…einer handwerklichen noch keine künstlerische Tätigkeit (VwGH 21.7.1993, 91/13/0231). Konkret ist zur Lösung also anhand der Verkehrsauffassung zu prüfen, ob die von der Bw geschaffenen Werke, die den im Streitjahr erzielten Einnahmen zu Grunde liegen, als Kunstwerke anzusehen sind oder ob…
…Mai 2013 mitgeteilt, dass der Berufungsführer kein Gutachten habe. Vor diesem Hintergrund vermag der Unabhängige Finanzsenat die Beurteilung durch das Finanzamt nicht als rechtswidrig zu erkennen. Im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für eine künstlerische Tätigkeit sprechende Umstände wurden vom Berufungsführer bzw. seiner steuerlichen Vertretung…
…iHv ATS 647.560,94 auf die Jahre 1998, 1999 und 2000 gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 infolge Ausübung der Tätigkeit einer selbständigen Kostümbildnerin als künstlerisch iSd § 10 Abs. 2 Z 5 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994. Die Amtspartei wies mit den angefochtenen Bescheiden den Antrag…
…nach Musikrichtung und -qualität, oder künstlerische Individualität, faktisch auch nicht möglich sein. So finden etwa die Ansprüche eines Massenpublikums zufrieden stellende Musiker, die allenfalls eine entsprechende Lobby hinter sich haben, andere Möglichkeiten für die Gestaltung ihrer Tätigkeit vor, als Musiker, die einen engeren Kreis Musikinteressierter…
…wenn diese Tätigkeiten typischerweise auf eine besondere Neigung in der Lebensführung zurückgehen. Nach § 6 LVO kann Liebhaberei in umsatzsteuerlicher Hinsicht nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Ob eine Tätigkeit als Künstler typisch erwerbswirtschaftlich ist oder typischerweise einer besonderen…
…eine Tätigkeit als Künstler typisch erwerbswirtschaftlich oder typischerweise einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, ist im Einzelfall anhand ihrer Art und ihres Umfanges zu beurteilen. Für eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung spricht die hauptberufliche Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit auf Grundlage einer gehobenen künstlerischen Ausbildung…
…die diese als künstlerisch erklärt wurden, hat für die Jahre 2004 bis 2006 stattgefunden. Meines Wissens ist es so, dass eine weitere Begutachtung der Werke nicht mehr erfolgt. Es ist nur notwendig zu erklären, dass in den Folgejahren die Einnahmen aus ähnlichen Tätigkeiten stammen wie…
…auf die auch als Beilage im oa Schreiben vom 27. August 2001 verwiesen wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler. Als Künstler im Sinne…
…und 30.3.2011 (Erstbescheide) zu entnehmen. Sie bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) hat bis 2006 ausschließlich Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit als Kunstlehrer erklärt und wurde 2006 mit Bescheid vom 25. Mai 2007 mit den erklärten Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt…
…ob bei der Betätigung als Malerin eine Einkunftsquelle gegeben sei, hätte die Berufungsvorentscheidung nur vorläufig ergehen können. Mit Eingabe vom 29. März 2000 wurde die Einkommensteuererklärung für 1999 eingereicht. Die Einnahmen und Ausgaben aus der künstlerischen Tätigkeit wurden wie folgt dargestellt: | Einnahmen | 44…
…der Antrag der Bw. aber verspätet eingebracht worden ist und eine Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre bereits aus diesem Grund nicht möglich ist, kann es dahingestellt bleiben, ob die Tätigkeit der Bw. als Restauratorin, als künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z…
…kein ausreichend ermittelter Sachverhalt ersichtlich, um die Tätigkeit des Bw. in Bezug auf Liebhaberei bzw. an Hand seiner Arbeiten als künstlerisch oder gewerblich beurteilen zu können. Das Finanzamt hat bisher der Gewinnermittlung in den berufungsgegenständlichen Jahren die Angaben des Bw. ohne inhaltliche Prüfung der erklärten…
…üblicherweise bei jedem Grafiker im Mittelpunkt von BP-Verfahren stehen. In beiden BP-Verfahren wurde die Künstlereigenschaft des Bw nicht in Zweifel gezogen. Die Veranlagung seiner Einkünfte als solche aus selbständiger Tätigkeit blieb unverändert. d) Anlässlich der Veranlagung 1974 sah sich das Finanzamt neuerlich veranlasst…
…erklärungspflichtige Einkünfte aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Konzertpianistin bezogen hat, verneint die Bw. dieses. Weiters führt die Bw. aus, dass sie zur Zeit einige Projekte laufen hat (CD-Aufnahmen, Konzerte). Auf die Frage, ob sie hinsichtlich der Organisation und künstlerischen Gestaltung der Konzerte Einnahmen erzielt…
…enthält lediglich eine beispielhafte Aufzählung von Künstlern. Die Tätigkeit als (bloß) Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist in Art 17 des DBA Schweiz jedoch nicht angesprochen. Nach den Ausführungen in Absatz1 Z 3. des OECD-Kommentars gilt der Artikel 17 auch für Einkünfte von Künstlern oder Sportlern…
…mit dem Berufstitel "Professor" ausgezeichnet worden sei, der Absicht des Finanzamtes, seine Tätigkeit als Liebhaberei einzustufen, nur ablehnend gegenüberstehe. Er hätte sich, wie bereits bekannt gegeben, in den letzten Jahren verstärkt der rein künstlerischen Tätigkeit zugewandt. Durch den Erhalt der Pension und jener der Gattin…
…im Rahmen einer "Künstleragentur", dann Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 LVO sein, wenn die Betätigung lediglich im kleineren Umfang betrieben wird. Nach der konkreten Sachlage weist die vom Bw. ausgeübte Tätigkeit als "Künstleragent" dem äußeren Bild nach keine erwerbswirtschaftliche Organisationsform auf und es…
…ob die von der Bw. im Jahre 2000 selbständig ausgeübte Tätigkeit als im Sinne der Bestimmung des § 10 Abs 2 Z 5 UStG 1994 künstlerische zu beurteilen ist oder nicht. In den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage betreffend die Bestimmung des § 37 Abs 9 EStG 1988…
…ob die Zahlung für die künstlerische bzw. vortragende Tätigkeit an die Sängerin (natürliche Person) selbst geflossen ist oder an die B Productions, bei der diese Einkünfte gegebenenfalls als solche aus Gewerbebetrieb zu beurteilen und daher nur im Falle des Vorliegens einer Betriebsstätte in Österreich der…
…dass die Anwendung der Begünstigungsbestimmung des § 37 Abs 9 EStG 1988 auf andere als im Gesetz genannten Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten nicht angewendet werden kann. Der Gesetzeswortlaut normiert expressis verbis die Einschränkung auf die Berufsgruppe der Künstler und Schriftsteller. Der Gesetzgeber verwendete auch keine unbestimmten Gesetzesbegriffe…