… 295 Abs 1 BAO gebotene Neufestsetzung der Abgabenschuld der Beteiligten begründen konnten, schadet ihrer Unterbrechungswirkung nicht. Auch die von den Bw mehrfach zitierte Berufungserledigung der FLD bejaht die Zulässigkeit einer Prüfungshandlung zur Feststellung abgabenrechtlicher Ansprüche, was die Zulässigkeit eines - zwar rechtlich ins Leere gehenden - Prüferberichtes…
…sowie der Gründe, weshalb die Einkünfte bisher nicht erklärt worden seien. In Beantwortung des Ergänzungsersuchens legte Herr X-Y die Unterlagen betreffend die Einkünfte aus dem Jahr 2001 und 2002 vor und teilte mit, dass die Einkünfte in Luxemburg von der Fa. A.GmbH, Adr…
…Dies bedeute, dass die Gesellschaft keine aktiven Geschäfte mehr getätigt hätte und zur Vermeidung von Gläubigerbevorzugungen Zahlungen ohnedies nicht mehr hätten geleistet werden dürfen. Haftungen dürften daher nur bis Ende 2003 rechtliche Berücksichtigung finden. Die seinerzeit vorhandenen liquiden Mittel wären anteilig für alle Gläubiger verwendet…
…Bf. habe mehrfach glaubhaft gemacht, es werde möglich sein, den Ursprung nachzuweisen. Weil von der Betriebsprüfung im Zuge der Vorlage des Schriftverkehrs betreffend das Vorhalteverfahren Zweifel im Hinblick auf eine Unterbrechung der Verjährung durch die Unterlagen geäußert wurden, wurde Jo.H. auch dazu befragt. Er…
Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer…
Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer…
…Umsatzsteuer der Beteiligten (vielmehr sind umgekehrt die Beteiligten einer GesnbR Gesamtschuldner der USt-Zahllast der GesnbR), weshalb aus behördlichen Maßnahmen hinsichtlich der Umsatzsteuer von Beteiligten keine Unterbrechungswirkung (Verlängerungswirkung) bei der Bw resultieren kann. Die Rechtsprechung zur Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung, die einen Gesamtschuldner (der Grunderwerbsteuer) betrifft…
…gebenden Personen, die diese Gespräche auf Seiten der Banken geführt haben, mögen diese von ihrer beruflichen Geheimhaltungspflicht entbunden werden. Dieser Umstand sollte dann der ho. Berufungsbehörde unter Vorlage der entsprechenden Einverständniserklärung zur Kenntnis gebracht werden. Sie führen in der Berufung auch weiters an, die seitens…
…entstanden sind. Die Sonderregelung (im § 323 Abs. 18 erster Satz BAO) für "offene" Außenprüfungen gewährleistet, dass die Auswertung von vor dem 1. Jänner 2005 begonnenen abgabenbehördlichen Prüfungen (§ 147 BAO) auch dann noch im Jahr 2005 erfolgen darf, wenn der Beginn der Amtshandlung in einem Jahr…
…Bf. habe mehrfach glaubhaft gemacht, es werde möglich sein, den Ursprung nachzuweisen. Weil von der Betriebsprüfung im Zuge der Vorlage des Schriftverkehrs betreffend das Vorhalteverfahren Zweifel im Hinblick auf eine Unterbrechung der Verjährung durch die Unterlagen geäußert wurden, wurde Jo.H. auch dazu befragt. Er…
…2005 rechtsunwirksam, damit aber auch alle bisherigen abgeleiteten Einkommensteuerbescheide. Somit verbleibt als Erstbescheid und einzig rechtlich wirksamer, der F-Bescheid vom 28.3.2007. Auch wenn es bezüglich der Erlassung von F-Bescheiden keine Verjährungsbestimmungen gibt, gelten diese aber sehr wohl für abgeleitete Bescheide. Gem. §…
…auch Basis für die Abrechnung mit den Prostituierten waren, wären nach Angaben von Margot Sch an Frau Margit H weitergeleitet worden. Da nach Ansicht des Prüfers umsatzsteuerrechtlich ein Agenturgeschäft nicht angenommen hätte werden können, weil die Kunden (Freier) unter den gegebenen Umständen annehmen hätten müssen…
…vom 10. April 2013 (Az. 000) das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwältin RA, zur Insolvenzverwalterin bestellt wurde, eingebracht von der Stb, als damaliger steuerlicher Vertreterin der Gesellschaft, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 5. Juli 2011 betreffend 1) Aufhebung des Bescheides vom 24. Mai 2011…
…M.B.L.-HSG, Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte, 4600 Wels, Ringstraße 4, und durch Graf von Westphalen Bappert und Modest, Rechtsanwälte, Große Bleichen 21, D-20354 Hamburg, vom 28. Juni 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen, vertreten durch HR Dr. Karl Windbichler…
…wurde auch bei der Produktion der unter WE-Nr. XY zur Ausfuhr angemeldeten Glucose (Dextrose) Mais eingesetzt, der von S, geliefert worden war. Mit Bescheid vom 21. Juni 2002 wurde die zum verfahrensgegenständlichen Ausfuhrvorgang gewährte Ausfuhrerstattung vom Zollamt Salzburg/Erstattungen zurückgefordert und eine Sanktion gemäß…
…Feststellung von Abgabepflichtigen zumindest im Ergebnis gerichtet sind. Amtshandlungen sind (bei Zutreffen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen) nur dann unterbrechungswirksam, wenn sie in ihrer rechtlichen Gestalt als Behördenmaßnahmen über den Amtsbereich der Behörde hinaustreten und hierfür ein aktenmäßiger Nachweis besteht. Die Amtshandlung muss, um Unterbrechungswirkung zu…
…des beauftragten Betriebsprüfers ist, zu tun.] Die Abwicklung von Prüfungen im Wege der "Nachbarschaftshilfe" sei durch verwaltungsinterne Organisationsvorschriften vorgesehen und folgendermaßen geregelt: Das aktenführende Finanzamt übertrage den Prüfungsfall an das prüfende Finanzamt durch Freigabe der Akten im elektronischen Verfahren BP 2000. Damit werde das prüfende…
…M.B.L.-HSG, Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte, 4600 Wels, Ringstraße 4, und durch Graf von Westphalen Bappert und Modest, Rechtsanwälte, Große Bleichen 21, D-20354 Hamburg, vom 28. Juni 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen, vertreten durch HR Dr. Karl Windbichler…
…3 Abs. 1 unterbreche. UA 3 leg. cit. bestimme, dass nach jeder eine Verjährung unterbrechenden Handlung die Verjährungsfrist von neuem zu laufen beginne. Die Ausfuhrerstattung sei mit Bescheid vom 17. September 1996 zuerkannt worden. Der Beginn der Betriebsprüfung sei der 23. Juni 1998 gewesen. Die…
…M.B.L.-HSG, Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte, 4600 Wels, Ringstraße 4, und durch Graf von Westphalen Bappert und Modest, Rechtsanwälte, Große Bleichen 21, D-20354 Hamburg, vom 28. Juni 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen, vertreten durch HR Dr. Karl Windbichler…