…0121), weshalb die gegenständliche Berufungsentscheidung ihm zuzustellen ist. Endlich ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet" wird, sondern lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet wird. Klagenfurt am Wörthersee, am 10…
…erfolgte nach Konkursabweisung mangels Vermögens mit Beschluß des HG Wien vom 28. Dezember 2005, AZ xyz. Am Abgabenkonto der Bw ist ein vollstreckbarer Rückstand von insgesamt € 66.414,33 ausgewiesen. Der aus dem gegenständlichen Berufungsverfahren betreffend Körperschaftsteuer für 2002 resultierende und ausgesetzte Rückstand beläuft…
…Abgaben der berufungsgegenständlichen Jahre werden gemäß § 206 lit. b BAO nicht festgesetzt. Entscheidungsgründe Die F GmbH (in der Folge F ) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28. September 1992 errichtet und am 27. Mai 1993 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Am zur Gänze eingezahlten Stammkapital von…
…am 18. September 2006 und die Forderungsabschreibung wegen Uneinbringlichkeit am 31. Dezember 2006 nicht nachvollziehbar, da entsprechend dem Vorbringen in der Berufung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0072) der die Abgabepflicht unmittelbar auslösende Sachverhalt im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen nach §…
…die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin hin. 1.3. In der dagegen am 18. 7. 2006 erhobenen Berufung brachte der Rechtsvertreter der Bw. im Wesentlichen vor, dass die Bw. zwar als GmbH-Geschäftsführerin im Firmenbuch eingetragen gewesen sei, die faktische Geschäftsführung jedoch von ihrem…
…Es reicht aus, wenn die Information die Überprüfung der betrieblichen Veranlassung ermöglicht, ohne dass deswegen sämtliche Steuergeheimnisse des Klienten aufgedeckt werden müssen. Die berufsrechtlichen Vorschriften der Wirtschaftstreuhänder stellen kein Hindernis für den Nachweis der Uneinbringlichkeit von Forderungen an Klienten dar. Nach § 91 WTBG sind die…
…Bf. durch ihren steuerlichen Vertreter (StV) mit Schreiben vom 25.05.2011 frist- und formgerecht Berufung und brachte sinngemäß Folgendes vor: Wegen der noch immer andauernden Außenprüfung könne nur eine vorläufige Bilanz erstellt werden. Die von der Abgabenbehörde im Wege der Schätzung ermittelten Umsätze, bzw…
…keinerlei schuldhaftes Verhalten gesetzt, welches zur Uneinbringlichkeit von Abgaben geführt habe. Der beschwerdegegenständliche Bescheid sei auch insoferne rechtswidrig, als hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Abgaben (Umsatzsteuer 2008 und 01/2009) zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides bereits Verjährung eingetreten sei. Zudem sei festzuhalten, dass weder der Bf…
…a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als unbeschränkt haftender Gesellschafter der C & Co OEG [sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen] im Amtsbereich des Finanzamtes Klagenfurt vorsätzlich 1.) [ergänze: in den Jahren 2006 bis 2008] unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetzes …
…zu prüfen, ob die in der mündlichen Berufungsverhandlung erhobenen Einwendungen greifen könnten, die festgestellten Beträge an nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen würden infolge Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht den zu den Fälligkeitszeitpunkten existierenden Abgabenschulden entsprechen. § 16 Abs.1 Z.1 UStG 1994 führt in diesem Zusammenhang aus, dass…
…ist vorerst zu prüfen, ob Einwendungen greifen könnten, die festgestellten Beträge an nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen würden infolge Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht den zu den Fälligkeitszeitpunkten existierenden Abgabenschulden entsprechen. § 16 Abs.1 Z.1 UStG 1994 führt in diesem Zusammenhang aus, dass für den Fall einer…
…2007), in welchen dem Beschuldigten keine Buchhaltungskraft zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen zur Verfügung gestanden ist. Soweit keine Buchhaltungskraft verfügbar gewesen ist, war dem Beschuldigten schon allein aus diesem Grund bekannt, dass bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage keine Voranmeldung an die Abgabenbehörde gesendet werden konnte…
…habende Finanzvergehen, verbunden mit der grundsätzlichen Gefahr der dauernden späteren Uneinbringlichkeit der verkürzten bzw. nicht bekannt gegebenen Abgaben, mit ausreichender Sanktion zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Gründe für eine außerordentliche Strafmilderung liegen aber dennoch vor: Gemäß §…
…Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen voraus (zB VwGH 19.9.2007, 2007/13/0003; VwGH 17.12.2009, 2009/16/0092;). Die Heranziehung zur Haftung setzt hingegen nicht voraus, dass die Abgabenschulden gegenüber der Primärschuldnerin rechtskräftig festgesetzt…
…82, Zeugenaussage Ö; zuletzt aufgrund einer Uneinbringlichkeit von Forderungen von mehr als 20 Millionen S über einen Zeitraum von vier Monaten und einer damit verbundenen Ausschöpfung des Kreditrahmens bei der Hausbank, Finanzstrafakt Bl. 26, vergleiche dazu die Entwicklung am Abgabenkonto, auf welchem seit dem 18…
…die [Gesellschaft], in der Folge [...], selbständig als deren Geschäftsführer. II.) Zur Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten der [Gesellschaft]: Über das Vermögen der [Gesellschaft] wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom [Datum-2] ein Konkursverfahren eröffnet Laut Rücksprache mit dem von diesem Gericht eingesetzten Masseverwalter, Herrn Dr. HP…
…der Fälligkeit der Abgaben nur bedingt von Relevanz. Da für die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten keine besondere Schuldform gefordert ist, sei auch nicht zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall ein Vorsatz oder bloß eine (leichte) Fahrlässigkeit vorliege. 5. Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit: Bei…
…das Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR) wird der Beschwerde teilweise Folge gegeben und die Strafe von € 75,00 auf € 50,00 und für den Fall der Uneinbringlichkeit von 17 Stunden auf 10 Stunden herabgesetzt. II. Gemäß § 64 VStG bleiben die Kosten des Strafverfahrens von €…
…hätte die Abgabenbehörde bereits seit mehr als 2 Jahren die Möglichkeit gehabt, bei Gericht die Bestellung eines Vorstandes zu beantragen bzw. die Wahrnehmung der amtswegigen Bestellungsverpflichtung bei Gericht zu urgieren. Das Fehlen eines Vorstandes einer Privatstiftung führt nicht automatisch zur Uneinbringlichkeit von Abgaben und kann…
…Bw. seien keine Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag angefallen. Ebenso mache die Bw. geltend, dass die Annahme der Uneinbringlichkeit von Steuerschulden bei ihr jedenfalls auch eine spekulative Überlegung des Finanzamtes darstelle. Die Bw. habe alle Schulden beim Finanzamt immer pünktlich bezahlt und habe auch sonst keine Schulden…