…im Einzelfall, dass die Aufstellung der erforderlichen Stichtagsbilanz erst nach Ablauf der 9-Monats-Frist erfolgt ist, ist außerhalb der von der Maßgeblichkeit der Firmenbucheintragung getragenen Umgründungen eine Anwendungsvoraussetzung für eine solche iSd. UmgrStG nicht erfüllt (BMF vom 15. Juni 1999, AÖF 1999/136, ARD…
…1.1.2005 "bar" gem. § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG, die Finanzierung durch Kreditaufnahme ü/EUR 840.000,00. Durch die Betriebsprüfung wurde festgestellt und im Rahmen der Schlussbesprechung ausführlich erläutert, dass der Unternehmenswert zu hoch ermittelt wurde, da das Risiko im Hinblick auf…
…Auftrag [O1_Deutschland_GmbH] Mit Einbringungsvertrag vom 28. September 2005 brachte der Berufungswerber nun seinen "Unternehmensberatungsbetrieb" in die ihm allein zuzurechnende [Y***Beratung_GmbH] ein und beanspruchte die Begünstigungen des Art. III UmgrStG. In der Einbringungsbilanz zum 1. Jänner 2005 wurden ein "Firmenwert" von EUR…
Gemäß der Sanierungsvereinbarung war geplant, dass der Berufungswerber selbst Mehrheitseigentümer des Unternehmens wird. Seine Abberufung hätte ab diesem Zeitpunkt nur mehr mit seinem eigenen Einverständnis erfolgen können. Mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung stand es ab diesem Zeitpunkt in seinem Belieben, die Geschäftsführung weiterhin (alleine) auszuüben oder…
…mit allen Aktiven und Passiven samt Verrechnungskonten" auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 1.1.2005 zum ausschließlichen Zweck der Fortführung nach Art. III UmgrStG" in die [Y***Beratung_GmbH] ohne Erhöhung des Stammkapitals ein. a) Einbringungsvertrag vom 28. September 2005 Der Einbringungsvertrag (Notariatsakt vom 28…
…§ 16 Abs. 5 UmgrStG unter der Voraussetzung, dass ein positiver Verkehrswert gegeben ist. ... Die Bewertung erfolgte in der Funktion eines neutralen Gutachters und unparteiischen Sachverständigen. Grundlage für die Bewertung bildet mangels jüngerer Vergangenheitsdaten (Ruhendmeldung des Gewerbes aufgrund einer nichtselbständigen Tätigkeit von 2002 bis Ende 2004…
…in der mündlichen Verhandlung festgestellt (vgl. Punkt 1.3.4; MV 6/2010) enthält Art. III UmgrStG - entgegen der dann wieder abgeschwächten Äußerung des Berufungswerbers - keine zivilrechtlichen Regeln und normiert keine Gesamtrechtsnachfolge. Aus § 38 UGB (idF BGBl. I Nr. 120/2005) lassen sich für 2005…
…Auch ein Betrieb, der nach Art. III UmgrStG eingebracht wurde, dürfte sich später den Erfordernissen des Marktes anpassen und auf wirtschaftliche Signale reagieren. Über die ursprüngliche Einbringung sagt das aber nichts aus. Als Beweis für die Fremdüblichkeit der Übernahme der Geschäftsführung für einen Klienten brachte…
…Betrachtungsweise übertragbar war bzw. am Markt in dieser Form einen eigenständigen Wert gehabt hätte (siehe Punkt 3.2.3). 3.2.2.4 Fremdverhaltensgrundsatz - Zusammenfassung Anwendungsvoraussetzung für Art. III UmgrStG ist, dass das Vermögen auf Grundlage des schriftlichen Einbringungsvertrages übertragen wird. Diese Bedingung ist hier…
…dass die Gattin des Berufungsführers ihr in der Rechtsform eines nicht protokollierten Einzelunternehmens geführtes Sportgeschäft mit Einbringungsvertrag vom 30. September 2002 nach Art. III UmgrStG mit Stichtag 31. Dezember 2001 in die S-GmbH eingebracht hat, die vom Berufungsführer als Alleingesellschafter mit Erklärung vom 27…
…nachzuweisen. Das Nichtvorliegen eines positiven Verkehrswertes führt demnach zur Versagung der umgründungssteuerlichen Begünstigungen. Die Übertragung eines bloß buchmäßig überschuldeten Vermögens oder eines Vermögens mit einem Buchwert von null stellt kein Hindernis für die Geltung des UmgrStG dar, wenn das Vermögen einen positiven Verkehrswert aufweist, d…
…erfüllt ist. Da sich sohin am Zusammenschlussstichtag bzw. am Tag des Abschlusses der Zusammenschlussverträge kein positiver Verkehrswert des übertragenen Vermögens ergibt und somit die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG nicht erfüllt sind, erfolgte die Ermittlung des steuerwirksamen Veräußerungsgewinnes zum 31.3.2000…
…sei aus Vereinfachungsgründen die Beteiligungsübertragung ohne Geldfluss als Sacheinlage vorgenommen worden. Laut Ansicht der geprüften Gesellschaft falle diese Einlage mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung gemäß Art III UmgrStG unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG und führe somit zur Aufdeckung der…
§ 14 Abs. 1 UmgrStG sind einzubringende Kapitalanteile mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt (Buchwerteinbringung). Im Abtretungsvertrag vom 13. Dezember 1995 sind die einzubringenden Kapitalanteile der I. an der Z. nur mit dem Nominalwert (DM 4,799.000…
…selbst wurde Herr Gf zum Geschäftsführer bestimmt. Die Gründung der GmbH am 4.2.2005 erfolgte im Rahmen einer Einbringung nach Art III UmgrStG rückwirkend auf den 1.7.2004 und wurde am 4.5.2005 im Firmenbuch eingetragen. Mit Werkverträgen vom 31.3.2005…
…Vertrag vom 20.5.1999 beschlossen die Gesellschafter der KEG die rückwirkende Einbringung ihrer Kommanditanteile in die GmbH zum Stichtag 31.12.1998 unter Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen des Art. III Umgründungssteuergesetz 1991 (UmgrStG). In Einem erklärte die GmbH in analoger Anwendung der Bestimmungen des …
…sei aus Vereinfachungsgründen die Beteiligungsübertragung ohne Geldfluss als Sacheinlage vorgenommen worden. Laut Ansicht der geprüften Gesellschaft falle diese Einlage mangels Erfüllung der Anwendungsvoraussetzungen für eine steuerneutrale Einbringung gemäß Art III UmgrStG unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG und führe somit zur Aufdeckung der…
… 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 UmgrStG anzusetzende Buchwert ist daher weder aus dem Abtretungsvertrag vom 13. Dezember 1995 noch aus den dargestellten Gesellschafterbeschlüssen ersichtlich. Damit fehlt es aber eindeutig an dem gesetzlich geforderten Wertansatz der einzubringenden Kapitalanteile. Die Ansicht der BP…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Frau NN (Berufungswerberin, Bw.)brachte zum Stichtag 31. Dezember 2005 ihr Einzelunternehmen am Standort Adresse gemäß Art III UmgrStG in die A-GmbH ein. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005, elektronisch eingebracht am 31. Juli 2006…
…dass § 9 Abs. 8 UmgrStG zu einer willkürlichen Steueranrechnung führen könne (beispielsweise über eine zulässigerweise gestaltbare Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen oder zufällig anfallende Veräußerungsgewinne, die erst im Veranlagungsverfahren erfasst werden). Als Pensionsbezieher werde er unter normalen Umständen wohl niemals die Anrechnung früher entrichteter Mindestkörperschaftsteuern erreichen können…