Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HT, vom 27. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29. September 2009 betreffend Einkommensteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist…
…angehörte und sich als Student des Continental Theological Seminary in Belgien aufhielt, Familienbeihilfe zu Unrecht ausbezahlt wurde, da der Berufungswerber keine Leistung von Unterhaltskosten für seinen Sohn nachwies. Das Finanzamt forderte hierauf mit dem angefochtenen Bescheid die für den Zeitraum November 2005 bis Oktober 2006…
…Bescheidbegründung (mangels Eingehens darauf) akzeptiert und vielmehr die Berufungsbegründung dahingehend gerichtet wurde, dass diese Internatskosten (wie andere Kosten für die Tochter S - neben den angeführten Kosten für die beiden weiteren Kinder) Unterhaltskosten darstellen, die als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren seien. Es ist in der Folge…
…da die Bw. lediglich für Bekleidung und fallweise Anschaffungen aufkomme und somit nicht nachgewiesen sei, dass sie zumindest in Höhe der genannten Beträge zu den monatlichen Unterhaltskosten für den Sohn beitrage, sei der Antrag abzuweisen. Die gegen den Abweisungsbescheid eingebrachte Berufung begründete die Bw. dahingehend,…
…Kind, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Da Ihr Sohn L. in…
…den Unterhaltsabsetzbetrag abzugelten, wurde durch den Verfassungsgerichtshof überprüft. Die Prüfung führte zunächst zum Ergebnis, dass die gesetzlich vorgenommene Berücksichtigung der Unterhaltslasten den verfassungsrechtlichen Erfordernissen entspricht (VfGH 27.6.2001, B 1285/00). Eine erneute Prüfung betreffend Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder, also hinsichtlich des…
…die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Nach § 2 Abs. 5…
…des Gesetzgebers, Unterhaltsleistungen an nicht haushaltszugehörige Kinder alleine durch den Unterhaltsabesetzbetrag abzugelten, wurde durch den Verfassungsgerichtshof überprüft. Die Prüfung führte zum Ergebnis, dass die gesetzlich vorgenommene Berücksichtigung der Unterhaltslasten den verfassungsrechtlichen Erfordernissen entspricht (VfGH 27.6.2001, B 1285/00). Linz, 22. Mai 2003
…genanntes Kind hat die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. ... Abs…
…VwGH sei bei aufrechten Ehen und nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten während der Dauer des Familienfriedens die Vorlage der Familienstandsbescheinigung grundsätzlich ein hinreichender Nachweis dafür, dass der in Österreich erwerbstätige Dienstnehmer die Unterhaltskosten für seine im Ausland lebenden Kinder trage. Diese Rahmenbedingungen seien nicht gegeben…
…zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs 5 lit a…
…Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Durch die Beantragung der Familienbeihilfe für M.G. von der…
…diejenige Person, zu dessen Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu dessen Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Festzuhalten ist, dass § 4…
…hat, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. § 6 FLAG regelt die Voraussetzungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R.P., Sbg., vom 19. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 24. März 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2003 wie folgt entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die außergewöhnliche…
…ob der Bw. im antragsgegenständlichen Zeitraum die beiden mj. Enkelkinder überwiegend erhalten hat bzw. deren Unterhaltskosten überwiegend getragen hat. Dies geht übereinstimmend aus der vorgelegten Familienstandsbescheinigung und der nach Artikel 23 der obgenannten Vereinbarung zur Durchführung des AbkSoSi mit Jugoslawien (BGB1. 29o/1966), gemäß dieser…
…das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Ihr Sohn lebt im Haushalt der Kindesmutter, Ihr Antrag…
…geboren am 1985, Studentin von 2006 bis 2010, entweder den pauschalen Abgeltungsbetrag oder die Unterhaltskosten zumindest in halber Höhe als außergewöhnliche Belastung geltend machen könne. Zur doppelten Haushaltsführung hat der Bw festgehalten, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes der Ehegattin an den Beschäftigungsort der Bw in…
…zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Die Tochter der Bw wohne seit…
…dazu abzugeben, wer die Kosten der Unterbringung für die beiden Kinder im Caritasheim trage, in welcher Höhe sich die Unterhaltskosten für die beiden gegenständlichen Kinder für den Bw. belaufen würden, Auskunft betreffend die Haushaltszugehörigkeit seiner beiden Kinder zu geben und in welchem Zeitausmaß sich der…