…BAO-Kommentar, 2084 f). Für den Fall verdeckter Ausschüttungen erfordert das deshalb die klare Umschreibung jedes einzelnen Vorteilszuwendungsvorganges. Abgabenbescheide haben neben dem Abgabenbetrag auch die Bemessungsgrundlage sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit zu enthalten. Zur gesetzlich vorgesehenen Bestimmung des Fälligkeitszeitpunktes ist auch die Fixierung des Zuflusszeitpunktes…
…der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt ist. Deshalb ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien vorzunehmen und auf Basis eines derartigen Hausdurchsuchungsbefehles eine Durchsuchung vorzunehmen (vgl. VwGH 18.12.1996, 96/15/0155; 20.3.1997, 94…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der N- GmbH, H, Hauptstrasse 41, vertreten durch Eva Koller-Rohrschach, Steuerberatungs GmbH, 1210 Wien, Brünnerstrasse 133/1, vom 9. Juni 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 15.Jänner 2004, 11.August 2004…
…zum Eingreifen der Wirtschaftspolizei und seiner Verhaftung (7/2002) schuldenfrei. Da er die Umsätze aus der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Besorgung von gefälschten ausländischen Lenkerberechtigungen und Umschreibung von ausländischen Lenkerberechtigungen nur teilweise bzw. die Umsätze betreffend der vorgetäuschten Besorgung von gefälschten Visa und Aufenthaltstitelverlängerungen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 10. Februar 2005 über die Einleitung…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS , Schmuckwarenhändler, geb. xxx, W, vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Wastiangasse 1, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach…
…Natur von Hausdurchsuchungen liegt, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind, genügt aber eine Umschreibung des Gesuchten nach allgemeinen Kriterien (vgl. VwGH 18.12.1996, 96/15/0155, 0156 - ÖStZB 1997, 382…
…von Hausdurchsuchungen, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind. Aus diesem Grund ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien vorzunehmen (vgl. z.B. VwGH 18. 12. 1996, 96…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
…von Hausdurchsuchungen, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind. Aus diesem Grund ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien vorzunehmen (vgl. z.B. VwGH 18. 12. 1996, 96…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
…von Hausdurchsuchungen, dass oftmals das konkrete Aussehen und die konkrete Stückzahl der Beweismittel, auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielt, nicht bekannt sind. Aus diesem Grund ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien vorzunehmen (vgl. z.B. VwGH 18. 12. 1996, 96…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
…auf deren Suche die Hausdurchsuchung abzielte, nicht bekannt waren. Deshalb war es der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht verwehrt, im angefochtenen Bescheid eine Umschreibung nach allgemeinen Kriterien (arg. "vorhandene verfahrensrelevante Daten in EDV-Systemen, Computerhardware und Datenträger, verfahrensrelevante Geschäftsunterlagen und Tatgegenstände") vorzunehmen (VwGH 20.3.1997…
…einen Vertrag stützt, der nicht aktenkundig ist, so ist die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz durch die Beschreibung dieses Vertrages im Spruch des angefochtenen Bescheides begrenzt. Logische Konsequenz einer aktenwidrigen Umschreibung eines Rechtsgeschäftes, welches der Festsetzung der Rechtsgeschäftsgebühr zu Grunde gelegt wurde, ist die ersatzlose…
…eindeutig umschrieben werden, dass vernünftigerweise kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Beschuldigte zu bestrafen ist, und dass damit die Möglichkeit einer neuerlichen Bestrafung für dieselben Taten ausgeschlossen ist. Eine Umschreibung einzelner Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend…
…nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber dies anders werten wollte. Im Gegenteil wird die Bedeutung der Vermögensverhältnisse vom Gesetz neben den Einkommensverhältnissen im Zusammenhang mit der Umschreibung der Außergewöhnlichkeit ausdrücklich hervorgehoben. Im übrigen führt der Ausschluss von Vermögensbelastungen auch zu einer Benachteiligung sozial schwächerer Steuerpflichtiger. Denn…
… 77)". Beide Definitionen sind inhaltlich gleich (vgl auch Gesetzesmaterialien zu BGBl I 2004/180, RV 686Blg XXII.GP: "Die Umschreibung der zur Verlängerung der Bemessungsverjährungsfristen führenden Amtshandlungen entspricht dem derzeit anzuwendenden § 209 Abs. 1 BAO (Unterbrechung der Verjährung).") Hinsichtlich der Definition von Unterbrechungshandlung bzw Verlängerungshandlung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
Aus der positiven Umschreibung der Einkünfte als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in den zitierten Bestimmungen ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben…