15.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe Rz 5139: Landwirtschaftliche Tierhaltung bedeutet das Halten von Tieren unter Nutzung der Bodenbewirtschaftung (Verwertung von pflanzlichen Erzeugnissen als Futtermittel) zur Verwertung der von ihnen und/oder aus ihnen erzeugten Produkte (Milch, Samen, Fleisch), aber auch zu ihrer Verwendung zB als…
…Verkaufes von Zuchttieren oder der Durchführung von Zuchttierversteigerungen, Entgelte, die von Tierzüchtern oder ihren Angestellten für die Teilnahme an Ausstellungen erhoben werden. Rz 1366: Künstliche Tierbesamung: Auch die Verabreichung von Tiersamen und von Arzneimitteln im Rahmen der künstlichen Besamung fällt hierunter. Randzahl 1367: derzeit frei.
…einer privaten Neigung entsprechen (gegenständlich Y). Nichts anderes gelte für eine in Verbindung mit der Bewirtschaftung einer kleinen Weidefläche betriebenen Tierzucht. Mit der Vorlage der Prognoserechnung habe die Vermutung einer Liebhabereibetätigung nicht zur Gänze ausgeschlossen werden können. Auch bei einem verlängerten Anlaufzeitraum und einer in…
…Die Bewirtschaftung einer Kleinlandwirtschaft kann typischerweise einer privaten Neigung entsprechen (vgl. VwGH 16.12.2009, 2008/15/0059). Nichts anderes gilt für eine in Verbindung mit der Bewirtschaftung einer kleinen Weidefläche betriebene Tierzucht. Nach § 2 Abs. 4 LVO 1993 liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs…
…dass gemäß § 30 Abs. 2 BewG die Zucht oder das Halten von Tieren dann als landwirtschaftlicher Betrieb gelte, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt werden. Dies treffe beim Bw nicht zu, denn die Anzahl der gehaltenen…
…Kaufes. Laut § 30 Abs. 3 BewG gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die…
…Kaufes. Laut § 30 Abs. 3 BewG gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die…
…Kaufes. Laut § 30 Abs. 3 BewG gilt die Zucht oder das Halten von Tieren als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind. Abweichend von dieser Grundregel wird im Absatz 5 festgehalten, dass auch die…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 1998, sämtliche vom 28. März 2000, nach in Graz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und…
…Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Z 2. Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. Z 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht…
(einnahmenlosen) Vermietung resultierende Vorsteuern geltend gemacht hat, und die zunächst in den letztlich wieder aufgenommenen (Erst-) Bescheiden zu Umsatzsteuergutschriften in eben diesem Ausmaß geführt haben. Wie bereits oben kurz erwähnt hat die Betriebsprüfung ergeben, dass die "Vermietung" des Bw. steuerlich nicht anzuerkennen war und ein…
10.3. Ermäßigter Steuersatz von 13% 10.3.1. Gegenstände der Anlage 2 Rz 1351: Der ermäßigte Steuersatz von 13% kommt nur zur Anwendung, wenn Umsätze nicht vom ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 UStG 1994 erfasst sind. Vor 1.1.2016 bzw. 1.5…
…2018, Ra 2018/13/0079). 22.3.1. Tierzucht und Tierhaltung Rz 2877: Siehe EStR 2000 Rz 5139 bis Rz 5148. Ungeachtet der ertragsteuerlichen Beurteilung fallen Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport oder selbständigen oder gewerblichen, nicht…
…beiliegenden Unterlagen ersichtlich. Aus den beigelegten Unterlagen geht hervor, dass Herr Anton K. im Jahr 2000 Aufbaukurse für Tierzucht und Tierhaltung, Landtechnik, Betriebswirtschaft und Pflanzenbau absolviert hat. Er machte sowohl die Kursbeiträge als auch Fahrtkosten als Werbungskosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit…
…Betätigung als unechte Steuerbefreiung nach der 6. MwSt-RL deshalb als unbeachtlich, weil sich der „VwGH in dem Fall einer Kleinlandwirtschaft mit Tierzucht stillschweigend von der Rechtsansicht verabschiedet“ habe, „wonach für die umsatzsteuerliche Liebhabereibeurteilung von (typisch der Lebensführung zuzurechnenden) Betätigungen im Sinne des § 1 Abs…
…MO21 Sonstige Erzeugnisse 7.21.1. Einfuhr reinrassiger Zuchtpferde Richtlinie 94/28/EG des Rates vom 23. Juni 1994 über die grundsätzlichen tierzüchterischen und genealogischen Bedingungen für die Einfuhr von Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen aus Drittländern und zur Änderung der Richtlinie 77/504/EWG…
…21.2. Einfuhr von Zuchtschweinen Richtlinie 88/661/EWG des Rates vom 19. Dezember 1988 über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine Richtlinie 94/28/EG des Rates vom 23. Juni 1994 über die grundsätzlichen tierzüchterischen und genealogischen Bedingungen für die Einfuhr von Tieren, Sperma, Eizellen…
…Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen, Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955, Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft und aus Bienenzucht sowie Einkünfte aus übrigem…
…Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich der Wanderschäferei, die Forstwirtschaft, die Fischzucht einschließlich der Teichwirtschaft und die Binnenfischerei sowie die Imkerei und die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe im Sinne des § 30 Bewertungsgesetz 1955 (Scheiner/Kolacny/Caganek, Umsatzsteuergesetz 1994, Anm. 46). Der Bf…
…erkennt. Freilich vermag der Senat auch nicht zu erkennen, dass Vermietungen von einer Beurteilung nach dem zitierten Erkenntnis generell ausgeschlossen sein sollen. Denn die sogenannte kleine Vermietung fällt ebenso wie eine kleine Tierzucht unter § 1 Abs. 2 LVO und unterscheidet sich von dieser nicht grundlegend…