…dass gemäß § 30 Abs. 2 BewG die Zucht oder das Halten von Tieren dann als landwirtschaftlicher Betrieb gelte, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt werden. Dies treffe beim Bw nicht zu, denn die Anzahl der gehaltenen…
…Kaufes. Laut § 30 Abs. 3 BewG gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die…
…Kaufes. Laut § 30 Abs. 3 BewG gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die…
…Kaufes. Laut § 30 Abs. 3 BewG gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 1998, sämtliche vom 28. März 2000, nach in Graz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und…
…Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Z 2. Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. Z 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht…
(einnahmenlosen) Vermietung resultierende Vorsteuern geltend gemacht hat, und die zunächst in den letztlich wieder aufgenommenen (Erst-) Bescheiden zu Umsatzsteuergutschriften in eben diesem Ausmaß geführt haben. Wie bereits oben kurz erwähnt hat die Betriebsprüfung ergeben, dass die "Vermietung" des Bw. steuerlich nicht anzuerkennen war und ein…
…beiliegenden Unterlagen ersichtlich. Aus den beigelegten Unterlagen geht hervor, dass Herr Anton K. im Jahr 2000 Aufbaukurse für Tierzucht und Tierhaltung, Landtechnik, Betriebswirtschaft und Pflanzenbau absolviert hat. Er machte sowohl die Kursbeiträge als auch Fahrtkosten als Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit…
…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Dieses bildet einen Bestandteil des Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) führt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Tierzucht), wobei er den Gewinn durch "Vollpauschalierung" ermittelt…
…ca. 12 Jahren auszugehen, in der ein positives Ergebnis erzielt werden muss. Beim Tierzuchtbetrieb des Bw steht sowohl von der Anzahl der Tiere her, als auch von der Nutzung der Weidefläche die Schafzucht im Vordergrund. Auch die durchschnittliche Lebensdauer eines Schafes ist mit ca. 12…
…die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955 . (4) Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu…
…Laut Dauerakt hat der Bw am 30.12.2002 im Fragebogen des Finanzamtes angegeben, dass er ab 01.01.2002 mit einer Tierzucht begonnen hat und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen wird. Der voraussichtliche Jahresumsatz würde 1.000.- € und der voraussichtliche Gewinn 0…
…die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei, die Imkerei sowie Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 des Bewertungsgesetzes 1955. (4) Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören auch die Nebenbetriebe, die dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu…
…Forstwirtschaftlichen Vermögens. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten des Altbaues sollte auf dem 14.000 m2 großen Grundstück wieder die eigenen Tierzucht und Tierhaltung aufgenommen werden, sowie bestehe ein 300 m2 großer Fischteich für Fischzucht. Weiters wurde eine mündliche Verhandlung beantragt. Im Vorhalteverfahren vor der ho. Behörde…
…673,05; 2007: -27.021,21 und 2008: -11.758,80. UMSATZSTEUER Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25. April 2013, 2010/15/0107, im Fall einer Kleinlandwirtschaft mit Tierzucht zur Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn einer Betätigung nach § 1 Abs. 2 LVO 1993, BGBl. Nr…
…auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann gilt für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb § 30 Abs. 9 bis 11 des Bewertungsgesetzes 1955. 2. Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie…
…auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann gilt für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb § 30 Abs. 9 bis 11 des Bewertungsgesetzes 1955. 2. Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…Blumen- und Zierpflanzengartenbau, auch unter Glas 3. Anbau von Pilzen und Gewürzen, Erzeugung von Saat- und Pflanzgut; Betrieb von Baumschulen II. TIERZUCHT UND TIERHALTUNG IN VERBINDUNG MIT DER BODENBEWIRTSCHAFTUNG 1. Viehzucht und -haltung 2. Geflügelzucht und -haltung 3. Kaninchenzucht und -haltung 4. Imkerei 5. Seidenraupenzucht …