…Bedingungen oder Begrenzungen in zeitlicher und/oder umfänglicher Hinsicht schadeten der Gewinnabhängigkeit nicht. Das Vorliegen eines Kapitalverlustrisikos sei nicht Voraussetzung für die Einstufung als Substanzgenussrecht. Sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit lägen im gegenständlichen Fall vor. Für die Beurteilung der Stellung des Genussrechtsinhabers sei ausschließlich…
C2) Aufgrund des Anbotes vom 17. März 1995 erwarb die GM. weitere 140 Holding Genussrecht-Scheine zum Nominale von 100.000 S, Tranche IV, somit Nominale 14,000.000 S, die mit 31. März 1995 durch die Bank abgerechnet wurden. Bei einem Kurs von 103…
…EStG4, § 27 Tz 44 und 45 mit weiteren Verweisen) und nach Meinung der Finanzverwaltung (EStR 2000, Rz 6141) seien unter Genussrechten im Sinne der §§ 27 und 93 EStG nur sogenannte Substanzgenussrechte zu verstehen. Das Gesetz knüpfte mittelbar, aber doch offenkundig, an § 8 Abs. 3 Z…
…Bedingungen oder Begrenzungen in zeitlicher und/oder umfänglicher Hinsicht schadeten der Gewinnabhängigkeit nicht. Das Vorliegen eines Kapitalverlustrisikos sei nicht Voraussetzung für die Einstufung als Substanzgenussrecht. Sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit lägen im gegenständlichen Fall vor. Für die Beurteilung der Stellung des Genussrechtsinhabers sei ausschließlich…
…einem Substanzgenussrecht spricht man, wenn der Genussrechtsinhaber auch an der Substanz des Unternehmens beteiligt ist. Eine derartige Beteiligung an der Substanz des Unternehmens erfordert, dass dem Genussrechtsinhaber ein Anteil am Gewinn und am Vermögen gewährt wird. Neben der Beteiligung am laufenden Gewinn wird für Substanzgenussrechte…
…ist. 27) Insgesamt betrachtet ergeben sich außer dem Umstand, dass auch ein Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ähnlich wie ein (Substanz)Genussrecht an einer Handelsgesellschaft eine Beteiligung am erwirtschafteten Einnahmenüberschuss (Gewinn) und am Vermögen vermittelt, wobei - wie oben aufgezeigt - auch hier erhebliche rechtliche…
…Ausschüttungen in Höhe von 270.000 S vorgenommen habe. Derartige Ausschüttungen seien kapitalertragsteuerabzugspflichtig. Es handle sich diesbezüglich um Substanzgenussrechte gemäß § 93 Abs 2 Z 1 lit c EStG. Wenn die Agrargemeinschaft die Steuerschuld für die Mitglieder übernehme, betrage die Kapitalertragsteuer 33,33 % des ausbezahlten Betrages…
hätte der Emittent das Recht, nicht aber die Pflicht, den Genussrechtsberechtigten mit den Mitteln eines zivilgerichtlichen Verfahrens (Klage) zur teilweisen Übernahme der Kosten zu zwingen. ii.) Die Überwachung der Bw. obliegt der Agrarbehörde (hinsichtlich der Einhaltung des Regelungsplanes, der Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Grundstücke, der Verwaltung…
…Ausschüttungen in Höhe von 270.000 S vorgenommen habe. Derartige Ausschüttungen seien kapitalertragsteuerabzugspflichtig. Es handle sich diesbezüglich um Substanzgenussrechte gemäß § 93 Abs 2 Z 1 lit c EStG. Wenn die Agrargemeinschaft die Steuerschuld für die Mitglieder übernehme, betrage die Kapitalertragsteuer 33,33 % des ausbezahlten Betrages…
…Kapitalanleihen, bei denen eine Verzinsung weder bedungen noch gezahlt werden dürfe, nicht gegeben sei. Nach Rechtsauffassung der Bw. handle es sich hierbei jedoch um eigenkapitalähnliche Substanzgenussrechte. Grundsätzlich sei gesagt, dass diese "Mindestverzinsung" nur dann zum Tragen komme, wenn ein ausreichend hoher Jahresüberschuss vorhanden sei. Sollte…
…folgender Spruch: "Bescheid über die Festsetzung der Kapitalertragsteuer für 2001 Die Kapitalertragsteuer für 2001 wird festgesetzt mit 23.128,58 €... Dieser Betrag war bereits fällig." In seiner Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: Ausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterlägen als Substanzgenussrechte dem Kapitalertragsteuerabzug (…
…Betriebsprüfung hat festgestellt, dass am 14.3.2002 zwischen der Firma A. F. AG und der T-GmbH eine Vereinbarung über die Begebung von Substanzgenussrechten abgeschlossen wurde. Für die Genussrechte wurde ein Nominale von € 550.000,00 festgelegt. Weiters wurde vereinbart, dass sich das…
…dass von ihr Genussrechte (Substanzgenussrechte sowie obligationenrechtliche) im Nominale von je S 1,000.000,-- (das entspricht € 72.672,83) sohin im Wert von insgesamt S 2,000.000,-- (das entspricht € 145.345,67) begeben wurden und ersuchte ihr die diesbezügliche Gesellschaftsteuer vorzuschreiben…
…folgender Spruch: "Bescheid über die Festsetzung der Kapitalertragsteuer für 2001 Die Kapitalertragsteuer für 2001 wird festgesetzt mit 23.128,58 €... Dieser Betrag war bereits fällig." In seiner Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: Ausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterlägen als Substanzgenussrechte dem Kapitalertragsteuerabzug (…
…für 2001 wird festgesetzt mit 8.501,56 €... Dieser Betrag war bereits am 31. 5. 2002 fällig." In der Begründung dieses Bescheides argumentiert das Finanzamt im Wesentlichen wie folgt: Ausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterlägen als Substanzgenussrechte dem Kapitalertragsteuerabzug (§ 93 und § 97 EStG 1988)…
…für 2001 wird festgesetzt mit 8.501,56 €... Dieser Betrag war bereits am 31. 5. 2002 fällig." In der Begründung dieses Bescheides argumentiert das Finanzamt im Wesentlichen wie folgt: Ausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften unterlägen als Substanzgenussrechte dem Kapitalertragsteuerabzug (§ 93 und § 97 EStG 1988)…
…beim Schuldner, ÖStZ 2004, 257f). Wie das Finanzamt im Vorlageantrag feststellt, ist es belanglos, ob es sich umein Substanzgenussrecht oder ein obligationenähnliches Genussrecht handelt. Es gibt weder eine Bindungswirkung, noch eine systematisch gebotene Gleichbehandlung zwischen Ertrag- und Gesellschaftsteuer (Kirchmayr/Zöchling, Forderungsverzicht eines Gesellschafters. Neue Akzente…
…nicht die Gewinnbeteiligung im Vordergrund, wie dies in § 5 Abs. 1 Z 3 KVG gefordert sei. Der Gesellschaftsteuer unterlägen nicht nur Substanzgenussrechte, sondern auch obligationenähnliche Genussrechte. Typisch für das Genussrecht sei, dass der Genussrechtsberechtigte der Gesellschaft Kapital zur Verfügung stelle. Im berufungsgegenständlichen Fall sei der…
…3 Z. 1 KStG 1988 normierten Merkmale (Anteil am Gewinn und Liquidationserlös) sowie die dazu ergänzend von der Lehre und Rechtsprechung entwickelten Kriterien betreffend die Abgrenzung zwischen Substanzgenussrechten und obligationenähnlichen Genussrechten lassen sich jedoch nach Ansicht des Senates auf die gegenständliche Sachverhaltskonstellation nicht übertragen, da…
…Abs. 2 Z. 1 lit. c EStG 1988 und führte in Tz 3 des BP-Berichtes aus, dass Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften als Substanzgenussrechte dem KESt-Abzug unterliegen würden und endbesteuert seien. § 93 Abs. 1 und 2 idF BGBl. I Nr. 142…