…eine Uneinbringlchkeit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218) aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann. Diesfalls ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des…
…die Uneinbringlichkeit (vgl. VwGH vom 26. Juni 1996, Zl. 95/16/0077), diese ist aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann; diesfalls ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Vorliegen der Uneinbringlichkeit im Sinne des § 9 BAO bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann. In diesem Fall ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des…
…wies der Bw. darauf hin, dass die objektive Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabe bei der Gesellschaft noch nicht feststehe. Diese sei mit der Konkurseröffnung allein noch nicht gegeben, sondern erst, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststehe, dass eine volle Abgabenbefriedigung nicht möglich sein werde. Sodann beabsichtige…
…dass im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Haftungsbescheides das Konkursverfahren noch nicht abgeschlossen war, der Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung nicht entgegen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Vorliegen der Uneinbringlichkeit im Sinne des § 9 BAO bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht…
…Gesellschaft oblag. Die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin ergibt sich zwar noch nicht zwingend aus der Konkurseröffnung, allerdings ist eine Uneinbringlchkeit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218) aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht…
…war im haftungsrelevanten Zeitraum alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft und damit für die Entrichtung der Abgaben verantwortlichen. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Primärschuldnerin ist zwar noch nicht abgeschlossen, allerdings ist eine Uneinbringlichkeit im Sinne des § 9 BAO bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens…
…im Hinblick auf einen späteren Zeitpunkt der Feststellbarkeit der Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin nicht möglich gewesen sei, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu verfolgen und dabei die entsprechenden Gläubigerrechte (vgl. etwa § 147 KO betreffend Zwangsausgleichsabstimmung) wahrzunehmen. Bei der Ermessensübung sei bei Erstellung des Haftungsbescheides seitens des…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Vorliegen der Uneinbringlichkeit im Sinne des § 9 BAO bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann. In diesem Fall ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkursverfahrens…
…war im haftungsrelevanten Zeitraum alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft und damit für die Entrichtung der Abgaben verantwortlichen. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Primärschuldnerin ist zwar noch nicht abgeschlossen, allerdings ist eine Uneinbringlichkeit im Sinne des § 9 BAO bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens…
…Ausbuchung der Forderung der Bw sei aufgrund der Uneinbringlichkeit erforderlich gewesen. Die daraus entstandenen Umsatzsteuergutschriften seien allerdings nicht - wie in der Begründung des Abweisungsbescheides vermeint werde - mit Konkursforderungen zu verrechnen, da sich die Uneinbringlichkeit erst im Laufe des Konkursverfahrens herausgestellt und vom Masseverwalter zur Kenntnis…
…und die dort angeführte Judikatur). Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit. Diese ist erst dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann. Schließlich würde selbst eine geringe Quote…
…Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner ist gegeben, wenn Voll¬streckungsma߬nahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. Ritz, BAO3, § 9 Tz 5f und die dort angeführte Judikatur). Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit. Diese ist erst dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens…
…eine Uneinbringlchkeit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218) aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann. Diesfalls ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des…
…ergibt sich noch nicht zwingend die gänzliche Uneinbringlichkeit. Allerdings ist eine Uneinbringlichkeit bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann; diesfalls ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des Konkurses erforderlich (Ritz…
…die Uneinbringlichkeit. Diese ist erst dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann, schließlich würde selbst eine geringe Quote die Haftung betragsmäßig entsprechend vermindern (VwGH 17.12.2009, 2009/16/0092). Im gegenständlichen…
…die Uneinbringlichkeit. Diese sei erst dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststehe, dass die Abgabenforderungen im Konkurs mangels ausreichendem Vermögen nicht befriedigt werden könnten; schließlich würde selbst eine geringe Quote die Haftung betragsmäßig entsprechend vermindern. Somit sei festzuhalten, dass nicht von einer zwingenden Uneinbringlichkeit…
…nicht zwingend die gänzliche Uneinbringlichkeit (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049, 29.5.2001, 99/14/0277, 28.5.2002, 99/14/0233). Allerdings ist eine Uneinbringlichkeit bereits dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens…
…Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt daher im Regelfall den Tatbestand der Uneinbringlichkeit dem Grunde nach (vgl. zB Ruppe, UStG³, § 16 Tz 76; sowie Kanduth-Kristen in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-Kommentar (2006), § 16 Rz 93ff., mwH). In der Praxis melden die Finanzämter im Konkurs…
…eine Uneinbringlchkeit nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218) aber jedenfalls dann anzunehmen, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden kann. Diesfalls ist daher kein Abwarten der vollständigen Abwicklung des…