…der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer. Der Spruchsenat hat daher der gegenständlichen Selbstanzeige wegen mangelnder Täterbenennung zu Recht keine strafbefreiende Wirkung zuerkannt. Dem Schuldspruch zu Punkt 1.) des angefochtenen Erkenntnisses liegt hinsichtlich der Monate 8-11/2009 eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO durch die…
…Anzeiger" im Sinne des § 29 Abs. 5 FinStrG ist aus dieser Lohnsteueranmeldung für Mai 2009 nicht zu entnehmen. Somit scheitert die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige zugunsten des Bw. schon an der erforderlichen Täterbenennung, wirkt doch eine Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG nur für den…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.K., (Bf.) vertreten durch Schmitt und Schmitt Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1030 Wien, Strohgasse 25, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Direktor Herbert Frantsits und Kommerzialrat Gottfried Hochhauser als weitere Mitglieder des Senates…
…werden habe müssen, dass die Lohnabgaben seit Dezember 2001 nicht gemeldet worden seien. Wie erstinstanzlich richtig dargelegt, mangelt es dieser Selbstanzeige an einer expliziten Täterbenennung im Sinne des § 29 Abs. 5 FinStrG und es konnte schon aus diesem Grund keine strafbefreiende Wirkung eintreten. Zudem ist…
…Nicht behauptet wird seitens des Bw., dass die schriftlich eingebrachte Selbstanzeige vor Beginn der Prüfungshandlungen mündlich gegenüber dem Betriebsprüfer dahingehend ergänzt worden wäre, dass eine Täterbenennung des Bw. erfolgt sei. Dafür bietet die Aktenlage auch keinerlei Anhaltspunkte. Für die Beurteilung der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige…
…eine Täternennung im Sinne des § 29 Abs.5 FinStrG wurde hinsichtlich des W.K. als Geschäftsführer dieser Gesellschaft nicht vorgenommen, daher kann der Selbstanzeige für ihn keine strafbefreiende Wirkung zukommen. Anders verhält es sich jedoch hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzung der Täternennung hinsichtlich des belangten…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…aktenkundig. Der Selbstanzeige vom 9. Mai 2007 mangelt es zudem an der in § 29 Abs. 5 FinStrG geforderten expliziten Täterbenennung. Selbst dann, wenn in einer für eine Gesellschaft erstatteten Selbstanzeige der Name des Alleingesellschafters und einzigen Geschäftsführers nicht genannt worden ist, kann die Wirkung der…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Christian Nemeth als weitere Mitglieder des Senates in der…
…jedenfalls aber an der ausreichenden unverzüglichen Darlegung der Verfehlung, an einer Täterbenennung und an einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung. Betreffend die W OEG ist bezüglich des Voranmeldungszeitraumes Jänner 2001 am 15. März 2001 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 38.181,-- zu entrichten…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Heinz Schöppl und Mag. pharm. Martin Daxner als weitere…
…der Gutschriften der GmbH zum Bilanzstichtag der Einzelfirma des Bw. hervorgehen. Aus dieser an sich rechtzeitigen Selbstanzeige geht weder eine Täterbenennung noch eine Darlegung der Verfehlung und auch nicht eine Offenlegung der verkürzten Umsatzsteuerbeträge, welche durch die Betriebsprüfung in der Folge eigenständig festgestellt wurden, hervor…
Die Betriebsprüfung übersehe jedoch den Umstand, dass zwischen der Einzelfirma des Bw. und der Firma S.GmbH eine Organschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 UStG vorgelegen sei und noch immer vorliege. In weiterer Folge finden sich in der schriftlichen Stellungnahme des Bw…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Thomas Karner und Mag. Sybille Regensberger als weitere Mitglieder des Senates in…
Geldstrafe ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz…