…0121), weshalb die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10…
…erfolgte nach Konkursabweisung mangels Vermögens mit Beschluß des HG Wien vom 28. Dezember 2005, AZ xyz. Am Abgabenkonto der Bw ist ein vollstreckbarer Rückstand von insgesamt € 66.414,33 ausgewiesen. Der aus dem gegenständlichen Berufungsverfahren betreffend Körperschaftsteuer für 2002 resultierende und ausgesetzte Rückstand beläuft…
…Abgaben der berufungsgegenständlichen Jahre werden gemäß § 206 lit. b BAO nicht festgesetzt. Entscheidungsgründe Die F GmbH (in der Folge F ) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28. September 1992 errichtet und am 27. Mai 1993 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Am zur Gänze eingezahlten Stammkapital von…
…am 18. September 2006 und die Forderungsabschreibung wegen Uneinbringlichkeit am 31. Dezember 2006 nicht nachvollziehbar, da entsprechend dem Vorbringen in der Berufung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0072) der die Abgabepflicht unmittelbar auslösende Sachverhalt im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen nach §…
…die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin hin. 1.3. In der dagegen am 18. 7. 2006 erhobenen Berufung brachte der Rechtsvertreter der Bw. im Wesentlichen vor, dass die Bw. zwar als GmbH-Geschäftsführerin im Firmenbuch eingetragen gewesen sei, die faktische Geschäftsführung jedoch von ihrem…
…Es reicht aus, wenn die Information die Überprüfung der betrieblichen Veranlassung ermöglicht, ohne dass deswegen sämtliche Steuergeheimnisse des Klienten aufgedeckt werden müssen. Die berufsrechtlichen Vorschriften der Wirtschaftstreuhänder stellen kein Hindernis für den Nachweis der Uneinbringlichkeit von Forderungen an Klienten dar. Nach § 91 WTBG sind die…
…a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als unbeschränkt haftender Gesellschafter der C & Co OEG [sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen] im Amtsbereich des Finanzamtes Klagenfurt vorsätzlich 1.) [ergänze: in den Jahren 2006 bis 2008] unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetzes …
…zu prüfen, ob die in der mündlichen Berufungsverhandlung erhobenen Einwendungen greifen könnten, die festgestellten Beträge an nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen würden infolge Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht den zu den Fälligkeitszeitpunkten existierenden Abgabenschulden entsprechen. § 16 Abs.1 Z.1 UStG 1994 führt in diesem Zusammenhang aus, dass…
…ist vorerst zu prüfen, ob Einwendungen greifen könnten, die festgestellten Beträge an nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen würden infolge Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht den zu den Fälligkeitszeitpunkten existierenden Abgabenschulden entsprechen. § 16 Abs.1 Z.1 UStG 1994 führt in diesem Zusammenhang aus, dass für den Fall einer…
…2007), in welchen dem Beschuldigten keine Buchhaltungskraft zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen zur Verfügung gestanden ist. Soweit keine Buchhaltungskraft verfügbar gewesen ist, war dem Beschuldigten schon allein aus diesem Grund bekannt, dass bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage keine Voranmeldung an die Abgabenbehörde gesendet werden konnte…
…habende Finanzvergehen, verbunden mit der grundsätzlichen Gefahr der dauernden späteren Uneinbringlichkeit der verkürzten bzw. nicht bekannt gegebenen Abgaben, mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Gründe für eine außerordentliche Strafmilderung liegen aber dennoch vor: Gemäß §…
…82, Zeugenaussage Ö; zuletzt aufgrund einer Uneinbringlichkeit von Forderungen von mehr als 20 Millionen S über einen Zeitraum von vier Monaten und einer damit verbundenen Ausschöpfung des Kreditrahmens bei der Hausbank, Finanzstrafakt Bl. 26, vergleiche dazu die Entwicklung am Abgabenkonto, auf welchem seit dem 18…
…Bw. seien keine Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag angefallen. Ebenso mache die Bw. geltend, dass die Annahme der Uneinbringlichkeit von Steuerschulden bei ihr jedenfalls auch eine spekulative Überlegung des Finanzamtes darstelle. Die Bw. habe alle Schulden beim Finanzamt immer pünktlich bezahlt und habe auch sonst keine Schulden…
…eine Pflichtverletzung zur Uneinbringlichkeit geführt habe. Nach dem die Umsatzsteuer des Jahres 1998 sogar ohne schuldhafte Pflichtverletzung uneinbringlich geworden sei, könne der Bw. nicht zur Haftung herangezogen werden. Nach dem er keine schuldhafte Pflichtverletzung begangen habe, sei auch die Uneinbringlichkeit von Abgaben durch seine Person…
…wird die Rechtssphäre des Abgabepflichtigen nicht berührt. Im Rechts- und Güterstand des Abgabenpflichtigen tritt keine Veränderung ein. Der Abgabenanspruch bleibt als fälliger und vollstreckbarer Anspruch bestehen. Lediglich die Behördenorgane werden dadurch ermächtigt, wegen angenommener vorläufig bestehender Uneinbringlichkeit von ansonsten zwingend gebotenen Vollstreckungsmaßnahmen Abstand zu nehmen…
…November 1994 neben einem weiteren Geschäftsführer und von 19. November 1994 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über deren Vermögen mit Beschluss des Gs vom 2/8 als alleinigem selbstständig vertretungsbefugten Geschäftsführer die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die Uneinbringlichkeit von Abgaben liegt vor…
…Preisminderung oder Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners in die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat aufzunehmen ist, in dem der Berichtigungstatbestand eingetreten ist. Jedoch lässt sich aus dem Vorbringen des MV, dass die Aufrechnung gemäß § 20 Abs. 1 KO unzulässig gewesen sei, da die Abgabenbehörde erst nach…
…dass der Abgabengläubiger gegenüber anderen Gläubigern nicht benachteiligt worden sei. Auf den Hinweis der Bw. betreffend die Einstellung des Strafverfahrens wegen des Verdachtes gemäß § 114 ASVG ist zu entgegnen, dass es im gegenständlichen Verfahren ausschließlich auf eine schuldhafte Pflichtverletzung, die zur Uneinbringlichkeit von Abgaben geführt…
…das im Sinne von § 9 Abs. 1 BAO kausal für eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bei der vertretenen Kapitalgesellschaft ist, grundsätzlich als Gefährdungshandlung im Sinne von § 212a BAO zu werten ist. Allerdings wurde dieses Verhalten von den beiden Genannten nach den Ausführungen des Finanzamtes in der…
…Abgaben mit Bescheid vom 22. Dezember 2003 aus, läge der in diesem Fall für beide Monate gleiche Fälligkeitszeitpunkt gemäß § 210 Abs. 1 BAO als Zahlungstermin außerhalb der Zeit der Vertretertätigkeit. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie setzt eine objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten…