…dem Abschluss des Studiums (im Jahr 1996) aus ärztlicher Sicht nicht absehbar, ob der Sohn je seinen Unterhalt selbst verschaffen werde können. Es ist letztlich aber nicht die medizinische Frage der erheblichen Behinderung, sondern die dauernde Unfähigkeit des Kindes, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…ärztliches Gutachten vom 14. September 2020 übermittelt, mit welchem bestätigt wurde, dass die Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen bereits vor dem vollendeten 21. Lebensjahr eingetreten ist. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab. Es hielt fest, dass der Beschwerdeführer im…
…Nach § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Strittig war im gegenständlichen Fall die Frage, ob…
…schleichenden Verlauf nehmen. Somit wäre es primär am Beschwerdeführer gelegen, den behaupteten Sachverhalt, nämlich die bereits vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, klar und ohne Möglichkeit eines Zweifels nachzuweisen (vgl UFS 7.6.2005, RV/0688…
…für Soziales und Behindertenwesen in Zweifel zu ziehen. Damit steht fest, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nach § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 nicht erfüllt sind. Die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ist nicht vor Vollendung des…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die Abgabenbehörde hat unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
…6 FLAG in der Fassung BGBl. I Nr. 105/2002 mit Wirkung ab 2003 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grundeines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen…
…Schizophrenie mit progredientem Verlauf leide. Das Sachverständigengutachten stellte neuerlich einen Grad der Behinderung mit 50 % fest und zwar rückwirkend ab 1.4.1980. Die Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen wurde dem Bf. jedoch erst ab Juni 1986 attestiert und zwar mit der Begründung…
…Dieser Bescheid erwuchs ebenfalls in Rechtskraft. 4) Den Berufungswerber betreffend liegen für den gegenständlichen Fall relevante Sachverständigengutachten bzw Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vor: a) 20. Jänner 2004: Grad der Behinderung 80% wegen traumatischer [Behinderung], keine Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die diesbezüglichen Kosten sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu ersetzen. Strittig ist…
…der Bw. nicht imstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, dass diese Unfähigkeit aber jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr oder während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Somit liegen die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der (erhöhten) Familienbeihilfe nicht vor. Wien, am 23. September…
…dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im gegenständlichen Berufungsfall stellte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in seinem schlüssig begründeten Gutachten vom 26. Jänner 2000 den Grad…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß § 8 Abs. 6 leg…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, eingetreten ist. Als Nachweis dafür dient eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen. Unter diesen Prämissen ist es Aufgabe des Bundesfinanzgerichtes die vorliegenden ärztlichen Gutachten und Bescheinigungen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf deren Schlüssigkeit zu…
…festgehalten, dass dem Finanzamt systembedingt zur Entscheidung nur die sog. "Metadaten" der Gutachten zur Verfügung stehen, also im Wesentlichen bloß der Behinderungsgrad, die Angabe, ob eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt, und ob diese vor dem 18. bzw. 21. Lebensjahr…
…weiteren Gutachtens im Wege des Sozialministeriumservice, das wie folgt lautet: "Aktenmäßiges Nervenfachärztliches-Sachverständigengutachten Betreff: Beschwerde- erhöhte Familienbeihilfe Erwerbsunfähigkeit Die beiden Gutachten (25 11 2015, 15 12 2017) verneinen eine Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen vor dem 21. LJ. Die Sachwalterin hat offensichtlich neue…
… 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die ärztliche Bescheinigung bildet jedenfalls die Grundlage für die…
…Nach § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Ein Eigenanspruch der Bf wäre somit dann gegeben…