…zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen. Dass Tonträger, weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß untergeordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen, ist eine vom Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung…
…20 Abs.1 Z.2 lit.a EStG mit den aus der VwGH-Judikatur zitierten Hintergrundüberlegungen an. Der VwGH ordnet die Teilnahme am Kulturleben aus diesen Gründen generell dem Bereich der privaten Lebensführung zu (vgl. auch VwGH 27.5.1999, 97/15/0142). Die Bw…
…Hinsichtlich der Tonträger führte der Gerichtshof aus, dass diese als Teil des Kulturlebens in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß die private Lebensführung betreffen, weil die Anteilnahme am Kulturleben dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen ist (VwGH 16.10.2002, 98/13/0206 und die darin angeführte…
…dass Tonträger, weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anschaffung von Tonträgern seien daher nicht abzugsfähig, weil die Anteilnahme am Kulturleben dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen sei, mag sie…
…z.B. Kontakt mit der Schule ihres Sohnes, Kontakt zu anderen Personen im Inland, Teilnahme am Kulturleben erlaube ich mir vorzubringen, dass ein belegmäßiger Nachweis solcher privaten Ereignisse doch wohl nur schwer zu führen sein wird. Der Kontakt mit der Schule z.B. war aufgrund…
…weil damit ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben werden. Die Teilnahme am Kulturleben sei aber dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen und dürfe selbst bei beruflicher Mitveranlassung nicht zum Abzug der damit verbunden Aufwendungen führen. Nach diesen Überlegungen sei auch die Vernichtung von Unterrichtsmaterial zu beurteilen…
…vgl. VwGH vom 23.1.2002, 2001/13/0238, mit weiteren Nachweisen). Dass Tonträger, weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen, entspricht der herrschenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH vom 19.7.2000…
…weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anschaffung von Tonträgern (wie Schallplatten, CD`s) seien daher nicht abzugsfähig, weil die Anteilnahme am Kulturleben dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen…
…dass Tonträger, weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anschaffung von Tonträgern seien daher nicht abzugsfähig, weil die Anteilnahme am Kulturleben dem Bereich der Lebensführung zuzuordnen sei, mag sie…
…Im Einzelnen wurde vorgebracht, Videos und CDs seien neben Musikinstrumenten und Noten die wichtigsten Arbeitsmittel eines an der Musikhochschule Lehrenden. Bei anderen Steuerpflichtigen (zB einem Gymnasiallehrer) mag für die Teilnahme am Kulturleben eine private Veranlassung gegeben sein. Für den Bw. sei die Berufsausübung ohne diese…
…Zauberflöte) betreffend, hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass Tonträger, weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß die private Lebensführung betreffen. Auch ein konkreter Einsatz eines Tonträgers zu beruflichen Zwecken nimmt diesem nicht die Eignung, seinem Eigentümer nach…
…seinen persönlichen Neigungen nachkommen, und spiegelt eine in der Bevölkerung weit verbreitete Leidenschaft zur Musik sowie eine bevorzugte Teilnahme am Kulturleben wider. Nach Ansicht der Berufungswerberin war aber in ihrem Fall eine berufliche Bedingtheit der entsprechenden Aufwendungen dadurch gegeben, dass im Gesangsunterricht in der Musikschule…
…Jänner 2002, 2001/13/0238). Die Auffassung, dass Tonträger wie CDs und LPs, weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen, steht im Einklang mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtshofes (vgl Erkenntnis v 19. Juli…
…CD-Roms und Schallplatten), selbst wenn sie beruflich benötigt und am Dienstort archiviert werden (was im gegenständlichen Fall nicht behauptet wird), nicht abzugsfähig sind, weil diese eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln. Auch der konkrete Einsatz eines Tonträgers zu beruflichen Zwecken nimmt diesem noch nicht die…
…CDs, Hörspielen) und Bildträger (DVDs, etc.), weil diese ebenso wie Werke der Literatur die Teilnahme am Kulturleben vermitteln und daher im nicht bloß untergeordneten Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen (siehe dazu zB VwGH 19.07.2000, 94/13/0145; VwGH 27.03.2002…
…den privaten Bereich nach objektiven Kriterien ist deshalb nicht möglich (VwGH 25.11.2009, 2007/15/0260 mwN). Da Tonträger eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln und daher in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen, vermag selbst das Vorbringen der Bw.…
…VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197). Die DVD´s betreffen in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß die private Lebensführung, mag die Teilnahme am Kulturleben auch Inspiration für die Berufstätigkeit erbringen (VwGH 25.11.2009, 2007/15/0260 Aufteilungsverbot VwGH 16.12.2002, 98/13/0206…
…weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig untergeordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anschaffung von Tonträgern (wie Schallplatten, CDs) seien daher nicht abzugsfähig, weil die Anteilnahme am Kulturleben dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen sei…
…dass Tonträger (CDs, Kassetten, Schallplatten) in nicht völlig untergeordnetem Ausmaß die private Lebensführung des Steuerpflichtigen betreffen und als Teilnahme am Kulturleben auch für die Berufstätigkeit eine Inspiration bringen können. Selbst ein konkreter Einsatz zu beruflichen Zwecken nimmt dem Tonträger nicht die Eignung, in beliebiger Weise…
…0206): Tonträger, weil sie eine Teilnahme am Kulturleben vermitteln, in nicht bloß völlig unterordnetem Ausmaß jedenfalls auch die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anschaffung von Tonträgern seien daher nicht abzugsfähig, weil die Anteilnahme am Kulturleben den Bereich der Lebensführung zuzuordnen ist, mag sie…