…die Ergebnisse einer im (Einzel-)Unternehmen des Bf. durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung verwiesen, derzufolge in den angeführten Voranmeldungszeiträumen, für die weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch Umsatzsteuerzahllasten entrichtet worden waren, Rechnungen ausgestellt worden seien, ohne sie in der Buchhaltung zu erfassen, woraus sich die festgesetzten Zahllasten ergeben hätten…
…ca. 1 Million S an nicht bezahlten Ausgangsrechnungen). Die erstmals in der mündlichen Verhandlung von R vorgebrachte Behauptung, die den Umsatzsteuerzahllasten zu Grunde liegenden Forderungen seien uneinbringlich gewesen, sei für das Finanzstrafverfahren nicht von Relevanz. Bei der Strafbemessung sei als mildernd das Geständnis des R…
…und habe in den obigen Voranmeldungszeiträumen relativ hohe Umsätze erzielt. Auf Grund der extrem schlechten Wettersituation wurden im Jänner und Februar 2006 fast keine Umsätze erzielt, womit die Umsatzsteuerzahllasten bedient werden konnten. Es sei zu erwarten, dass sich die Wetterlage umstellen werde und sich der…
…abgabenrechtlich Verantwortliche der Firma SIR GmbH sei. Seine Gattin erstelle die Umsatzsteuervoranmeldungen immer rechtzeitig, er gebe die Umsatzsteuerzahllast dann beim Finanzamt bekannt und tätige auch die Überweisung. In den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen sei es aus mehreren Gründen dazu gekommen, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei…
…nicht Stellung genommen. Beträge in Schilling | 116.707,29 | Verrechnung Umsatzsteuerguthaben bis 2003 | -72.117,00 | Umsatzsteuerzahllast 1995 | 196.880,15 | Zahlungen (ohne jene vom 13.3.2003) | -227.819,00 | Umsatzsteuer 1996 fällig 17.2.1997…
…Höhe von € 13.856,36 ausgewiesen sei. Somit ist zunächst der Begriff "Vorsoll" näher zu erläutern. Ein Vorsoll ist der Saldo zwischen den auf dem Abgabenkonto verbuchten Umsatzsteuerzahllasten und Umsatzsteuerüberschüssen für ein Veranlagungsjahr. Solche Umsatzsteuerzahllasten und Umsatzsteuerüberschüsse entstehen durch entsprechende Voranmeldungen durch den Abgabepflichtigen…
…entrichtet hat. Es muss ihm als ordentlichen Unternehmer aufgefallen sein, dass er Vorauszahlungen in zu geringer Höhe entrichtet. Daraus leitet sich auch der Verdacht ab, er habe dies Umsatzsteuerzahllasten absichtlich verkürzt entrichtet. Das Beschwerdevorbringen, er habe Liquidtätsschwierigkeiten gehabt, stellt eine Beschuldigtenrechtfertigung dar. Die Frage, ob…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag.P., in der Finanzstrafsache gegen J.M., geb. 14. September 1966, L., K.Weg 28, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga Heidi Blum und KR Mag. Rudolf Morandell als weitere Mitglieder des…
…dass er auf Grund seiner unternehmerischen Erfahrung durchaus darüber Bescheid wusste, dass die sich monatlich ergebenden Umsatzsteuerzahllasten dem Finanzamt mittels Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt zu geben und auch zu entrichten sind. Anzeichen des Fehlens durchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Es ist daher davon…
…der Höhe der nicht entrichteten Umsatzsteuerzahllast leitet sich der Verdacht ab, dass es ihm als ordentlichem Unternehmer aufgefallen sein muss, dass er für die Gesellschaft Vorauszahlungen in zu geringer Höhe entrichtet. Daraus leitet sich auch der Verdacht ab, er habe die Umsatzsteuerzahllasten absichtlich verkürzt entrichtet…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen KH, Erotikmassagen, geb. 19XX, in O, vertreten durch Mag. Dr. Karl Heinz Berger, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, 4910 Ried, Hauptplatz 38, über die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der WK-KG, W, vertreten durch Verax Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1140 Wien, Hauptstrasse 108, vom 27. Jänner 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk vom 22. Jänner 1999 betreffend…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (und nicht etwa § 33 Abs. 1 FinStrG) ausgegangen. Es besteht daher der Verdacht, dass die Beschwerdeführerin die Umsatzsteuerzahllasten für die Zeiträume 02/2005, 05-10/2005, 12/2005, 01-02/2006, 06-10/2006, 12/2006, 03/2007…
…Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 105.074,31 heran. Die Abgaben setzten sich aus den Umsatzsteuerzahllasten für die Monate Juni bis Oktober 1999 in Höhe von € 104.331,02 sowie Säumniszuschläge aus dem Jahr 1999 zusammen. Begründend führte das Finanzamt aus…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.K., (Bw.) vertreten durch Dr. Günther Hödl, RA, 1010 Wien, Schulerstr. 18, vom 3. Februar 2005 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 20. Dezember 2004 gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
…September 2011 sei nachgereicht und jene für den Zeitraum Oktober 2011 sei korrigiert worden. Demnach würden die Umsatzsteuerzahllasten für die Monate September und Oktober 2011 jeweils € 2.596,90 betragen (vgl. Tz 1 und 2 der vom ehemaligen Masseverwalter unterfertigten Niederschrift über die Schlussbesprechung…
…Die zu diesem Zeitpunkt am Abgabenkonto der Gesellschaft fälligen Verbindlichkeiten (Umsatzsteuerzahllasten aus der Versendung von Waren nach Österreich) setzten sich wie folgt zusammen (Beträge in Euro): | Umsatzsteuer 1997 | 152.517,45 | Umsatzsteuer 1998 | 165.123,36 | Umsatzsteuer 1999 | 165…
…| 1. die Aufrechnung der Abgabennachforderung in Höhe von € 18.786,51 laut Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 7. November 2007 und der sich aus den Umsatzsteuervoranmeldungen ergebenden Umsatzsteuerzahllasten in Höhe von € 520,00 für 02/2008, € 119,58 für 03/2008, € 145…
…und die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2004 mit der Zahllast von € 4.577,40 am 15. Oktober 2004 noch nicht eingereicht war hat das Finanzamt Verspätungszuschläge in Höhe von jeweils 10 Prozent der Umsatzsteuerzahllasten festgesetzt (vgl. Tz 1 und Tz 3 der Niederschrift vom 18…