…der Festsetzung der Abgaben wird gemäß § 206 lit. b BAO Abstand genommen. Entscheidungsgründe Bei der Bw., einem Taxiunternehmen, fand für den Zeitraum 2003 bis 2005 eine abgabenbehördliche Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen statt. Dabei wurden Buchhaltungs- und Aufzeichnungsmängel festgestellt, eine Liquiditätsrechnung für das geprüfte Unternehmen…
…Anerkannt werden die Bescheide, soweit sie die Feststellungen aus VuV und aus dem Gewerbebetrieb Werkstatt sowie aus dem Werkvertrag betreffen. Strittig sind im Berufungsverfahren die Feststellungen zu den Gewerbebetrieben Taxiunternehmen und Flugzeuge (ersteres nur der Höhe nach, letzere dem Grunde nach). 2. Feststellungen der Betriebsprüfung…
…Zeitraum ein Taxiunternehmen als Einzelunternehmer. Im Jahr 2007 fand beim Bw. eine Betriebsprüfung betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 sowie eine Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum ab Jänner 2005 statt. Folgende Feststellungen wurden getroffen: Tz. 1: Der Bw. betreibe ein Taxiunternehmen in…
…vom 24. März 2006 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer abgabenbehördlichen Außenprüfung wurden betreffend das Taxiunternehmen des Berufungswerbers (Bw.) u.a. folgende strittige Feststellungen getroffen…
…seiner Vorhaltsbeantwortung vom 9. Juni 2011 auf den Vorlageantrag vom 19. Juni 2006 hinweist und sich dahingehend äußert, dass die selbständigen Taxiunternehmer im Vorlageantrag namentlich bekannt gegeben worden seien, verkennt er sein diesbezügliches Vorbringen im Vorlageantrag. Auf Seite drei des Vorlageantrages führte der Bw. aus…
…Höhe der Abgaben bzw. die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelte es sich um ein Taxiunternehmen in der Rechtsform einer KEG am Standort Adr.Bw.. Persönlich haftender Gesellschafter war…
…bis 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) betreibt ein Taxiunternehmen in Innsbruck und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…Anspruchszinsen für das Jahr 2005 wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige betreibt ein Taxiunternehmen und erzielt daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anlässlich einer Außenprüfung, umfassend die Jahre 2002 bis 2005, stellte der Prüfer formelle und materielle Buchführungsmängel fest…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. WR, Taxiunternehmer, Baumeister, 1120 Wien, X-Gasse, vertreten durch Dkfm. Hans Wolfgang Hefner, Wirtschaftstreuhänder, 1220 Wien, Dumreichergasse 27, vom 29. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Taxiunternehmer, Baumeister, 1120 Wien, A-Gasse, vertreten durch Dkfm. Hans Wolfgang Hefner, Wirtschaftstreuhänder, 1220 Wien, Dumreichergasse 27, vom 19. April 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
…meine Seite nicht ermöglicht. Die Mathematische Statistik ist nicht mein Fachgebiet und man kann nicht im Allgemeinen erwarten, dass ein Taxiunternehmer Kenntnisse aus diesem akademischen Fach beherrscht. Es entsteht daher der Eindruck, dass man durch diese Vorgangsweise meine Seite überfordern möchte, damit keine Gegenargumente mehr…
…und Angestellte Wien, Mag. Harald Österreicher, Wirtschaftskammer Wien, im Beisein der Schriftführerin FOI Andrea Newrkla über die Berufung der S. A; KEG, Taxiunternehmen, 1120 Wien, X-Gasse, vom 20. Mai 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
…Statistik Austria GmbH betr. Taxiumsätze und angemeldete Taxi und Mietwagen vor. Er stellt weiters eine gebundene Ausgabe diverser Diplomarbeiten der Wirtschaftsuniversität im Zusammenhang mit Taxiunternehmen für ein Monat zur Verfügung. Weiters legt er eine Gegenäußerung zu der dem Masseverwalter übermittelten Kalkulation des Referenten vor. Hr…
Diesem von der Bw. im Berufungsverfahren (aber auch in Berufungen anderer Taxiunternehmen häufig) getätigten Hinweis auf Ausführungen in der Diplomarbeit "Das Taxi in Wien" aus dem Jahr 1995, welche dem UFS seitens der Betriebsprüfung zur Verfügung gestellt wurde und die die Bw. "als wissenschaftlich fundierten…
…Anfrage der Betriebsprüfung. Es wurde jedoch von Seiten der Betriebsprüfung die Anfrage hinsichtlich des Verbrauches für Stadtkilometer im Privatverkehr gestellt und nicht für Taxibetrieb. Branchenbedingt liegt der Treibstoffverbrauch in Taxiunternehmen jedoch höher, was auch durch bei der Taxiinnung aufliegende Gutachten hinterlegt werden kann. Im Speziellen…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betrieb neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit ein Taxiunternehmen mit einem Fahrzeug, welches er in seiner Freizeit lenkte. Anlässlich einer die Jahre…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk in Wien betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1995 bis 1998, den vorläufig ergangenen Umsatzsteuerbescheid 1999 und Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 bis 1998…
Der Bw. verneint die Schätzungsberechtigung der Besteuerungsgrundlagen, da es keinerlei Vorschriften gebe, Kilometerstände oder Schaltungen des Taxameters neben der Losung aufzuzeichnen oder dass Tankrechnungen einem bestimmten Taxi zuordenbar sein müssten. Die Behauptung der Betriebsprüfung, dass keine Primäraufzeichnungen vorgelegt worden seien, sei unrichtig, weil die von…
nicht erkl. Betr.Einnahmen, Tz 21 | 70.847 | 42.903 | 15.111 | | doppelt erf. Betr.Ausgaben, Tz 22 | | | | 125.000 | Einnahmenzuschätzung lt. BE | 1.371.576 | 863.591 | 2.752.982 |…
…11.150,09 | 9.729,36 | 7.804,59 In der Ergänzung zur Berufung führte der Bw aus, dass erst im Zuge der Schlussbesprechung Beträge ins Spiel gebracht worden wären, die mit einem alleinfahrenden Taxiunternehmer nicht in Einklang zu bringen seien. Der Bw…