…der Folge entweder das Eintrittsrecht der Erben aufgrund des Gesellschaftsvertrages ausgeschlossen ist bzw. kraft Gesetz aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet. Beides ist im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben, da (1) die Gesellschaft gem. § 13 Abs 1 des Gesellschaftsvertrages bei Tod eines Gesellschafters nicht aufzulösen ist bzw…
…nach dem Tod des Gesellschafters Mag. S bis zur Vergabe einer seitens der neu in die Gesellschaft eingetretenen Gesellschafterin beantragten Apothekerkonzession durch eine interimistisch bestellte Apothekerleiterin geführt. Diese Apothekenleiterin war entsprechend den Angaben der Apothekerkammer für die Führung der Apotheke bis zur Erteilung einer neuen…
…Gesellschafter. Nach dem Tod eines Gesellschafters wurden die von diesem gehaltenen Gesellschaftsanteile im Jahr 1989 mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes dessen Sohn zugewiesen, sodass die nachfolgenden Beteiligungsverhältnisse gegeben waren. In Pkt. VI. dieses Gesellschaftsvertrages wird unter Pkt. 3 ausgeführt, dass Beschlüsse, soweit Gesetz oder Gesellschaftsvertrag…
…Im Fall des Todes eines Kommanditisten würden die Erben des Verstorbenen an seine Stelle treten und es werde die Gesellschaft mit diesen fortgesetzt. Daraus ergebe sich, dass weder der Tod eines OHG-Gesellschafters, noch eines Komplementärs oder Kommanditisten ex lege den Untergang der Gesellschaft unmittelbar…
…Bei Tod eines Gesellschafters wird die Vermietungsgemeinschaft mit dessen Erben oder Einzelrechtsnachfolgern fortgesetzt; mehrere Erben oder Einzelrechtsnachfolger sind verpflichtet, P. einen Vertreter zu nennen, der Rechte ausübt. ... IX Diese Vereinbarung gilt unwiderruflich bis zum 31. Dezember 2008. Danach kann jeder Gesellschafter unter Einhaltung einer 6…
…im Hinblick auf Vermeidung einer Steuerbelastung gesprochen werden, sondern hat, nach Ansicht des UFS die von der Bw. gewählte Vertragsgestaltung, wie die Bw. auch mehrfach ausgeführt hat, ihre Grundlage in wirtschaftlichen Überlegungen (bedingt auch in der erst durch den Tod eines Gesellschafters eröffneten Möglichkeit der…
…musste rasch eine Lösung für die Nachfolge gefunden werden, da auch die Löhne für 130 Mitarbeiter ausgezahlt werden mussten. Frage 2.) Die Gesellschaftsverträge aus dem Jahr 1980 sehen keine Regelung bei Tod eines Gesellschafters vor. Wurden damals die Kündigungsbestimmungen des Gesellschaftsvertrages: Die Gesellschafter sind berechtigt…
…7 Die Gesellschafter gehen davon aus, dass die Gesellschaft nach den abgabenrechtlichen Vorschriften keine Buchführungspflicht trifft und vereinbaren daher die Ergebnisermittlung durch Überschussrechnung. § 8 Ergebnisverteilung: Beide Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust ab 1. 1. 1999 mit je 50 % beteiligt. § 9 Tod eines Gesellschafters: Im…
…somit als Unwägbarkeit aus. Warum der Tod des Mitgesellschafters A die Beendigung der Gesellschaft beeinflussen hätte sollen, ist insofern nicht nachzuvollziehen als im Gesellschaftsvertrag unter Punkt VII explizit geregelt ist, dass durch den Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nicht aufgelöst werde. Soweit die Erben die…
…unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum 31.12. des Jahres schriftlich kündigen. Mit der Kündigung oder dem Tod eines Gesellschafters gilt die Gesellschaft als aufgelöst. VIII. Allgemeine Bestimmungen Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform." Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes wurde im…
…oder einer Versagung des Freibetrags) führen darf. " Der Bw konnte glaubwürdig darlegen, dass die im Erbübereinkommen getroffene Aufteilung der erbl. Kommanditanteile dem Willen der Erblasserin und aller Beteiligten Personen entspricht. Dies ergibt sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse: Der Bw ist bereits unbeschränkt haftender Gesellschafter…
…oder einer Versagung des Freibetrags) führen darf. " Der Bw konnte glaubwürdig darlegen, dass die im Erbübereinkommen getroffene Aufteilung der erbl. Kommanditanteile dem Willen der Erblasserin und aller Beteiligten Personen entspricht. Dies ergibt sich aus dem Gesamtbild der Verhältnisse: Der Bw ist bereits unbeschränkt haftender Gesellschafter…
…musste rasch eine Lösung für die Nachfolge gefunden werden, da auch die Löhne für 130 Mitarbeiter ausgezahlt werden mussten. Frage 2.) Die Gesellschaftsverträge aus dem Jahr 1980 sehen keine Regelung bei Tod eines Gesellschafters vor. Wurden damals die Kündigungsbestimmungen des Gesellschaftsvertrages: Die Gesellschafter sind berechtigt…
…Gesellschaftsvertrag zwischen der EG und dem Bw. sowie A ist unter Punkt VII "Ausschluss, sonstiges Ausscheiden" explizit geregelt, dass durch den Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nicht aufgelöst werde. Soweit die Erben die Gesellschaft nicht fortführten, hätten sie Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Die übrigen Gesellschafter…
…Darüber hinaus sei sie auch grundbuchsfähig. Diese Personengesellschaften würden sich wesentlich von juristischen Personen unterscheiden, weil die OHG zum Beispiel durch den Tod eines Gesellschafters oder durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst werde (§ 131 HGB). Genau das sei bei der…
…Tod eines Gesellschafters, Kündigung durch Gesellschafter oder deren Privatgläubiger, gerichtliche Entscheidung oder Wegfall jedes persönlich haftenden Gesellschafters nach Ablehnung der Übernahme der persönlichen Haftung durch die vorhandenen oder neu eintretenden Gesellschafter aufgelöst. Ist hievon lediglich ein Kommanditist betroffen, wird die Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern…
…berufungsgegenständlichen Gesellschaftsvertrag die Zurechnung klar geregelt. Vergleichsweise sei für einen Schriftsteller ein nicht verlegter Roman und die Komposition eines Musikers, die nicht gespielt werde, praktisch wertlos. Für den Fall, dass die Bw. durch den Tod eines Gesellschafters ende, sei durch ein wechselseitiges Testament der Gesellschafter…
…mit ME nicht zu entnehmen gewesen sei (keine Vereinbarung über die Aufteilung verbleibenden Vermögens nach Beendigung der Tätigkeit, keine Vereinbarung über die Abwicklung nach dem Tod eines "Gesellschafters"). Der Bw. - der auch alleiniger Inhaber der Mietrechte bezüglich des Bordellbetriebes war - konnte diese im Zuge der…
…trifft ihn keine Haftung mehr (vgl. Kastner-Doralt-Nowotny, Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts, 5. Auflage, 150 ff). Der Tod eines Kommanditisten hat nicht die Auflösung der Gesellschaft zur Folge (§ 177 HGB). Dem Vorbringen des Bw, wonach die als LD KG bezeichnete Firma tatsächlich als OHG…
…Komplementärin obliegen. Die Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nach der Höhe ihrer Kapitalkonten beteiligt (§ 11). Nach § 18 des Vertrages wird die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss, Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters, Tod eines Gesellschafters, Kündigung durch Gesellschafter oder deren Privatgläubiger…