…Lt. Testament sowie dem Erbübereinkommen habe MS den unbeweglichen Nachlass allein erhalten. Dieser Teil der Erbmasse sei dem Bw. daher falsch zugeordnet worden. Am 17.12.2001 erging seitens des Finanzamtes die abweisliche Berufungsvorentscheidung. Am 28.12.2001 wurde der Antrag auf Entscheidung durch die…
…die im Gesetz angeführten Voraussetzungen auch tatsächlich gegeben sind. Im vorliegenden Fall ist - wie bereits das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung feststellte - davon auszugehen, dass der Bw nicht bereit war das Testament bzw. den Nachtrag dazu anzuerkennen. Vielmehr stellte er einen Enterbungsgrund gegenüber der Erbin in…
…alleiniges lebenslängliches "Benützungs- Wohn- und Verfügungsrecht" (im Folgenden: Wohnungsrecht) an diesem Haus. M.S. nahm dieses ihr testamentarisch eingeräumte Recht an. Mit Bescheid vom 6. Juni 2005 setzte das Finanzamt gegenüber der M.S. (Bw) für diesen Erwerb von Todes wegen nach dem am 3…
…auch H.A., zu je einem Drittel als Erben ihres gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens eingesetzt. In diesem Testament heißt es unter anderem wörtlich: "Mein Vermögen besteht derzeit im wesentlichen aus meiner unbelasteten Eigentumswohnung im Haus X, Y, samt Garage und Einrichtung, diversen persönlichen Habseligkeiten…
…auch P.R., zu je einem Drittel als Erben ihres gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens eingesetzt. In diesem Testament heißt es unter anderem wörtlich: "Mein Vermögen besteht derzeit im wesentlichen aus meiner unbelasteten Eigentumswohnung im Haus X, Y, samt Garage und Einrichtung, diversen persönlichen Habseligkeiten…
…auch L.N., zu je einem Drittel als Erben ihres gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens eingesetzt. In diesem Testament heißt es unter anderem wörtlich: "Mein Vermögen besteht derzeit im wesentlichen aus meiner unbelasteten Eigentumswohnung im Haus X, Y, samt Garage und Einrichtung, diversen persönlichen Habseligkeiten…
…Erbschaftssteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer beträgt 13.390,00 €. Die Erbschaftssteuer in Höhe von 16 % der Bemessungsgrundlage beträgt 2.142,40 €. Entscheidungsgründe In ihrem Testament berief die am 1…
…der C.Z., geb. W (richtig: U), wohnhaft unter der erbl. Anschrift, welche aufgrund des Testamentes vom 19. Dezember 1973 ohne die Rechtswohltat des Inventars die unbedingte Erbserklärung abgegeben hat, zur Gänze eingeantwortet. 2) Die Gebühr des Gerichtskommissärs, öffentlicher Notar W.B. in 2500 Baden…
…einstufiger Vorgang ist, kann dasselbe Ergebnis beim Erwerb von Todes wegen bei Fehlen einer testamentarischen Verfügung zwangsläufig nur durch Zuteilung des Unternehmens im Rahmen der Erbauseinandersetzung (zivilrechtlich gesehen also durch einen zweiaktigen Vorgang) erreicht werden. Aus dem Zweck der Begünstigung folgt aber dann, dass eine…
…Der Nachlass wurde den beiden erblasserischen Töchtern N. S. und mj. Na. S., welche auf Grund des erblasserischen Testamentes je zur Hälfte zu Erbinnen berufen waren, mit Einantwortungsurkunde vom 6. November 2001 des BG. H. eingeantwortet. Am 6. Mai 1999 wurde ein Protokoll über die…
…Dezember 1997 gaben beide erblasserischen Töchter vor dem Gerichtskommissär zu Protokoll, dass sie die ihnen von der Erblasserin im Testament jeweils zugewiesenen Vorausvermächtnisse annehmen, und gaben bedingte Erbserklärungen ab. Im anschließenden Verlassenschaftsverfahren wurde durch Gutachten der Wert der vererbten Liegenschaft mit S 1.605.055…
…durch Verletzung der ihm gemäß § 24 Erbschaftsteuergesetz und gemäß § 119 Bundesabgabenordnung obliegenden Abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht beigetragen hat, indem er als Testamentsvollstrecker in der Verlassenschaftssache nach F.F. nicht für eine ordnungsgemäße Inventarisierung gesorgt hat, und hiemit ein Finanzvergehen nach § 11 i.V.b. …
…2000, Aktenzeichen A 39/00 f des Notars Dr. B hervorgeht, zum gesamten Nachlass die unbedingte Erbserklärung abgegeben. In diesem Protokoll heißt es weiters: Aufgrund der Formulierungen in den Testamenten der Erblasserin vom 16. November 1987 und 28. April 1989 sowie der im Punkt 3…
…Erwerb von Todes wegen. Es sei zwar der Erblasserwille auf Überlassung eines Grundstücksanteiles gerichtet gewesen; allerdings ergebe sich aus dem "Testamentsausweis", dass die Liegenschaft im Eigentum der Erbin "verbleibt" und der Bw eine Abgeltung in Höhe von € 80.100 erhalte. Der Vergleich mit einer…
…zweiten Erbengeneration nach tschechischen Restitutionsgesetzen zähle, weshalb ihm die vom Vater der Bw als Universalerben vermachten und im Jahr 1967 auch eingeantworteten Ansprüche auf das tschechische Vermögen zufolge Überganges auf die Klägerin (Bw) als bedingter Ersatzerbin (Testament vom 24.11.1960, Seite 5) nicht mehr…
…Finanzamtes zu entnehmen. Entscheidungsgründe Laut Verlassenschaftsabhandlung (siehe Abhandlungsprotokoll vom 21. Dezember 2000) nach dem am 3. Jänner 2000 verstorbenen F hatten sich im Testament vom 9./19. November 1995 samt Nachtrag vom 21. Oktober 1996 der Erblasser und die Ehegattin P wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt…
…€ 77,90, festgesetzt. Die Fälligkeit des angefochtenen Bescheides bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem im Akt erliegenden Abhandlungsprotokoll nach der am 30. Mai 2002 verstorbenen HK hat diese in der letztwilligen Verfügung = Testament vom 13. November 2001 ihre beiden Kinder, PK und IP (=…
…J.K. und C.K. am 12. Jänner 1997 ein Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Laut vorliegendem Abhandlungsprotokoll betrug der Reinnachlass 716.667,73 €, wobei die beiden Versicherungsleistungen entsprechend der Rechtslage nicht als Bestandteil des Nachlassvermögens angesetzt wurden. Auf Grund…
…und Verkehrsteuern Wien sämtlichen Erwerbern für ihren jeweiligen Erwerb die Erbschaftssteuer vorgeschrieben. Der Bescheid an den T. Hospital Trust wurde an die Partner der Anwaltskanzlei M&M zugestellt. Diese waren Testamentsvollstrecker, aber nicht Bevollmächtigte des T. Hospital Trust, was sie in ihrer Eingabe vom 4…
… 97 Abs. 2 erster bis dritter Satz EStG) unterliegen. Der Erwerb eines Vermögensgegenstandes bleibt auch dann ein erbrechtlicher, wenn er nicht (allein) auf Testament (Erbvertrag) oder gesetzlicher Erbfolge beruht, sondern (auch) auf ein Erb- oder Pflichtteilsübereinkommen zurückzuführen ist. Daraus folgt für die Frage des Erwerbs…