…gegeben. Der festgestellte Betrag an Umsatzsteuer in Höhe von € 8.557,14 bleibt unverändert. Die Verwirklichung der objektiven Tatseite ist aus dem Bericht über die UVA-Prüfung vom 27. Februar 2005 zu entnehmen, wobei dieser Prüfung die vom Unternehmen vorgelegten Unterlagen zugrunde gelegt wurden…
…67 laut Bestätigung vom 31. Jänner 2003 an den neuen Geschäftsführer deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben erforderlichen Mittel. Bestritten wurde der angefochtene Haftungsbescheid vielmehr auf Grund der behaupteten Unrichtigkeit der Feststellungen der UVA-Prüfung. Diesem gegen die Richtigkeit der…
…Abgabepflichtigen (...) überrechnet wird. X-A erklärt die Vorsteuer im Voranmeldungszeitraum 4/2000". Am 6. Juni 2000 war auf dem als Beilage zur Niederschrift über die UVA-Prüfung vom 24. März 2000 verfassten (undatierten) Aktenvermerk handschriftlich ergänzt worden, dass der strittige Betrag als Anzahlung im Sinne…
…der UVA Prüfungen | 4.219.439,00 | 311.552,16 | 3.907.886,63 | 2002 geschätzt | € 48.010,00 | € 4.336,90 | € 43.673,11 Die gemeldeten und in den Prüfungsjahren im Zuge der Prüfungsfeststellungen…
…August. Hingegen ergab sich für April ein Überschuss von 5.935,00 S und für Juli ein Überschuss von 1.772,00 S. Für die Monate Jänner bis Dezember 1999 und Jänner bis Oktober 2000 wurde zwar rechtzeitig zu Beginn der UVA-Prüfung am 8…
…zur UVA/Betriebsprüfung auch bekannt gewesen sei, trete die Straffreiheit nach § 29 Abs. 3 lit. b FinStrG nicht ein. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Februar 2007, in welcher beantragt werde, das Strafverfahren einzustellen. Die Selbstanzeige zu Prüfungsbeginn sei…
…mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen (Mitgliedsbeiträge) gemäß § 12 KStG 1988 nicht abzugsfähig seien (TZ 17, Hinzurechnung von Aufwendungen). In TZ 1 der Niederschrift vom 10.09.1998 (UVA-Prüfung 1/1998 - 6/1998) wird u.a. festgehalten, dass die abziehbare Vorsteuer im ermittelten und in TZ…
…der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Der verwiesene Textabschnitt wurde oben wörtlich wiedergegeben. Aus den vom Berufungswerber abgegebenen Abgabenerklärungen und auch der Niederschrift über das Ergebnis der UVA-Prüfung sowie ZM-Nachschau vom 18…
…lit. a FinStrG bewirkten Abgabenverkürzung nicht weiter festzuhalten. Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 11. Februar 2003 wurde über das Vermögen der D GmbH das Konkursverfahren eröffnet. In einer im März 2003 und somit nach Ergehen des bekämpften Einleitungsbescheides durchgeführten UVA-Prüfung (AB-Nr. 2…
…ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe dem Untersuchungsverfahren zukommt. Im Jahr 2001 hat im Gastgewerbebetrieb des Bf eine UVA-Prüfung stattgefunden, bei der festgestellt wurde, dass vom Einzelunternehmen des Bf an die Fa…
…26.11.2002, 99/15/0176). Wie aus dem Ablauf des Verfahrens ersichtlich, wurde der Abgabenbehörde erster Instanz der Schenkungsvertrag und die Kopien des Kaufvertrages sowie der Bauplan anlässlich einer vorangegangene UVA - Prüfung ausgehändigt. In der Zwischenzeit, bis zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung, wurden jedoch Änderungen…
…Warum sei der Bw. zu diesem Zeitpunkt nicht auf die Formalmängel bei der Rechnungsausstellung der Subunternehmer hingewiesen worden? Der Bw. und der Steuerberater hätten mehrmals beim FA den Bericht über die UVA-Prüfung eingefordert. Am 22. Juli 2001 habe der Bw. ein Schreiben an das…
…sich die Aufklärung der spruchgegenständlichen Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen aus den eigenen Voranmeldungen des Unternehmens bzw. aus Feststellungen anlässlich von UVA-Prüfungen noch vor einer Einreichung allfälliger unrichtiger Jahreserklärungen ergeben hat, sohin also nicht von einem Tatplan der Entscheidungsträger auf endgültige rechtswidrige Vermeidung der verkürzten Umsatzsteuern…
…Voranmeldungszeiträume mit jeweils S 16.817,-- verteilt. Betreffend die übrigen Voranmeldungszeiträume erfolgte am 30. Oktober 2000 zu ABNr. 202127/00 eine UVA-Prüfung, zu deren Beginn Selbstanzeige erstattet und entsprechende Voranmeldungen nachgereicht wurden. In diesen Steuererklärungen ist für März 2000 eine Zahllast von S 518,--…
…Dezember 2010 betreffend Pfändung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im April 2008 wurde vom Finanzamt Gmunden Vöcklabruck eine UVA- Prüfung durchgeführt. In der weiteren Folge wurde für das Jahr 2006 eine Schätzung gem…
…Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 8. März 2011 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der Facharztordination des Berufungswerbers fand für die Jahre 2007 bis 2009 eine UVA-Prüfung gemäß § 151 Abs.3 BAO statt…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt in der Rechtsform einer Personengesellschaft ein Installationsgewerbe. Als unbeschränkt haftender Gesellschafter fungiert Herr A.K.. Im Zuge einer die Monate 2/2000 bis 1/2001 umfassenden UVA-Prüfung wurde festgestellt, dass die Bw…
…Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 1. März 2004 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum 01 - 03/2003 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Unternehmen der W-GmbH wurde im Februar 2004 einer UVA-Prüfung gem. …
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) führt als Einzelunternehmer einen Betrieb zur Erzeugung von Kunststoffprodukten. In der Niederschrift vom 23. März 2004 über das Ergebnis der UVA-Prüfung für den Zeitraum 1/03 - 11/03 ist festgehalten, dass bei den durch die KIAB am 17…
…Juli 2003. Sie beinhaltete die Vorschreibung für die angebliche Zurverfügungstellung eines Büros in 1130 Wien, Adresse. Das Finanzamt verwehrte nach Durchführung einer UVA Prüfung den Vorsteuerabzug. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass seitens der B-GmbH keine Leistung an die A-GmbH. (im folgenden…