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UFSF RV/0414-F/07Hinzurechnungsbetrag von 8.000 Euro gemäß § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988, eine reine Tarifbestimmung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2007

…mit folgender zusammengefasst wiedergegebenen Begründung: § 102 Abs. 3 EStG sei eine reine Tarifbestimmung. Der Betrag von 8.000 € sei nur zur Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen, er erhöhe nicht das zu versteuernde Einkommen. In der am 22. November 2007 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wiederholte der Vetreter…

UFSF RV/0413-F/07Hinzurechnungsbetrag von 8.000 Euro gemäß § 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988, eine reine Tarifbestimmung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2007

…mit folgender zusammengefasst wiedergegebenen Begründung: § 102 Abs. 3 EStG sei eine reine Tarifbestimmung. Der Betrag von 8.000 € sei nur zur Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen, er erhöhe nicht das zu versteuernde Einkommen. In der am 22. November 2007 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wiederholte der Vetreter…

UFSF RV/0194-F/07Auslegung der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs. 3 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2008

…aus, § 102 Abs. 3 EStG sei eine reine Tarifbestimmung und könne aufgrund der Systematik des Einkommensteuergesetzes keine eigene Einkommensvorschrift für beschränkt Steuerpflichtige sein. § 98 EStG 1988 enthalte eine taxative Normierung der Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger und könne das Einkommen daher nicht höher sein, als die Summe…

UFSF RV/0479-F/07Auslegung und Anwendung der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs. 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…des § 33 Abs. 1 EStG, der als Bestandteil des 3. Teiles (Steuersätze) eine reine Tarifbestimmung sei, anzuwenden. Zur Ermittlung des Steuersatzes sei dem Einkommen fiktiv ein Betrag von 8.000,00 € hinzuzurechnen. Der unter dieser Maßgabe ermittelte Steuersatz sei auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwenden…

UFSF RV/0478-F/07Auslegung und Anwendung der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs. 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…des § 33 Abs. 1 EStG, der als Bestandteil des 3. Teiles (Steuersätze) eine reine Tarifbestimmung sei, anzuwenden. Zur Ermittlung des Steuersatzes sei dem Einkommen fiktiv ein Betrag von 8.000,00 € hinzuzurechnen. Der unter dieser Maßgabe ermittelte Steuersatz sei auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwenden…

UFSF RV/0477-F/07Auslegung und Anwendung der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs. 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…des § 33 Abs. 1 EStG, der als Bestandteil des 3. Teiles (Steuersätze) eine reine Tarifbestimmung sei, anzuwenden. Zur Ermittlung des Steuersatzes sei dem Einkommen fiktiv ein Betrag von 8.000,00 € hinzuzurechnen. Der unter dieser Maßgabe ermittelte Steuersatz sei auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwenden…

UFSF RV/0304-F/07Auslegung und Anwendung der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs 3 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2007

…720 ff, mit folgender zusammengefasst wiedergegebenen Begründung: § 102 Abs. 3 EStG sei eine reine Tarifbestimmung. Der Betrag von 8.000 € sei nur zur Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen, er erhöhe nicht das zu versteuernde Einkommen. In der am 22. November durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung wiederholte der…

UFSF RV/0253-F/06Auslegung der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs. 3 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

…ausgesprochen hat, sieht die Bestimmung des § 102 Abs. 3 EStG 1988 nicht die Besteuerung eines "fiktiven" Einkommens in Höhe des Hinzurechnungsbetrages vor, sondern ist diese vielmehr als reine Tarifbestimmung zu sehen, die bei beschränkter Einkommensteuerpflicht ergänzend zu § 33 Abs. 1 EStG 1988 hinzutritt (vgl. ua…

UFSW RV/1010-W/07Reihenfolge des Verlustausgleiches beim Sanierungsgewinn (Änderung des § 36 EStG - BGBl I 2003/71 BudBG 2003)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2007

…die auf den Sanierungsgewinn entfällt, in dem Umfang, in dem auch die Gläubiger im Rahmen es gerichtlichen Ausgleichs oder Zwangsausgleichs auf ihre Schulden verzichten. Bei der Begünstigung handelt es sich um eine Tarifbestimmung. Nur jene Teile eines Sanierungsgewinns, die in einem positiven Einkommen enthalten sind…

UFSL RV/0614-L/03Pensionsabfindungen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind, kein Hälftesteuersatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004

…a. VfGH-Erkenntnisses auf den berufungsgegenständlichen Sachverhalt nicht schädlich, da beide Absätze des § 67 leg.cit. Tarifbestimmungen betreffend Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beinhalten. Was das Berufungsvorbringen zur Gleichheitswidrigkeit der Vorgangsweise der Abgabenbehörde I. Instanz betrifft, so ist diesbezüglich auf das angeführte VfGH-Erkenntnis zu verweisen…

