…dem Abschluss des Studiums (im Jahr 1996) aus ärztlicher Sicht nicht absehbar, ob der Sohn je seinen Unterhalt selbst verschaffen werde können. Es ist letztlich aber nicht die medizinische Frage der erheblichen Behinderung, sondern die dauernde Unfähigkeit des Kindes, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die Abgabenbehörde hat unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
…6 FLAG in der Fassung BGBl. I Nr. 105/2002 mit Wirkung ab 2003 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grundeines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen…
…Dieser Bescheid erwuchs ebenfalls in Rechtskraft. 4) Den Berufungswerber betreffend liegen für den gegenständlichen Fall relevante Sachverständigengutachten bzw Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vor: a) 20. Jänner 2004: Grad der Behinderung 80% wegen traumatischer [Behinderung], keine Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die diesbezüglichen Kosten sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu ersetzen. Strittig ist…
…der Bw. nicht imstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, dass diese Unfähigkeit aber jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr oder während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Somit liegen die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der (erhöhten) Familienbeihilfe nicht vor. Wien, am 23. September…
…dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im gegenständlichen Berufungsfall stellte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in seinem schlüssig begründeten Gutachten vom 26. Jänner 2000 den Grad…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß § 8 Abs. 6 leg…
…Eheschließung und Familiengründung. Im Gutachten vom 16 05 2012 wird ein GdB 50 ab 01/ 2002 festgelegt mit voraussichtlich nicht dauernder Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen - dagegen wird nunmehr berufen. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): aktenmäßig Untersuchungsbefund: aktenmäßig Status psychicus / Entwicklungsstand: aktenmäßig Relevante…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die Abgabenbehörde hat unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…es die Berufung vom 20. September 2007 mit folgender Begründung abwies: "Gemäß § 8 Familienlastenausgleichsgesetz ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen.…
…Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG idF BGBl I Nr. 105/2002 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. 2. Folgender Sachverhalt…
…7.2006 erstelltem Sachverständigengutachten wird bescheinigt, dass die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung von 50% bereits ab Geburt möglich ist. Betreffend den Zeitpunkt, zu dem die dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, eingetreten ist, trifft das Gutachten jedoch keine Aussage…
…I Nr. 105/2002 mit Wirkung ab 2003 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im vorliegenden ärztlichen Sachverständigengutachten vom 4…
…am 17. Juli 1981, wurde von ihrem Vater J.P., beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe eingebracht. Strittig ist, ob die dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres, das ist der 17. Juli 2002…
…berufstätig war und auch danach noch ungefähr 2 Jahre eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Es wird um Mitteilung gebeten, ob auf Grund dieser Informationen davon auszugehen ist, dass die Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, tatsächlich bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist." Am 21…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…