…Erklärungseinganges samt den diesbezüglichen Aktenvermerken). L handelte solcherart offenbar mit dem Plan, eine Schätzung an Jahresumsatzsteuer in Höhe der Summe der geschätzten monatlichen Zahllasten herbeizuführen sowie eine möglichst niedrige Schätzung seines Einkommens auf Basis der zu erzwingen, was ihm auch gelang: So erging am 11…
…81.903,--) am 05.10.2001 eingereicht. E hat daher tatsächlich offenkundig in Wissen um ihre abgabenrechtlichen Verpflichtungen mit dem Tatplan gehandelt, die Selbstbemessungsabgaben nicht zu entrichten bzw. abzuführen und natürlich auch nicht dem Fiskus bekanntzugeben, um für die M KG rechtswidrige Abgabenkredite zu erzwingen…
…für die Voranmeldungszeiträume März, April und September bis Dezember 2001 im Zweifel lediglich derartige Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG zur Last zu legen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2002 hat T am 14. März 2002 eine Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht, in welcher ein…
…die Monate des Jahres 1999 hat er noch alleine mit dem Tatplan einer vorübergehenden Abgabenvermeidung gehandelt, wobei offenkundig auch seine schlechte Finanzlage ausschlaggebend für seine Entscheidung gewesen ist, von der Republik Österreich einen rechtswidrigen Abgabenkredit zu erzwingen. Ab Mai 2000 hat sich die Art seines…
…verheimlicht mit dem Ziel, dass die Abgabenbehörde die Jahresumsatzsteuer erklärungsgemäß oder im Schätzungswege zu niedrig festsetzen möge, was tatsächlich geschieht) (§ 33 Abs.3 lit. a FinStrG, erste Alternative). Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen wäre zu sprechen, wenn ein Unternehmer…
…Steuererklärungen verheimlicht mit dem Ziel, dass die Abgabenbehörde die Jahresumsatzsteuer erklärungsgemäß oder im Schätzungswege zu niedrig festsetzen möge) (§ 33 Abs.3 lit. a FinStrG, erste Alternative). Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen wäre zu sprechen, wenn ein Unternehmer vorsätzlich solcherart…
…übereinstimmenden Verantwortung hat er nämlich offensichtlich in Anbetracht des Liquiditätsengpasses des Unternehmens den Tatplan gefasst gehabt, einen vorübergehenden Finanzkredit vom Fiskus dadurch zu erzwingen, dass er gegenüber der Abgabenbehörde betreffend die Monate Juli bis Dezember 2002 die Vorauszahlungen bis zu den jeweiligen Fälligkeiten nicht entrichtete…
…auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer zu niedrig festgesetzt wird (beispielsweise indem er die Einreichung der Jahressteuererklärung unterlässt in der Hoffnung, die Jahresumsatzsteuer werde von der Abgabenbehörde gar nicht oder im Schätzungswege im Ausmaß der unvollständigen Voranmeldungsdaten festgesetzt, und das Finanzamt tatsächlich…
…ihrer Entscheidungsfindung, die Vorauszahlungen nicht zu entrichten und die Mittel anderweitig zu verwenden, - naheliegenderweise - auch jeweils darüber nachgedacht hat, ob sie nicht zumindest die diesbezüglichen Voranmeldungen rechtzeitig einreichen sollte. Bedenkt man jedoch den Tatplan der W, vom Fiskus rechtswidrige, zumindest vorübergehende Abgabenkredite zu erzwingen, hätte…
…Variante) oder zu niedrig festgesetzt wird (vgl. § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG erste Variante; beispielsweise indem er die Einreichung der Jahressteuererklärung unterlässt in der Hoffnung, die Jahresumsatzsteuer werde von der Abgabenbehörde - bei grundsätzlicher Kenntnis des Abgabenanspruches - gar nicht oder im Schätzungswege im Ausmaß der…
…des Jahres 2001 bis zur Betriebsprüfung im Jahre 2002 auch mit dem Tatplan gehandelt wurde, eine zu niedrige schätzungsweise Festsetzung der fehlenden Umsatzsteuervorauszahlungen und eine ebenfalls zu niedrige analoge Festsetzung der Jahresumsatzsteuer für 2001 zu erzwingen. Nicht von der Hand zu weisen ist aber auch…
…Verletzung der o.a. Verpflichtung zur Einreichung einer ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldung kann beispielsweise derart erfolgen, dass schon der Umsatz - und damit in weiterer Folge die geschuldete Zahllast - zu niedrig erklärt wird, dass zu Unrecht Steuerbefreiungen oder Steuerbefreiungen in überhöhtem Ausmaß geltend gemacht werden, und schließlich auch…
…Offenkundig hatte der Beschuldigte als Geschäftsführer und Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der J GmbH aufgrund entsprechender finanzieller Schwierigkeiten mit dem Tatplan der Erzwingung rechtswidriger Abgabenkredite trotz seines Wissens um seine Verpflichtung zur Entrichtung der angefallenen Umsatzsteuerzahllasten bzw. zur Einreichung entsprechender Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume August…
…zur Anmerkung des Guthabens führenden Attacke) mit dem Tatplan gehandelt, auf dem Abgabenkonto der D GmbH ein - tatsächlich nicht zustehendes - Umsatzsteuerguthaben von € 19.600,00 zu erzeugen, welches als Teil des von der in Geldverlegenheit befindlichen D GmbH zu leistenden Kaufpreises für die erwähnte…
…auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach …
…begangen, wobei die konkrete Höhe der Verkürzungen, bezogen auf die jeweiligen Voranmeldungszeiträume, noch zu ermitteln sein wird. Seit Tatplan war offenkundig auf die Erzwingung entsprechender Abgabenkredite mittels Finanzvergehen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG gerichtet, nicht jedoch auf das Bewirken der bescheidmäßig festzusetzenden Jahresumsatzsteuern…
…mit dem Tatplan gehandelt habe, eine zu niedrige schätzungsweise Festsetzung der fehlenden Umsatzsteuervorauszahlungen und eine ebenfalls analog zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuern für 2004 zu erzwingen. Zutreffender ist aber die Möglichkeit, dass in Anbetracht des Umstandes, dass die Buchhaltungskraft dem Unternehmen nicht mehr zu Verfügung…
…mit dem Tatplan gehandelt habe, eine zu niedrige schätzungsweise Festsetzung der fehlenden Umsatzsteuervorauszahlungen und eine ebenfalls analog zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuern für 2004 zu erzwingen. Zutreffender ist aber die Möglichkeit, dass in Anbetracht des Umstandes, dass die Buchhaltungskraft dem Unternehmen nicht mehr zu Verfügung…
…Variante) oder zu niedrig festgesetzt wird (vgl. § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG erste Variante; beispielsweise indem er die Einreichung der Jahressteuererklärung unterlässt in der Hoffnung, die Jahresumsatzsteuer werde von der Abgabenbehörde - bei grundsätzlicher Kenntnis des Abgabenanspruches - gar nicht oder im Schätzungswege im Ausmaß der…
…und kommt es in der Folge aus diesem Grunde tatsächlich zur Verkürzung von Abgaben, hat er - wie ausgeführt - eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG in Form einer Beitragstäterschaft zu verantworten. Wird er dazu von seinem Klienten mit dem Tatplan einer illegalen Abgabenvermeidung aufgefordert bzw…