…mit folgender zusammengefasst wiedergegebenen Begründung: § 102 Abs. 3 EStG sei eine reine Tarifbestimmung. Der Betrag von 8.000 € sei nur zur Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen, er erhöhe nicht das zu versteuernde Einkommen. In der am 22. November 2007 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wiederholte der Vetreter…
…mit folgender zusammengefasst wiedergegebenen Begründung: § 102 Abs. 3 EStG sei eine reine Tarifbestimmung. Der Betrag von 8.000 € sei nur zur Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen, er erhöhe nicht das zu versteuernde Einkommen. In der am 22. November 2007 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung wiederholte der Vetreter…
…aus, § 102 Abs. 3 EStG sei eine reine Tarifbestimmung und könne aufgrund der Systematik des Einkommensteuergesetzes keine eigene Einkommensvorschrift für beschränkt Steuerpflichtige sein. § 98 EStG 1988 enthalte eine taxative Normierung der Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger und könne das Einkommen daher nicht höher sein, als die Summe…
…des § 33 Abs. 1 EStG, der als Bestandteil des 3. Teiles (Steuersätze) eine reine Tarifbestimmung sei, anzuwenden. Zur Ermittlung des Steuersatzes sei dem Einkommen fiktiv ein Betrag von 8.000,00 € hinzuzurechnen. Der unter dieser Maßgabe ermittelte Steuersatz sei auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwenden…
…des § 33 Abs. 1 EStG, der als Bestandteil des 3. Teiles (Steuersätze) eine reine Tarifbestimmung sei, anzuwenden. Zur Ermittlung des Steuersatzes sei dem Einkommen fiktiv ein Betrag von 8.000,00 € hinzuzurechnen. Der unter dieser Maßgabe ermittelte Steuersatz sei auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwenden…
…des § 33 Abs. 1 EStG, der als Bestandteil des 3. Teiles (Steuersätze) eine reine Tarifbestimmung sei, anzuwenden. Zur Ermittlung des Steuersatzes sei dem Einkommen fiktiv ein Betrag von 8.000,00 € hinzuzurechnen. Der unter dieser Maßgabe ermittelte Steuersatz sei auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwenden…
…720 ff, mit folgender zusammengefasst wiedergegebenen Begründung: § 102 Abs. 3 EStG sei eine reine Tarifbestimmung. Der Betrag von 8.000 € sei nur zur Ermittlung des Steuersatzes hinzuzurechnen, er erhöhe nicht das zu versteuernde Einkommen. In der am 22. November durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung wiederholte der…
…ausgesprochen hat, sieht die Bestimmung des § 102 Abs. 3 EStG 1988 nicht die Besteuerung eines "fiktiven" Einkommens in Höhe des Hinzurechnungsbetrages vor, sondern ist diese vielmehr als reine Tarifbestimmung zu sehen, die bei beschränkter Einkommensteuerpflicht ergänzend zu § 33 Abs. 1 EStG 1988 hinzutritt (vgl. ua…
…die auf den Sanierungsgewinn entfällt, in dem Umfang, in dem auch die Gläubiger im Rahmen es gerichtlichen Ausgleichs oder Zwangsausgleichs auf ihre Schulden verzichten. Bei der Begünstigung handelt es sich um eine Tarifbestimmung. Nur jene Teile eines Sanierungsgewinns, die in einem positiven Einkommen enthalten sind…
Artikel 139 Für Postsendungen erhobene Gebühren (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) Die Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren sind bis zum Bestimmungsort insgesamt in den Zollwert einzubeziehen; ausgenommen sind Postgebühren, die gegebenenfalls im Zollgebiet der Union zusätzlich erhoben werden.
Artikel 133 Bewertung von Bedingungen und Leistungen (Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex) Unterliegt der Verkauf oder der Preis eingeführter Waren einer Bedingung oder der Erbringung einer Leistung, deren Wert im Hinblick auf die zu bewertenden Waren bestimmt werden kann, so gilt dieser…
Abschnitt 3 Vorschriften für den Unionsversand und das Verfahren gemäss dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen Unterabschnitt 1 Unionsversand Artikel 159 Berechnung für den Zweck des gemeinsamen Versandverfahrens (Artikel 89 Absatz 2 des Zollkodex) Für die Zwecke der Berechnungen gemäß Artikel 148 und Artikel 155…
Artikel 128 Transaktionswert (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Transaktionswert der zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union verkauften Waren wird zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung aufgrund des unmittelbar vor dem Verbringen der Waren in das Zollgebiet erfolgten Verkaufs bestimmt. (2) Wurden…
Artikel 136 Lizenzgebühren (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Lizenzgebühren beziehen sich auf die eingeführten Waren, wenn insbesondere die durch den Lizenzvertrag übertragenen Rechte in den Waren verkörpert sind. Die Art der Berechnung des Betrags der Lizenzgebühr ist dabei nicht der entscheidende…
Artikel 85 Allgemeine Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben wird anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld für die betreffenden Waren gelten. (2) Kann der Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht genau…
Artikel 138 Beförderungskosten (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe e des Zollkodex) (1) Werden Waren mit auf gleichem Beförderungsmittel Beförderungsart über den Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union hinaus weiterbefördert, so werden die Beförderungskosten im Verhältnis zur Entfernung bis zum Ort des Verbringens in…
Artikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts (1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen…
Anlage 10 Frachtnebenkostenkatalog für den Luft- und Seeverkehr (14) (14) entnommen aus Müller-Eiselt, Vonderbank, EG-Zollrecht, Zollkodex/Zollwert, Fach 6206
Artikel 347 Übergangsbestimmung zum Transaktionswert (1) Der Transaktionswert der Waren kann auf Basis eines Verkaufs bestimmt werden, der vor dem in Artikel 128 Absatz 1 genannten Verkauf stattfindet, wenn die Person, infür deren NamenRechnung die Anmeldung abgegeben wird, durch einen vor dem 18. Januar 2016…
Artikel 71 Bestandteile des Transaktionswerts (1) Bei der Ermittlung des Zollwerts nach Artikel 70 sind dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen: a)die folgenden Kosten, soweit diese dem Käufer entstehen, aber nicht in dem für die Waren tatsächlich gezahlten…