… 295 Abs 1 BAO gebotene Neufestsetzung der Abgabenschuld der Beteiligten begründen konnten, schadet ihrer Unterbrechungswirkung nicht. Auch die von den Bw mehrfach zitierte Berufungserledigung der FLD bejaht die Zulässigkeit einer Prüfungshandlung zur Feststellung abgabenrechtlicher Ansprüche, was die Zulässigkeit eines - zwar rechtlich ins Leere gehenden - Prüferberichtes…
…unternimmt (VwGH 3.12.1962, 1189/61). An den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen oder Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen unterbrechen (verlängern) die Verjährungsfrist, wobei derartige Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Unterbrechungswirkung (nunmehr Verlängerungswirkung) zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl. Ritz BAO, …
…11. 2010, RV/0190-F/08 ging der Unabhängige Finanzsenat von einer Unterbrechungswirkung von Datenbankabfragen aus: ...Der Unabhängige Finanzsenat teilt zudem die Rechtsauffassung des Finanzamtes, dass auch die am 11. Februar 2002 in der Datenbank des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger erfolgte Abfrage zur Ermittlung der Daten…
…02.2014 . Ihre Werbungskosten, die vom Arbeitgeber nicht automatisch berücksichtigt werden konnten, betragen 132,00 Euro. Da dieser Betrag den Pauschbetrag für Werbungskosten von 132 Euro nicht übersteigt, werden 132 Euro berücksichtigt. Beschwerden Die hiergegen elektronisch eingebrachten Beschwerden vom 12. 3. 2014 lauten: Sehr geehrte…
…Rechte nach Wegfall einer (=Stichtagsbezogenen) aufschiebenden Bedingung ein. Für sämtliche Ihrer Mandanten ist diese aufschiebende Bedingung nach wie vor aufrecht Auf Basis dieser Rechtslage waren und sind Ihre Mandanten zur Erlangung von Ausschüttungen nicht legitimiert. Eine Ausschüttung aus dem Stiftungsvermögen der FL-StiftungA an Ihre…
…die auf dem Steuerkonto der Bf. wie folgt ersichtlich war: "L1 05.12.2019 Erklärung eingelangt (JVP)". 3.) Die Abgabe der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2014 erfolgte von der Bf. per Finanz-Online 26.06.2020. 4.) Mittels streitgegenständlich bekämpften Bescheid vom 29.06.2020…
…Dies bedeute, dass die Gesellschaft keine aktiven Geschäfte mehr getätigt hätte und zur Vermeidung von Gläubigerbevorzugungen Zahlungen ohnedies nicht mehr hätten geleistet werden dürfen. Haftungen dürften daher nur bis Ende 2003 rechtliche Berücksichtigung finden. Die seinerzeit vorhandenen liquiden Mittel wären anteilig für alle Gläubiger verwendet…
…Bf. habe mehrfach glaubhaft gemacht, es werde möglich sein, den Ursprung nachzuweisen. Weil von der Betriebsprüfung im Zuge der Vorlage des Schriftverkehrs betreffend das Vorhalteverfahren Zweifel im Hinblick auf eine Unterbrechung der Verjährung durch die Unterlagen geäußert wurden, wurde Jo.H. auch dazu befragt. Er…
Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer…
Unregelmäßigkeit verdichtet hätte. Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer…
…Umsatzsteuer der Beteiligten (vielmehr sind umgekehrt die Beteiligten einer GesnbR Gesamtschuldner der USt-Zahllast der GesnbR), weshalb aus behördlichen Maßnahmen hinsichtlich der Umsatzsteuer von Beteiligten keine Unterbrechungswirkung (Verlängerungswirkung) bei der Bw resultieren kann. Die Rechtsprechung zur Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung, die einen Gesamtschuldner (der Grunderwerbsteuer) betrifft…
3. für die Erhebung der Dienstgeberbeiträge (§§ 41 ff Familienlastenausgleichsgesetz 1967), 4. für die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit sowie 5. für die Erhebung der Kammerumlage (§§ 122 und 126 Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG). (3) Das Betriebsfinanzamt des Abfuhrpflichtigen…
…abgemeldet und behauptet, 2006 keine innergemeinschaftlichen Erwerbe getätigt zu haben und keine Kontakte zur österreichischen Firma zu haben.“ Seitens des Prüfers sei im Rahmen der Nachschau folgender Sachverhalt festgestellt worden: In der Umsatzsteuererklärung 2006 seien ig Lieferungen von 201.575,32 Euro ausgewiesen. Die iZm…
Im Anschluss an ein neuerliches Ergänzungsersuchen vom 7.2.2012 hat das Finanzamt ABC eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen verfügt und einen - mit der gegenständlichen Berufung angefochtenen - geänderten Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 erlassen, in welchem Herrn NameBf ua der Vorsteuerabzug aus verschiedenen…
…gebenden Personen, die diese Gespräche auf Seiten der Banken geführt haben, mögen diese von ihrer beruflichen Geheimhaltungspflicht entbunden werden. Dieser Umstand sollte dann der ho. Berufungsbehörde unter Vorlage der entsprechenden Einverständniserklärung zur Kenntnis gebracht werden. Sie führen in der Berufung auch weiters an, die seitens…
…entstanden sind. Die Sonderregelung (im § 323 Abs. 18 erster Satz BAO) für "offene" Außenprüfungen gewährleistet, dass die Auswertung von vor dem 1. Jänner 2005 begonnenen abgabenbehördlichen Prüfungen (§ 147 BAO) auch dann noch im Jahr 2005 erfolgen darf, wenn der Beginn der Amtshandlung in einem Jahr…
…Bf. habe mehrfach glaubhaft gemacht, es werde möglich sein, den Ursprung nachzuweisen. Weil von der Betriebsprüfung im Zuge der Vorlage des Schriftverkehrs betreffend das Vorhalteverfahren Zweifel im Hinblick auf eine Unterbrechung der Verjährung durch die Unterlagen geäußert wurden, wurde Jo.H. auch dazu befragt. Er…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die beschwerdeführende GmbH (Bf) verlegte am 18.12.2007 den Ort der Geschäftsleitung von F nach G , sodass mit der am 04.04.2008 erfolgten Aktenabtretung die örtliche Zuständigkeit vom Finanzamt H auf das Finanzamt C…
…im Beschwerdeverfahren sind die ehemaligen Gesellschafter als Rechtsnachfolger der unechten stillen Gesellschaft ***X GmbH und atypisch stille Gesellschafter*** (im Folgenden X GmbH und atypisch stille Gesellschafter). Die Einkünfte der X GmbH und atypisch stille Gesellschafter wurden (erstmals) mit Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß …
…2005 rechtsunwirksam, damit aber auch alle bisherigen abgeleiteten Einkommensteuerbescheide. Somit verbleibt als Erstbescheid und einzig rechtlich wirksamer, der F-Bescheid vom 28.3.2007. Auch wenn es bezüglich der Erlassung von F-Bescheiden keine Verjährungsbestimmungen gibt, gelten diese aber sehr wohl für abgeleitete Bescheide. Gem. §…