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UFSG RV/0628-G/06Truppenübungsplatz forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 2. Oktober 2006 betreffend Einheitswert des forstwirtschaftlichen Betriebes zum 1. 1. 2006, Grundsteuermessbescheid zum 1. 1 2006, Beiträge und Abgabe von Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben entschieden: Die Berufungen…

UFSG RV/0112-G/03Fahrtkosten zu einer Bundesheerübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2006

…großen Pendlerpauschales nicht erfüllt sein. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag ergänzte der Berufungswerber sein Vorbringen, indem er darauf hinweist, dass man während der Zeit der Truppenübung vom Arbeitgeber abgemeldet und beim Bundesheer angemeldet werde. Man zahle auch für den vom Bundesheer erhaltenen Lohn Lohn-, bzw…

UFSG RV/0871-G/07Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Heimfahrten bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2008

…Dezember 2006 einer Kaserne in E. (255 km vom Wohnort entfernt) dienstzugeteilt. Weiters nahm er in diesem Jahr auch an diversen Truppenübungen (Tüpl S., A., B.) teil. Im Zuge seines Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für 2006 machte er dafür unter dem Titel "Beruflich veranlasste…

UFSW RV/1113-W/10ESt-Pflicht der Sondergebühr gem. § 75 Reisegebührenvorschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2010

…Fernmeldeaufklärungsdienstes auch bei dauerhafter Dienstleistung in Form einer Dienstzuteilung an der Dienststelle verwendet wurden. Mit dieser Gestaltung wurde der Zweck verfolgt, die besonderen Anforderungen dieser Dienstverrichtung durch die Truppenübungsgebühr gemäß § 72 RGV abzugelten. Dieser vom Arbeitgeber ohne Vorliegen einer Reise geleistete Reisekostenersatzes (Übungsgebühr) wurde gemäß…

UFSL RV/0422-L/02Keine Notwendigkeit eines zweiten Arbeitszimmers bei einem Programmierer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004Teil 1/2

…wurden seitens des Bw. diesbezügliche Unterlagen nachgereicht. Das vorgelegte Fahrtenbuch besteht aus einer 3-seitigen Excel-Tabelle. Darin wurden Fahrtkosten hinsichtlich der Weiterbildung als auch Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Truppenübung in Kirchdorf/Krems (124 km à 4,60 ATS) angeführt. Weiters Fahrten von Linz…

UFSW RV/2057-W/03Versteuerung von Bezügen nach dem 6. Hauptstück Heeresgebührengesetz 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.02.2004

…den Einkommensteuerbescheid für 2002 hat der Bw. Berufung erhoben. In der Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass er während der Zeit der Truppenübung abgemeldet gewesen sei und keine doppelte Bezahlung erhalten habe. Außerdem wurde vom Bw. noch angeführt, dass er während seines Hochwasserkatastropheneinsatzes viel für…

UFSL RV/0679-L/07Reisekosten (Differenzwerbungskosten) eines Bundesheerangehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2008

…für mich nicht nachvollziehbar und entspricht auch nicht den rechtlichen Tatsachen. Selbst bei Truppenübungen - an einer solchen habe ich 2005 übrigens nicht teilgenommen - wird vom Dienstgeber ein Kostenersatz für die zur Verfügung gestellte Verpflegung einbehalten. Lediglich bei einem Einsatz wird die Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung…

UFSW RV/3564-W/07Pflichtveranlagung bei Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2008

…2007 erhebt der Bw. Berufung und führt darin aus, dass er Beamter L sei, zusätzliche Zahlungen als Milizoffizier aus Truppenübungen erhalten habe, während der Truppenübungen jedoch die laufenden Bezüge als Beamter eingestellt wären. Ein zusätzliches Einkommen sei also im vorliegenden Fall nicht gegeben. Mit 9…

UFSK RV/0214-K/021. Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Kosten für Familienheimfahrten eines ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmers. 2. Steuerbefreite Einnahmen nach § 3 Abs.1 Z22 lit.a EStG 1988 vermögen im Einzelfall Werbungskosten eines Milizoffiziers nicht zur Gänze auszuschließen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004Teil 2/3

…einzurechnen sind. Das betrifft auch die von Ihnen genannten steuerfreien Bezüge. Eine Ausnahme gibt es unter anderem bei einer nicht verschuldeten Verhinderung beim Antreten einer Kader- oder Truppenübung: Dann fielen allerdings nur Bezüge nach dem VI. Hauptstück HGG an und die sind steuerpflichtig. 3. Doch…

UFSW RV/1488-W/03Keine Familienbeihilfe während des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2004

