…Umsatzsteuer - und Einkommensteuerbescheides 1999 im Bezug auf eine Vermietungstätigkeit, die aufgrund der Verluste die Frage der Liebhaberei aufwirft, zu Recht vorläufig ergangen ist. Vorläufige Bescheide dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht…
…Vertrauensschutz, 276) Aus den strittigen Bescheiden, ist einerseits keine Begründung für die Ermessensübung ersichtlich und andererseits lässt die Begründung für die Vorläufigkeit im Jahr 1999 nicht erkennen, worin die Ungewissheit im Tatsachenbereich gelegen sein sollte. Zusätzlich sind aus dem Aktinhalt keinerlei Ermittlungshandlungen ersichtlich, welche aber…
…nur dann vorläufig erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen (VwGH 17.9.1996, 95/14/0052). Die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit erfordert grundsätzlich eine periodenübergreifende Betrachtung. Nur dadurch ist es…
…die vorgesehene Verkehrsanbindung mit Schnellstraße und Bahn mit einer wesentlich besseren wirtschaftlichen Situation im Ort zu rechnen, demnach auch die Vermietungsabsicht in den nächsten Monaten effektiv umsetzbar sei. Ohne Zweifel seien derzeit noch (Anführungszeichen laut Bw.) "vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich" gegeben…
…Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen. Weder aus dem angefochtenen Bescheid noch aus dem Akteninhalt ist ersichtlich, welche Tatsachenelemente für die Beurteilung der Einkommensteuerpflicht des berufungswerbenden Erblassers im Jahr 1997 noch zweifelhaft sind oder im Zeitpunkt des…
…Die im Jahr 2005 angefallenen zusätzlichen Kosten von 318,40 € sind außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. 2.9. Gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Abgabenfestsetzung: Die vorläufige Festsetzung erfolgte auf Grund eines noch nicht beendeten Rechtsmittelverfahrens. Voraussetzung für eine vorläufige Festsetzung sind Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln…
…Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln. Keine Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO liegt vor, wenn eine Rechtsfrage ungelöst ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 200, Tz. 1). Dies selbst dann nicht, wenn die Rechtsfrage vor einer Berufungsbehörde oder vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes im…
…liegen im ggstdl Fall nicht vor. Es handelt sich um keine Ungewissheit im Tatsachenbereich, welche nicht beseitigbar gewesen wäre. Es fand nämlich kein Ermittlungsverfahren bezüglich Umsatzsteuer 2003 statt. 2003 war kein Prüfungsjahr. Die Veranlagung erfolgte erklärungsgemäß. Es ist daher völlig unbekannt, welche Sachverhaltselemente im Ermittlungsverfahren…
…bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln, nicht z. B. die Ungewissheit, wie eine Rechtsfrage von der Berufungsbehörde oder den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts im Verfahren eines anderen Abgabepflichtigen gelöst werden würde. Im von…
…Juli 2008) bleibt offen, da das Finanzamt die Vorläufigkeit des Bescheides in keiner Weise begründet hat. Auch der Akteninhalt gibt keinen Hinweis auf eine Ungewissheit im Tatsachenbereich. Nur vermutet werden kann, dass auch hier die gleiche Überlegung, wie sie in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2008…
…führt dabei aus: "Abgabenbescheide dürfen vorläufig erlassen werden, wenn eine zeitlich beschränkte Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabenpflicht besteht. Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln, die derzeit im Ermittlungsverfahren nicht beseitigbar sind. Vorläufige Bescheide dürfen vor allem dann erlassen werden…
…da die Beschwerdeführerin eine Ungewißheit im Tatsachenbereich nicht aufgezeigt hat. In gleichem Sinne führt Stoll nach Darlegung der für eine vorläufige Bescheiderlassung erforderlichen Art der Ungewißheit des Sachverhalts ausdrücklich aus: "Die rechtliche Würdigung ist keine ,Tatsache'. Ungewißheiten in bezug auf die rechtliche Würdigung von Tatsachen…
…Höhe der Abgabenschuld nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens vorübergehende Hindernisse entgegen stehen. Wie aus den Worten "nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens" hervorgeht, muss es sich hiebei um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 28.10.1993, 93/14/0123). Die Möglichkeit, vorläufige Bescheide gemäß § 200 Abs…
…dem gemäß § 201 BAO festgesetzten Beitrag lagen daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 BAO vor. Die bei der erstinstanzlichen Festsetzung des Säumniszuschlages bestehenden Ungewissheiten im Tatsachenbereich konnten schon durch den o.a. Feststellungsbescheid des Magistrats der Stadt NNN. vom 25…
…z.B. die Ungewissheit, wie eine Rechtsfrage von der Berufungsbehörde oder den Gerichtshöfen öffentlichen Rechtes im Verfahren eines anderen Abgabepflichtigen gelöst werden würde (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 200 Tz. 1). Aus der Bescheidbegründung ist nicht zu erkennen, ob oder welche Ungewissheit im Tatsachenbereich vorliegt, die…
…Als Ungewissheit im Tatsachenbereich wurde neben der weiteren Einnahmen- und Ausgabenentwicklung (zB Frage der Minimierung von Aufwendungen) auch die Unsicherheit angesprochen, ob das positive Betriebsergebnis im Jahr 2003 nicht ein bloß zufällig erwirtschafteter Gewinn gewesen ist (sondern eine Trendwende anzeigt). Zu den vom Bw ins…
…die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Vorläufige Bescheide dürfen dann erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen. Weder aus dem angefochtenen Bescheid…
…eine endgültige zu ersetzen, wenn die Ungewissheit beseitigt sei (annähernd verlässliche Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit bzw. Erfüllbarkeit der erstellten Prognoserechnung). Auf Grund der Aktenlage lasse sich aber weder plausibel noch nachvollziehbar belegen, dass die Ungewissheiten im Tatsachenbereich bezüglich des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens von Liebhaberei beseitigt…
…Hinweis auf offene Rechtsmittelverfahren anderer Jahre ist nicht ausreichend; einerseits ist die Ungewissheit der Lösung einer Rechtsfrage keine Ungewissheit im Tatsachenbereich, andererseits wird nicht einmal konkretisiert, welche Rechtsfragen bzw. welche Tatfragen, die auch im Jahr 2005 relevant sind, imRechtsmittelverfahren zu lösen wären. Vor diesem Hintergrund…
…nur vorläufig erlassen werden, wenn eine "zeitlich bedingte" Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht (vgl. Ritz, BAO4, § 200 Tz 1, mwH). Es muss sich um vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 21.5.1997, 96/14/0084…