UFSW RV/0937-W/06Gebührenpflicht eines in einem gerichtlichen Vergleich abgeschlossenen Rechtsgeschäftes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2008

…Vorgängerbestimmungen, noch das Gebührengesetz 1957 kennen Vorschriften, die Gerichtsgebühren einerseits und Stempel- und Rechtsgebühren andererseits voneinander generell abgrenzen. Das Gebührengesetz 1957 hat vielmehr lediglich in einzelnen Tarifbestimmungen eine Doppelbelastung mit Gerichtsgebühren und Gebühren nach dem Gebührengesetz vermieden; so diente insbesondere die Gebührennovelle 1950, BGBl. Nr…

UFSZ3K ZRV/0044-Z3K/03Mitteilung der Zollschuld nach Ablauf der Dreijahresfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)04.05.2006Teil 1/2

  Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Josef Gutl und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., Adresse1, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Beurle-Oberndorfer-Mitterlehner, 4020 Linz, Landstraße 9, vom 26. März 2003…

UFSF RV/0148-F/10Gemeinschaftsrechtskonforme Tarifberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…Bw abgekürzt, war im Streitjahr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er bezog neben steuerpflichtigen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite ausländische Einkünfte. Bei der erklärungsgemäß erfolgten Veranlagung zur Einkommensteuer brachte das Finanzamt entsprechend der für das Streitjahr in Geltung stehenden innerstaatlichen Tarifbestimmung (§ 33 Abs. 10…

UFSL RV/0401-L/07Kassation eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO wegen fehlender Sachverhaltsermittlungen in Bezug auf Auslandsentsendungen (Montagetätigkeit) eines in Österreich ansässigen und bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.02.2008Teil 4/4

…iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung des Arbeitnehmerabsetzbetrages zwar nicht von der Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer, jedoch davon abhängig, dass "dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis" vorliegen, was…

UFSI RV/0740-I/071.) Hinzurechnungsbetrag von 8.000,00 € bei beschränkt Steuerpflichtigem 2.) bekämpfte Höhe des Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011

…Die Bestimmung des § 102 Abs. 3 EStG stelle eine reine Tarifbestimmung dar, da der Betrag in Höhe von 8.000,00 € lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen sei. Das Einkommen belaufe sich auf Betrag_4 und nicht auf Betrag_5 und könne nicht höher…

UFSI RV/0660-I/07Hinzurechnungsbetrag von 8.000,00 € bei beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.07.2011

…Die Bestimmung des § 102 Abs. 3 EStG stelle eine reine Tarifbestimmung dar, da der Betrag in Höhe von 8.000,00 € lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen sei. Das Einkommen belaufe sich auf 16.699,64 € und nicht auf 24.699,64 €…

UFSW RV/1037-W/07Berechnung der Einkommensteuer einer beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2010

…Bei § 102 Abs 3 EStG 1998 mit dem Verweis auf § 33 Abs 1 EStG 1988 handle es sich um eine reine Tarifbestimmung, die keinerlei Auswirkung auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens habe. Der Durchschnittssteuersatz iHv 17,58% sei auf das steuerpflichtige Einkommen iHv 10…

UFSW RV/2502-W/08Anwendung des § 36 EStG 1988 bei gänzlicher Verrechnung des Sanierungsgewinnes mit Verlusten aus Gewerbebetrieb.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2009

…Die Begünstigung des § 36 EStG 1988 liege in einer Ermäßigung der Steuer, die auf den Sanierungsgewinn entfalle. Es handle sich um eine Tarifbestimmung. Nur jene Teile eines Sanierungsgewinnes, die in einem positiven Einkommen enthalten seien, und somit überhaupt einer Besteuerung unterlägen, seien der Begünstigung zugänglich…

UFSL RV/0666-L/07Auslegung der Hinzurechnungsbestimmung des § 102 Abs. 3 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.05.2009

…einer genauen Untersuchung, komme man zunächst zu keinem eindeutigen Ergebnis, ob eine Einkommens- oder eine Tarifbestimmung vorläge: Einerseits werde normiert, dass dem Einkommen ein Betrag von 8.000 € hinzuzurechnen sei, andererseits werde dies lediglich als Maßgabe im Hinblick auf § 33 EStG vorgeschrieben. Der Wortlaut…

UFSW RV/0281-W/07Berechnung der Einkommensteuer gemäß § 102 Abs. 3 EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2009

…in diesem Sinn verstanden wissen will. Die Hinzurechnung habe keinen Einfluss auf das steuerpflichtige Einkommen und sei als "reine Tarifbestimmung" so zu verstehen, dass zur Ermittlung des Steuersatzes dem Einkommen fiktiv ein Betrag von 8.000,00 € hinzuzurechnen sei. Dieser Steuersatz sei auf das…