…Nr. 522, 4. die Zeit, während der ein Wehrpflichtiger aus sonstigen Gründen verhindert war, eine Truppenübung oder eine Kaderübung anzutreten, 5. die Zeit einer Dienstenthebung, mit Ausnahme einer vorläufigen Dienstenthebung, nach dem Heeresdisziplinargesetz 1994 und 6. im Ausbildungsdienst die Zeit eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz…

UFSW RV/1326-W/11Werbungskosten eines Bundesheeroffiziers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2012

…LStR 2002 Rz. 301 und 318). Bei eintägigen Reisen (z.B. Truppenübungen usw.) bei denen der Stpfl. - wie jeder andere nicht reisende Arbeitnehmer - das Frühstück und Abendessen im eigenen Haushalt einnehmen kann oder die gleiche Verpflegungsmöglichkeit wie an seiner Arbeitsstätte besteht, wird die auch die…

UFSK RV/0200-K/07Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2010

…wenn er einem der im § 2 bezeichneten Zwecke unmittelbar dient. So unterliegen land- und forstwirtschaftlich genutzte Truppenübungsplätze der Grundsteuer, obwohl sie hoheitlichen Zwecken dienen und aus diesem Grunde gemäß § 2 Abs. 1 lit. a zu befreien wären. Truppenübungsplätze, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden…

UFSS RV/0022-S/09Keine Werbungskosten für Verpflegung eines Heeresbediensteten bei Dienstverrichtung an einem auswärtigen Dienstort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…dieser Grundsätze bereits zum Ausdruck gebracht. So hat der VwGH im Erkenntnis vom 15.11.1994, 90/14/0216, zur Frage von Reisekosten infolge von Truppenübungen eines Heeresbediensteten unter Hinweis auf sein Vorerkenntnis vom 18.12.1990, 87/14/0149, darauf verwiesen, "dass die (alleinige…

UFSW RV/0455-W/09Keine Differenzwerbungskosten für Tagesgelder bei Bundesheerbediensteten, wenn dieser sich am Tätigkeitsort unter den gleichen Bedingungen wie an seiner Arbeitsstätte verpflegen kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…diesbezüglichen Kostentragung nicht beibringen können. In einem weiteren Vorhalteverfahren wurde dem Bw. die Möglichkeit der Nachweisführung gegeben. Auch ist diese im Vorlageantrag nicht erfolgt. Für den in Folge von Truppenübungen, Kursen bzw. Aufenthalten in anderen Kasernen beantragten Verpflegungsmehraufwand ist zu sagen, dass nach der Rechtsprechung…

UFSG RV/0092-G/08Pflichtveranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…Pflichtveranlagung (ua.) auch dann zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 3 zugeflossen sind. Darunter fallen einkommensteuerpflichtige Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 (insbesondere Entschädigungen für Truppenübungen, Kaderübungen, freiwillige Waffenübungen, Härteausgleich), von denen 22% Lohnsteuer einzubehalten sind, soweit die Bezüge 20,00 Euro täglich…

UFSG RV/0676-G/06Keine Werbungskosten für Verpflegungsmehraufwand eines Heeresbediensteten bei fünfmonatiger Dienstverrichtung an einem auswärtigen Dienstort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2007

…Vergangenheit die Anwendbarkeit dieser Grundsätze bereits zum Ausdruck gebracht. So hat der GH im Erkenntnis vom 15.11.1994, 90/14/0216 zur Frage von Reisekosten infolge von Truppenübungen eines Heeresbediensteten unter Hinweis auf sein Vorerkenntnis vom 18.12.1990, 87/14/0149 darauf verwiesen…

UFSK RV/0214-K/021. Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Kosten für Familienheimfahrten eines ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmers. 2. Steuerbefreite Einnahmen nach § 3 Abs.1 Z22 lit.a EStG 1988 vermögen im Einzelfall Werbungskosten eines Milizoffiziers nicht zur Gänze auszuschließen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004Teil 1/3

…Mit Vorhalt vom 27. Dezember 2000 wurde der Bw. vom Finanzamt ersucht, Nachweise vom Österreichischen Bundesheer darüber zu erbringen, welche Bezugsteile und in welcher Höhe er für die Teilnahme an Truppenübungen im Kalenderjahr 1998 erhalten habe, die nach § 3 EStG 1988 (Tagesgeld, Dienstgradzulage, Fahrtkostenersatz) versteuert…

UFSW RV/1961-W/03Pflichtveranlagungstatbestand bei Bezug einer Entschädigung nach dem Heeresgebührengesetz 2001.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2004

…1 Heeresgebührengesetz 2001 gebührt Anspruchsberechtigten die Truppenübungen oder Kaderübungen oder freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste oder außerordentliche Übungen oder den Einsatzpräsenzdienst leisten, für die Dauer eines solchen Wehrdienstes eine Pauschalentschädigung. Bei der Auszahlung von Bezügen gemäss dem 6. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001 wird eine pauschale Lohnsteuervorauszahlung…