…Die vom Bw. geltend gemachten Werbungskosten für diese Tätigkeit als Aufsichtsrat sind daher keine Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Eine Berücksichtigung dieser Aufwendungen hätte zu erfolgen, wenn aus der Funktion im Aufsichtsrat Einkünfte resultiert hätten, was aber tatsächlich nicht der…
Die Funktion als Aufsichtsrat einer AG ist persönlich auszuüben. Allein der Bw. wurde zum Aufsichtsrat gewählt. Der Bw. trägt auch das verbundene Risiko einer eventuellen Haftung für diese seine Tätigkeit allein. Auf Grund des im Einkommensteuerrecht herrschenden Grundsatzes der Individualbesteuerung (§ 2 Abs. 1 EStG 1988…
…Tätigkeit anzusehen sein) als auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges vorliegen (VwGH 21.7.1998, 93/14/0134). Zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gehören Einkünfte aus der Verwaltung von fremden Vermögen, wobei im Gesetz als Beispiel nur die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied…
…Dienstverhältnis gegeben, auch wenn Beamte "Beamte auf Lebenszeit" bleiben. Demnach liegt nach Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses und Eintritt in den Ruhestand keine Haupttätigkeit mehr vor und wird die Tätigkeit als Aufsichtrat - schon begrifflich - nicht mehr als eine Nebentätigkeit (zur nicht mehr gegebenen Haupttätigkeit) ausgeübt. § 25…
…bestätigt. Auf die Bestätigung der Wirtschaftsuniversität Wien werde abermals hingewiesen. Überdies sei der Nachforderungsbetrag von € 654,00 pro Jahr als geringfügig einzustufen, weswegen eine Wiederaufnahme des Verfahrens unterbleiben hätte müssen. Zu den Vergütungen betreffend seiner Tätigkeiten als Aufsichtsrat bei den E-Werken W.bzw…
…festgestellt, dass der Bw. aufgrund seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat bei der Firma A im Jahre 2001 S 100.000,00 (€ 7.267,28) und aufgrund derselben Tätigkeit im Jahre 2001 von der Firma B S 30.000,00 (€ 2.180,19) bezogen hätte…
…GmbH gewesen. In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der C E - GmbH habe der Bw. im Auftrag der K - Gesellschaft an diversen Projekten auf slowakischem Staatsgebiet gearbeitet. Seine Tätigkeit als Aufsichtsrat und später als Vorsitzender des Aufsichtsrates sei gleichfalls auf slowakischem Territorium ausgeübt worden. Andere Projekte…
…entsprechende zeitliche Auslastung des betreffenden Arbeitsraumes, wobei auf dessen zeitliche Auslastung auch an Hand der erwirtschafteten Umsätze geschlossen werden kann. Wurden nun - so wie im vorliegenden Fall - aus der Tätigkeit als Aufsichtsrat keinerlei Einkünfte erklärt, ist auch von keiner entsprechenden, ein Arbeitszimmer rechtfertigenden zeitlichen Auslastung…
…einem Aufsichtsrat vergleichbar wäre, zuzurechnen. Bestätigung findet dies auch insofern, als der Berufungsführer einem Aktenvermerk vom 11. Februar 2002 zufolge gegenüber dem Finanzamt telefonisch erklärte, dass das Verwaltungsratshonorar für die von ihm operativ wahrgenommene Geschäftsführung gewährt worden sei. Sind die Einkünfte aber der Tätigkeit als…
…die Versetzung in den Ruhestand werde das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Beamten nicht beendet. Zwar werde gemäß Handelrecht - und dem folgend Steuerrecht - die Tätigkeit als Aufsichtsratmitglied eigenständig, weisungsfrei, eigenverantwortlich, sich nur am Gesellschaftsinteresse orientierend, ausgeübt, aber bei beamteten Aufsichtratmitgliedern würden öffentliche Rechte (Beamten-Dienstrecht, Haushaltsrecht…
…in den § 109a Mitteilungen der Bw. als Empfänger genannt sei). 232,55 € Sitzungsgelder der G-AG , die dem Bw. direkt ausbezahlt worden wären, seien nicht erklärt worden. Der Prüfer vertrat die Rechtsauffassung, dass die Tätigkeit eines Aufsichtsrates eine höchstpersönliche Leistung sei, die gemäß § 86…
…aus: In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 vom 11.10.2001 wurde eine Zuordnung der Funktionsentschädigungen betreffend die Tätigkeit als Obmann des Raiffeisenlagerhauses B und als Aufsichtsratsvorsitzender der C zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft vorgenommen. Im Bescheid vom 6.9.2002 wurden…
…werden. 2. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Darunter fallen nur: - Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (zB für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied). - Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§…
…die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit fallen gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 außer Einkünften aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (z.B. für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratmitglied) "Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre…
…werden. 2. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Darunter fallen nur: - Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (zB für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied). - Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§…
…idF BGBl. Nr. 201/1996, nur: - Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (zB für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied). - Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2) aufweisende…
…in den Vereinigten Staaten geleistet werden (einschließlich der Ausübung der freien Berufe und der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied), ausgenommen, wenn sich diese Person in den Vereinigten Staaten vorübergehend, zusammen nicht mehr als 183 Tage während eines Steuerjahres aufhält und eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist…
…19.12.2000, 99/14/0283). Hinsichtlich der Tätigkeit als Aufsichtsrat und Vortragender an der Universität ist auf die dazu bereits ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, der den materiellen Schwerpunkt bei diesen Tätigkeiten außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers sieht (VwGH 20.01.1999, 98/13…
…selbständiger Arbeit. Darunter fallen nur: - Einkünfte aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit (z.B. für die Tätigkeit als Hausverwalter oder als Aufsichtsratsmitglied) ... " Da die Aufzählung der Aufsichtsräte und Hausverwalter im Gesetz nur beispielhaft erfolgt, werden funktionsgleiche Tätigkeiten oder ähnliche Tätigkeiten ebenfalls zu den sonstigen selbständigen Arbeiten gezählt…
…Ab diesem Zeitpunkt erzielte er folgende Einnahmen: | Jahr | Einnahmen aus der Tätigkeit als Vortragender und Aufsichtsrat | Einnahmen aus Gutachter und Unternehmensberatertätigkeit | 1997 | 85.866,- S | 70.080,- S | 1998 | 80.165,- S | 0,00 S |…