…VwGH 15.3.2001, 2000/16/0082) über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht. Dauernde Ungewissheiten rechtfertigen keine Vorläufigkeit (Stoll, BAO, 2101). Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 10.6.2002, 2002/17/0039; 17.4.2008, 2007/15/0054…
…Umsatzsteuer - und Einkommensteuerbescheides 1999 im Bezug auf eine Vermietungstätigkeit, die aufgrund der Verluste die Frage der Liebhaberei aufwirft, zu Recht vorläufig ergangen ist. Vorläufige Bescheide dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht…
…209.974,77) berücksichtigt. Mit den Ausführungen im Vorlageantrag hat der Beschwerdeführer sein Begehren erweitert auf die „richtige“ Anführung der ihm noch zum Abzug in Folgejahren zur Verfügung stehenden Verlustvorträge in der Bescheidbegründung. Ungewissheiten im Tatsachenbereich hinsichtlich des Bestehen bzw. der Höhe der Abgabepflicht betreffend…
…2007 - und die Vorläufigkeit der Abgabenfestsetzung kraft § 200 Abs. 1 BAO für den Bestand von vorübergehenden Hindernissen über den Umfang der Abgabepflicht und damit von zeitlich bedingten Ungewissheiten im Tatsachenbereich gesprochen hatten; dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Abgabenbehörde bereits über alle für die…
…1 BAO vorläufig erlassen und wurde mit einem anhängigen noch nicht beendeten Rechtsmittelverfahren begründet. Eine Ungewissheit im Tatsachenbereich war nicht feststellbar. Der Erstbescheid 2007 erwuchs in Rechtskraft. Der Feststellungsbescheid 2007 betreffend die Beteiligung "***A KG***" vom 23.07.2008 wurde seitens der Abgabenbehörde zwar zahlenmäßig…
…endgültige Festsetzung zu ersetzen. Gibt die Beseitigung der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass, so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Es muss sich um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 10.6.2002, 2002/17/0039…
…Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Es muss sich dabei um Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln, die derzeit im Ermittlungsverfahren nicht beseitigbar sind. Nachdem der Bf die Tätigkeit bereits seit vielen Jahren betreibt, diese Betätigung in den…
…nur vorläufig erlassen werden, wenn eine „zeitlich bedingte“ Ungewissheit über das Bestehen bzw. den Umfang der Abgabepflicht besteht (vgl. Ritz, BAO5, § 200 Tz 1, mwN). Es muss sich um vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln (VwGH 21.5.1997, 96/14/0084…
…Vertrauensschutz, 276) Aus den strittigen Bescheiden, ist einerseits keine Begründung für die Ermessensübung ersichtlich und andererseits lässt die Begründung für die Vorläufigkeit im Jahr 1999 nicht erkennen, worin die Ungewissheit im Tatsachenbereich gelegen sein sollte. Zusätzlich sind aus dem Aktinhalt keinerlei Ermittlungshandlungen ersichtlich, welche aber…
…dann vorläufig erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen (zB VwGH 17.9.1996, 95/14/0052). Daher dürfen Bescheide beispielsweise dann vorläufig ergehen, wenn noch Ungewissheit besteht, ob nach dem Gesamtbild…
…EStG 14 , § 2 Tz 565) und Rechtsprechung (VwGH 17.9.1996, 95/14/0052) ist eine vorläufige Bescheiderlassung nur bei vorübergehenden Hindernissen in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich, die der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht entgegenstehen, zulässig. Eine vorläufige Bescheiderlassung darf beispielsweise nach Art der Betätigung…
…nur dann vorläufig erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen (VwGH 17.9.1996, 95/14/0052). Die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer Tätigkeit erfordert grundsätzlich eine periodenübergreifende Betrachtung. Nur dadurch ist es…
…die vorgesehene Verkehrsanbindung mit Schnellstraße und Bahn mit einer wesentlich besseren wirtschaftlichen Situation im Ort zu rechnen, demnach auch die Vermietungsabsicht in den nächsten Monaten effektiv umsetzbar sei. Ohne Zweifel seien derzeit noch (Anführungszeichen laut Bw.) "vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich" gegeben…
…Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen. Weder aus dem angefochtenen Bescheid noch aus dem Akteninhalt ist ersichtlich, welche Tatsachenelemente für die Beurteilung der Einkommensteuerpflicht des berufungswerbenden Erblassers im Jahr 1997 noch zweifelhaft sind oder im Zeitpunkt des…
…Die im Jahr 2005 angefallenen zusätzlichen Kosten von 318,40 € sind außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. 2.9. Gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Abgabenfestsetzung: Die vorläufige Festsetzung erfolgte auf Grund eines noch nicht beendeten Rechtsmittelverfahrens. Voraussetzung für eine vorläufige Festsetzung sind Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln…
…Ungewissheiten im Tatsachenbereich handeln. Keine Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 BAO liegt vor, wenn eine Rechtsfrage ungelöst ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 200, Tz. 1). Dies selbst dann nicht, wenn die Rechtsfrage vor einer Berufungsbehörde oder vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes im…
…Bescheide dürfen dann vorläufig erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen (VwGH 17.9.1996, 95/14/0052). Daher dürfen Bescheide vorläufig ergehen, wenn noch Ungewissheit besteht, ob nach dem Gesamtbild der…
…BF im Beschwerdeverfahren an. Gemäß § 200 Abs.1 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Dabei rechtfertigen zeitlich bedingte Ungewissheiten im Tatsachenbereich…
…09.1996, 95/14/0052) Bescheide nur dann vorläufig erlassen werden dürfen, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabenpflicht oder deren Höhe entgegenstehen. Für den Bereich der Liebhaberei gilt, dass Bescheide grundsätzlich nicht vorläufig erlassen werden dürfen, wenn…
…Prognoserechnungen nicht schlüssig sind und zu keinem Gesamtgewinn innerhalb der nächsten 20-23 Jahre führen können. Nach Ansicht der Bf. sei durch die vorgelegten plausiblen und nachvollziehbaren Prognoserechnungen die Ungewissheit im Tatsachenbereich beseitigt worden. Deshalb werde beantragt, die vorläufigen Abgabenfestsetzungen durch endgültige Festsetzungen zu ersetzen…