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UFSZ2L ZRV/0018-Z2L/04Erstattung von Eingangsabgaben wegen Unbilligkeit nach Lage der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.11.2004

…Erfüllung der zweitgenannten Voraussetzung (Vorliegen von Unbilligkeit nach Lage der Sache in Bezug auf die Abgabenbelastung für die Bf.) anlangt, so spricht für die Bf. die Tatsache, dass sie anlässlich der durch ein Organ der Bundespolizeidirektion Salzburg vorgenommenen Beschlagnahme einerseits ausdrücklich auf die Zollguteigenschaft der…

UFSZ3K ZRV/0243-Z3K/02Die Belastung mit Säumniszinsen wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Abgabenbeträgen ist keine Unbilligkeit nach Lage der Sache. Organisationsmängel und die Vernachlässigung der Überwachungspflicht stellen grobes Verschulden im Sinne des Art. 239 Abs.1 ZK iVm Art. 905 ZK-DVO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2003

…Ermessensentscheidung immer das Vorliegen von Unbilligkeit voraussetzt (VwGH 13.5.1971, 577/66). Für den Gegenstand ist daher zunächst die Frage von Interesse, ob von einem besonderen Einzelfall in dem Sinne gesprochen werden kann, dass sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist…

UFSZ3K ZRV/0196-Z3K/02Zollerlass aus Billigkeitsgründen nach Lage der Sache, Haftung des Hauptverpflichteten ist eine vom Gesetzgeber gewollte Rechtsfolge, verschuldensunabhängige Erfolgshaftung; Beweiswürdigung, Wertung von Beweismitteln, taugliche Beweisanträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2003

…von Billigkeitsgründen abzuweisen. Sie kommt in diesem Fall überhaupt nicht in die Lage, ein Ermessen zu üben. Eine auch nur teilweise Stattgebung würde in einem solchen Fall bewirken, dass eine Ermessensüberschreitung gegeben ist. Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache ist dann gegeben, wenn die Anwendung…

UFSZ3K ZRV/0034-Z3K/04Zollerlass aus Billigkeitsgründen nach Lage der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2005Teil 1/2

…Die Unbilligkeit nach Lage der Sache, die zu einem Zollerlass führen könne, müsse in den Besonderheiten des Einzelfalles, die vom Gesetzgeber nicht vorhergesehen und deshalb im Gesetz auch nicht Berücksichtigung habe finden können, gelegen sein. Der Abgabenerfolg müsse in dem besonderen Einzelfall ein vom Gesetzgeber…

UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/03Antrag auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer wegen Vorliegens einer Billigkeit im Sinne des § 83 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.01.2004

…abgewiesen und dazu im Wesentlichen angeführt, dass einerseits eine persönliche Unbilligkeit während des gesamten Verfahrens nicht geltend gemacht worden wäre und andererseits nur dann eine Unbilligkeit nach Lage der Sache vorliegen würde, wenn im Einzelfall bei Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, ein vom Gesetzgeber offenbar nicht…

UFSZ3K ZRV/0006-Z3K/08Abweisung eines Antrages auf Erstattung nach Art 239 ZK iVm Art 899 Abs 2 ZK-DVO und § 83 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.02.2008

…nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Eine Existenzgefährdung wurde im gesamten Verfahren nicht geltend gemacht, daher erübrigt sich eine diesbezügliche Prüfung. Das Vorbringen der Bf. zielt insgesamt betrachtet auf das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit…

UFSZ4I ZRV/0084-Z4I/02Erlassantrag gem. Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.07.2004

…über das Vermögen der Spedition das Konkursverfahren eröffnet worden war. Über diese Berufung hat das Hauptzollamt Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Mai 2000, GZ. 100/41177/134/98, abweisend entschieden. In der Begründung wird ausgeführt, dass eine Unbilligkeit nach Lage der Sache deshalb nicht vorliege…

UFSZ2L ZRV/0145-Z2L/11Auswahl eines unzutreffenden Warenortes anlässlich der Dateneingabe für das elektronische Versandverfahren; Erstattung nach Art. 239 ZK in Verbindung mit § 83 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.07.2013

…sich "die Abgabenleistung als unbillig nach Lage der Sache erweise" oder "die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet sei": § 83 ZoIlR-DG sei daher nicht nur bei Existenzgefährdung anzuwenden. Im vorliegenden Fall liege aber jedenfalls "Unbilligkeit nach Lage der Sache" vor: Wie ausgeführt…

UFSZ2L ZRV/0049-Z2L/13Auswahl eines unzutreffenden Warenortes anlässlich der Dateneingabe für das elektronische Versandverfahren; Erlass nach Art. 239 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.06.2013

