…selbst und ihren Gatten, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1998 und 2000 sowie einer unrichtigen Körperschaftsteuererklärung für 1998 eine Verkürzung von Umsatzsteuer 1998 in Höhe von € 2.616,22, Umsatzsteuer 2000 in Höhe von…
…Pflicht zur Beachtung der abgabenrechtlichen Pflichten des N auf den bestellten Masseverwalter übergegangen war. Am 18. März 2003 war bereits eine von N unterfertigte Umsatzsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2002 beim Finanzamt Feldkirch eingereicht worden, in welcher bei steuerpflichtigen Umsätzen von € 1,218.242,93…
…2. November 2001, 26. Februar 2003 und 26. November 2003 die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1998 bis 2002 vor, wobei die jeweils erzielten Mietentgelte als steuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 behandelt wurden und Vorsteuern nicht zum Ansatz kamen. Das Finanzamt erließ…
…festzustellen, dass für die Monate 1-12/2003 und 1-12/2005 monatlich zeitgerecht Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und auch die entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet wurden. Nach Beginn einer Außenprüfung für den Zeitraum 2003 bis 2005 wurden am 11. März 2007 die Umsatzsteuererklärungen der Fa. R.GmbH abgegeben…
…vom 16. Jänner 2009 wurde die angedrohte Zwangsstrafe festgesetzt. Gleichzeitig wurde der Bw. aufgefordert, die bisher nicht abgegebene Umsatzsteuererklärung 2007 bis 6. Februar 2009 einzureichen. Der Zwangsstrafenbescheid wurde entsprechend der im Einkommensteuerakt aufliegenden Vollmacht vom 22. November 2007, die ausdrücklich auch eine Zustellvollmacht umfasst, dem…
…Finanzamt Passau habe rechtswidrig die unbegrenzte Steuerpflicht in Deutschland rückgängig gemacht und das Finanzamt Schärding bzw. jetzt Braunau Ried Schärding habe sich offensichtlich diese rechtswidrige Ansicht zu eigen gemacht und ist von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen bzw. von in Österreich einkommensteuerpflichtigen Einkünften ausgegangen…
…16/17, vertreten durch Frau Rausch, vom 28. Jänner 2005 betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft in WD.Gasse. Da Finanzamt setzte gem. §111…
…die Umsatzsteuer wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung 1996 im Schätzungswege durch die Abgabenbehörde erster Instanz festgesetzt wurden. Aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass zum Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Bw. am 18. August 1997 die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 1996 noch offen war…
…steuerliche Vertretung erstellt wurden. Zudem hat der Spruchsenat übersehen, dass die Bw. durch die Abgabe der Umsatzsteuererklärungen 2000 bis 2002, welche in der Folge zu einer erklärungsgemäßen Festsetzung der Umsatzsteuer für diese Jahre führten, rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstanzeigen hinsichtlich der zu geringen Meldung und Entrichtung…
…weder die Umsatzsteuervoranmeldung eingebracht, noch die Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von S 35.448,00 entrichtet. Als erfahrener Geschäftsmann habe der Bw. seine Verpflichtung zur Abgabe richtiger Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen gekannt; ebenso habe er gewusst, dass durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt…
…ist schuldig, sie hat im Bereich des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach als Abgabepflichtige vorsätzlich 1.) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, begangen durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2008 und 2009, in welchen sie die Umsätze in verminderter Höhe erklärt hat, eine Verkürzung…
…Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 03.07.2009 als unbegründet ab, da die Bw dem Auftrag vom 09.04.2009 nicht zur Gänze nachgekommen sei und die Umsatzsteuererklärung 2007 bis dato nicht eingereicht habe. Die Bw beantragte daraufhin durch ihren steuerlichen Vertreter…
…Mehrwertsteuer UStG 1994 § 6 Abs. 2 Pkt. 6 Vorabkommentierung lit c halten die Behandlung in der Umsatzsteuererklärung (bzw. Voranmeldung) für maßgeblich. Wesentlich ist nicht der offene Ausweis in einer Rechnung oder Gutschrift sondern die Behandlung als steuerpflichtig gegenüber dem Finanzamt. Die Ansicht, die liefernde Gesellschaft…
…nicht entrichtet worden seien. In der am 7. November 2001 eingereichten Umsatzsteuererklärung 1999 werde eine Zahllast in Höhe von S 93,656,00 (€ 6.806,25) ausgewiesen. Dieser Betrag sei in den am 14. Dezember 2001 ergangenen Abgabenbescheid übernommen worden. Der Nachforderungsbetrag sei nicht…
…in Höhe von S 166.666,67 (€ 12.112,00), welche nicht im Rahmen der Umsatzsteuererklärung 2000 erklärt und in der Folge der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegt wurde. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat rechtfertigte sich der Bw. zu diesem Faktum dahingehend…
…er hat als Abgabepflichtiger vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen 2001 und 2002 eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 5.795,04 und Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 7.522,07 zu bewirken…
…nämlich die Frage ab, ob der Bw. durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen überhaupt eine Abgabenverkürzung hätte bewirken können, was im gegenständlichen Fall eben nur bei objektiver Zugrundelegung der Umsatzsteuerpflicht aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen möglich gewesen wäre. Im Gegensatz zum Abgabenverfahren, an welches im Finanzstrafverfahren…
…Geschäftsführer, teils als der für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlicher der Fa. L&B.GmbH. vorsätzlich 1) durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung 2001, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 9.007,74 zu bewirken versucht…
…bei der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages durch die Vorinstanz nicht in Ansatz gebracht wurden. Der Beschwerdeführer hat die Umsatzsteuer für 2005 und 2006 mit den im Zuge der Selbstanzeige eingereichten Umsatzsteuererklärungen (abgesehen von den nicht rechtskräftig festgesetzten und finanzstrafrechtlich unbeachtlichen Sicherheitszuschlägen) in zutreffender Höhe erklärt…
…Es wurde daher gemäß § 311 BAO beantragt, "die Entscheidungspflicht durch die Abgabenbehörde 2. Instanz durchzuführen und wahrzunehmen". Die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2010 war beim Finanzamt bereits am 10. Februar 2012 eingelangt. Das Finanzamt führte mit Bescheid vom 18. April 2012 die Veranlagung zur Umsatzsteuer…