit jene nach serbischem Recht maßgeblich. Für ein volljähriges Kind, für das keine Familienbeihilfe bezogen wird, ist der Abzug von Unterhaltsleistungen nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z…
…ein Drittel) in Bulgarien aber eine überwiegende Kostentragung im Sinne des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 zu begründen. Schließlich betragen die von der Bw. geleisteten Zahlungen mehr als die Hälfte des im Jahr 2011 bei 230 Euro gelegenen Regelbedarfssatzes betreffend Unterhaltsleistungen für Kinder im Alter…
…weiters, dass beide Kinder im Streitjahr bereits volljährig waren. Nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 sind für ein volljähriges Kind, für das keine Familienbeihilfe bezogen wird, geleistete Unterhaltszahlungen, anders als Unterhaltsleistungen für ein noch nicht volljähriges Kind (vgl…