…für einen Spediteur, der für eine Zollanmeldung nur ein geringfügiges Entgelt erhalte, ein Betrag von über 80.000,00 Euro eine enorme Belastung darstelle. Im vorliegenden Fall liege aber jedenfalls "Unbilligkeit nach Lage der Sache" vor: Wie ausgeführt und vom Zollamt nicht bestritten, seien die…

UFSZ1W ZRV/0016-Z2L/07Keine Nachsicht von der Entrichtung der Zollschuld bei Vorliegen eines persönlichen Billigkeitsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.05.2008

…Entrichtung der Abgaben zuzumuten wären und daher eine Billigkeitsmaßnahme erst dann in Erwägung gezogen werden könnte, wenn vom Bf. , über einen längeren Zeitraum hindurch, angemessene Zahlungen geleistet worden wären. Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache würde nur dann vorliegen wenn im Einzelfall, bei Anwendung der…

UFSZ2L ZRV/0132-Z2L/02Erlass der Zollschuld aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 ZollG.1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.07.2004

…Entrichtung der Abgaben zuzumuten wären und daher eine Billigkeitsmaßnahme erst dann in Erwägung gezogen werden könne, wenn vom Bf. ,über einen längeren Zeitraum hindurch, angemessene Zahlungen geleistet worden wären. Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache würde nur dann vorliegen wenn im Einzelfall, bei Anwendung der…

UFSZ2L ZRV/0210-Z2L/02Antrag auf teilweise Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Abs.1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.05.2005

…Dadurch ist es ausgeschlossen ,dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht…

UFSZ2L ZRV/0273-Z2L/02Antrag auf teilweise Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.05.2005

…dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht, sowie sinngemäß ins Treffen…

UFSZ2L ZRV/0272-Z2L/02Antrag auf teilweise Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.05.2005

…dass ein Abgabenschuldner, auf welchen kein Billigkeitsgrund nach Lage des Falles zutrifft, sich von der Abstattung der gesamten Schuld durch Anbot einer Abschlagszahlung, "freikaufen" kann. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. das Vorliegen einer Unbilligkeit nach seinen persönlichen Verhältnissen geltend gemacht, sowie sinngemäß ins Treffen…

UFSZ1W ZRV/0103-Z1W/04Erstattung von Säumniszinsen gem. Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.05.2006

…Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, die alle vom allgemeinen Anwendungsbereich einer oder mehrerer zusammenwirkender Normen erfassten Abgabenpflichtigen und damit alle konkret Betroffenen in gleicher Weise berühren, begründen keine Unbilligkeit nach Lage der Sache und führen damit nicht zur Nachsicht im Einzelfall (VwGH 7.11.1989, 89…

UFSZ2L ZRV/0060-Z2L/04Zollerlass aus Billigkeitsgrüdnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.12.2004

…Entrichtung nach Lage der Sache oder nach den persönlichen Verhältnisses des Zollschuldners unbillig wäre. Abs. 2 leg cit bestimmt, dass eine Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen des Zollschuldners vorliegt, wenn und soweit durch die Entrichtung des Zolles der notdürftige Unterhalt des Zollschuldners und der Personen…

UFSZ3K ZRV/0219-Z3K/02Erlass von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.04.2008

…Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache liege somit nicht vor. Im Übrigen wurde auf die Ausführungen des Erstbescheides verwiesen. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat die Bf. mit Eingabe vom 9. Februar 2001 binnen offener Frist Beschwerde erhoben und im Wesentlichen auf das Vorbringen in der Berufung…

UFSZ1W ZRV/0576-Z1W/11Antrag auf Erlass der Aussetzungszinsen gem. Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.01.2013

…aus diesem Grund keine persönliche Unbilligkeit erblickt werden. Zur Unbilligkeit nach Lage der Sache: Der Unbilligkeitstatbestand des § 83 ZollR-DG stellt wie jener des § 236 BAO nicht auf die Vorschreibung, sondern auf die Einhebung ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit…

UFSZ3K ZRV/0316-Z3K/10Erlass von Eingangsabgaben nach Formverstößen in einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung durch eine Privatperson im Reiseverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)22.03.2011

…13/1998, sollte durch diesen Satz der unbestimmte Gesetzesbegriff, das Vorliegen eines "besonderen Falles", näher erläutert werden: Sowohl eine Unbilligkeit nach Lage der Sache als auch eine durch die Abgabenbelastung drohende Existenzgefährdung des Abgabenschuldners soll darunter zu verstehen sein. Im gegenständlichen Fall muss daher für…

UFSZ1W ZRV/0067-Z1W/11Zollerlass aus Billigkeitsgründen nach dem Zollgesetz 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.11.2011

…die Entrichtung nach Lage der Sache oder nach den persönlichen Verhältnissen des Zollschuldners unbillig wäre. Gemäß Abs. 2 par cit liegt Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen des Zollschuldners vor, wenn und soweit durch die Entrichtung des Zolles der notdürftige Unterhalt des Zollschuldners und der Personen…