…Erfüllung der zweitgenannten Voraussetzung (Vorliegen von Unbilligkeit nach Lage der Sache in Bezug auf die Abgabenbelastung für die Bf.) anlangt, so spricht für die Bf. die Tatsache, dass sie anlässlich der durch ein Organ der Bundespolizeidirektion Salzburg vorgenommenen Beschlagnahme einerseits ausdrücklich auf die Zollguteigenschaft der…
…Ermessensentscheidung immer das Vorliegen von Unbilligkeit voraussetzt (VwGH 13.5.1971, 577/66). Für den Gegenstand ist daher zunächst die Frage von Interesse, ob von einem besonderen Einzelfall in dem Sinne gesprochen werden kann, dass sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist…
…von Billigkeitsgründen abzuweisen. Sie kommt in diesem Fall überhaupt nicht in die Lage, ein Ermessen zu üben. Eine auch nur teilweise Stattgebung würde in einem solchen Fall bewirken, dass eine Ermessensüberschreitung gegeben ist. Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache ist dann gegeben, wenn die Anwendung…
…Die Unbilligkeit nach Lage der Sache, die zu einem Zollerlass führen könne, müsse in den Besonderheiten des Einzelfalles, die vom Gesetzgeber nicht vorhergesehen und deshalb im Gesetz auch nicht Berücksichtigung habe finden können, gelegen sein. Der Abgabenerfolg müsse in dem besonderen Einzelfall ein vom Gesetzgeber…
…abgewiesen und dazu im Wesentlichen angeführt, dass einerseits eine persönliche Unbilligkeit während des gesamten Verfahrens nicht geltend gemacht worden wäre und andererseits nur dann eine Unbilligkeit nach Lage der Sache vorliegen würde, wenn im Einzelfall bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, ein vom Gesetzgeber offenbar nicht…
…nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Eine Existenzgefährdung wurde im gesamten Verfahren nicht geltend gemacht, daher erübrigt sich eine diesbezügliche Prüfung. Das Vorbringen der Bf. zielt insgesamt betrachtet auf das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit…
…über das Vermögen der Spedition das Konkursverfahren eröffnet worden war. Über diese Berufung hat das Hauptzollamt Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Mai 2000, GZ. 100/41177/134/98, abweisend entschieden. In der Begründung wird ausgeführt, dass eine Unbilligkeit nach Lage der Sache deshalb nicht vorliege…
…sich "die Abgabenleistung als unbillig nach Lage der Sache erweise" oder "die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet sei": § 83 ZoIlR-DG sei daher nicht nur bei Existenzgefährdung anzuwenden. Im vorliegenden Fall liege aber jedenfalls "Unbilligkeit nach Lage der Sache" vor: Wie ausgeführt…
…für einen Spediteur, der für eine Zollanmeldung nur ein geringfügiges Entgelt erhalte, ein Betrag von über 80.000,00 Euro eine enorme Belastung darstelle. Im vorliegenden Fall liege aber jedenfalls "Unbilligkeit nach Lage der Sache" vor: Wie ausgeführt und vom Zollamt nicht bestritten, seien die…
…Entrichtung der Abgaben zuzumuten wären und daher eine Billigkeitsmaßnahme erst dann in Erwägung gezogen werden könnte, wenn vom Bf. , über einen längeren Zeitraum hindurch, angemessene Zahlungen geleistet worden wären. Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache würde nur dann vorliegen wenn im Einzelfall, bei Anwendung der…
…Entrichtung der Abgaben zuzumuten wären und daher eine Billigkeitsmaßnahme erst dann in Erwägung gezogen werden könne, wenn vom Bf. ,über einen längeren Zeitraum hindurch, angemessene Zahlungen geleistet worden wären. Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache würde nur dann vorliegen wenn im Einzelfall, bei Anwendung der…
…Dadurch ist es ausgeschlossen ,dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht…
…dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht, sowie sinngemäß ins Treffen…
…dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht, sowie sinngemäß ins Treffen…
…Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle vom allgemeinen Anwendungsbereich einer oder mehrerer zusammenwirkender Normen erfassten Abgabenpflichtigen und damit alle konkret Betroffenen in gleicher Weise berühren, begründen keine Unbilligkeit nach Lage der Sache und führen damit nicht zur Nachsicht im Einzelfall (VwGH 7.11.1989, 89…
…Entrichtung nach Lage der Sache oder nach den persönlichen Verhältnisses des Zollschuldners unbillig wäre. Abs. 2 leg cit bestimmt, dass eine Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen des Zollschuldners vorliegt, wenn und soweit durch die Entrichtung des Zolles der notdürftige Unterhalt des Zollschuldners und der Personen…
…Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache liege somit nicht vor. Im Übrigen wurde auf die Ausführungen des Erstbescheides verwiesen. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf. mit Eingabe vom 9. Februar 2001 binnen offener Frist Beschwerde erhoben und im Wesentlichen auf das Vorbringen in der Berufung…
…aus diesem Grund keine persönliche Unbilligkeit erblickt werden. Zur Unbilligkeit nach Lage der Sache: Der Unbilligkeitstatbestand des § 83 ZollR-DG stellt wie jener des § 236 BAO nicht auf die Vorschreibung, sondern auf die Einhebung ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit…
…13/1998, sollte durch diesen Satz der unbestimmte Gesetzesbegriff, das Vorliegen eines "besonderen Falles", näher erläutert werden: Sowohl eine Unbilligkeit nach Lage der Sache als auch eine durch die Abgabenbelastung drohende Existenzgefährdung des Abgabenschuldners soll darunter zu verstehen sein. Im gegenständlichen Fall muss daher für…
…die Entrichtung nach Lage der Sache oder nach den persönlichen Verhältnissen des Zollschuldners unbillig wäre. Gemäß Abs. 2 par cit liegt Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen des Zollschuldners vor, wenn und soweit durch die Entrichtung des Zolles der notdürftige Unterhalt des Zollschuldners und der Personen…