12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.
…Einkommensteuerbescheid 2015 vom 02.11.2016 wurde von den geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen ein Selbstbehalt von 6.648,71 Euro abgezogen. Mit Schriftsatz vom 25.11.2016 brachte der Bf Beschwerde ein und beantragte die Berücksichtigung der Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastung ohne Ansatz des Selbstbehaltes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Bf, adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 01.10.2014, betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…2014 ergänzte der BF seinen Antrag hinsichtlich der außergewöhnlichen Belastungen und führte aus, dass es sich bei dem Betrag von € 9.581,00 um die Unterhaltskosten für seinen 1987 geborenen Sohn handle, der Informatik studiere und der dieses Studium Ende 2014 mit dem Master…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HT, vom 27. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29. September 2009 betreffend Einkommensteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist…
…angehörte und sich als Student des Continental Theological Seminary in Belgien aufhielt, Familienbeihilfe zu Unrecht ausbezahlt wurde, da der Berufungswerber keine Leistung von Unterhaltskosten für seinen Sohn nachwies. Das Finanzamt forderte hierauf mit dem angefochtenen Bescheid die für den Zeitraum November 2005 bis Oktober 2006…
…Bescheidbegründung (mangels Eingehens darauf) akzeptiert und vielmehr die Berufungsbegründung dahingehend gerichtet wurde, dass diese Internatskosten (wie andere Kosten für die Tochter S - neben den angeführten Kosten für die beiden weiteren Kinder) Unterhaltskosten darstellen, die als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren seien. Es ist in der Folge…
…da die Bw. lediglich für Bekleidung und fallweise Anschaffungen aufkomme und somit nicht nachgewiesen sei, dass sie zumindest in Höhe der genannten Beträge zu den monatlichen Unterhaltskosten für den Sohn beitrage, sei der Antrag abzuweisen. Die gegen den Abweisungsbescheid eingebrachte Berufung begründete die Bw. dahingehend,…
…die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 6 Abs. 1…
…die Haushaltszugehörigkeit mit einem Kind ab und nur subsidiär (§ 2 Abs. 2 zweiter Satz) darauf, welche Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt. Einem Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne des zweiten Satzes des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 steht der ausschließliche Anspruch einer Person…
…Euro. Der Unterhalt für die Tochter des Bf. samt Studiengebühren wird überwiegend von der in der Dominikanischen Republik wohnhaften Kindesmutter bestritten. Dass der Bf. im Streitzeitraum die Unterhaltskosten für seine Tochter überwiegend getragen hätte, konnte nicht festgestellt werden. 2. Beweiswürdigung Der angeführte Sachverhalt ergibt sich…
…Person Anspruch auf Familienbeihilfe hat, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG…
…gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Anspruch auf Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung haben Sie bei fehlender Haushaltszugehörigkeit nur dann…
…Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen…
…S.d. § 2 Abs. 3 FLAG 1967 zu, der die überwiegenden Unterhaltskosten trägt. Leben beide Eltern nicht mehr oder leisten die lebenden Eltern nicht den überwiegenden Unterhalt, sieht § 6 FLAG 1967 einen Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe vor. Das FLAG 1967 gewährleistet damit, dass grundsätzlich…
…2 erster Satz FLAG vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe. Es könne dabei dahingestellt bleiben, ob vom Vater im Streitzeitraum - wie vom Finanzamt bestritten - tatsächlich die überwiegenden Unterhaltskosten getragen worden seien. 7 Im Revisionsfall habe gemäß Art. 60 Abs. 1 dritter Satz VO 987/2009 das Finanzamt…
…Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Da kein gemeinsamer Haushalt zwischen ihnen und ihrem Sohn besteht und keine…
… 2 Abs. 2 Satz 2 FLAG 1967 anzuwenden, wonach eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, dann Anspruch auf Familienbeihilfe hat, wenn keine andere Person nach § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 anspruchsberechtigt…
…2 erster Satz FLAG vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe. Es könne dabei dahingestellt bleiben, ob vom Vater im Streitzeitraum - wie vom Finanzamt bestritten - tatsächlich die überwiegenden Unterhaltskosten getragen worden seien. 7 Im Revisionsfall habe gemäß Art. 60 Abs. 1 dritter Satz VO 987/2009 das Finanzamt…
Im Erkenntnis BFG 25.6.2019, RV/7103164/2016 hat das Bundesfinanzgericht Unterhaltskosten der im eigenen Haushalt in Polen lebenden, im Jahr 1994 geborenen Tochter von im Jahr 2014 PLN 1.015 (umgerechnet rund € 234), darin enthalten PLN 300 für Miete, festgestellt und es…