… 33 Abs. 4 EStG 1988 - mit folgender Begründung zurück: "Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder…
…Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründung: "Mit Berufungsentscheidung vom 29.08.2011 (RV/0681-L/09) bestätigte der UFS Linz die Vorgehensweise des Finanzamtes Linz insoweit, als der Studienwechsel nach 3 Semestern von xx einen familienbeihilfenschädlichen Wechsel im Sinne des § 2 Abs. 1 lit…
…Oktober 2008 in Höhe von insgesamt € 216,40 zurückgefordert. Begründung: "Im § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) verwiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht…
…um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992, BGBl. Nr 305…
…97 begonnen habe, mit Beginn des Wintersemesters 1999 jedoch das Studium gewechselt habe. Es liege damit ein schädlicher Studienwechsel vor, weshalb für den Zeitraum Oktober 1999 bis September 2001 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. In der Berufung gegen den Rückforderungsbescheid vom 21. März 2002 brachte…
…8 Semesterwochenstunden) durch diese Maßzahl zu teilen (ergibt 1,6). Diese Zahl ist aufzurunden, sodaß daher insgesamt 2 Semester zu berücksichtigen sind. Somit handelt es sich um einen schädlichen Studienwechsel, da der Wechsel nach dem 3. Semester erfolgte und nicht die gesamte Vorstudienzeit eingerechnet wurde…
…März 1999 bis Mai 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 9. Februar 2000 beantragte der Berufungswerber (Bw.) zwecks Weitergewährung der Familienbeihilfe "die nachträgliche Anerkennung des Studienwechsels" seines Sohnes. Der Sohn S., geb. am Datum1…
…die für sein Studium Multimedia weiterführend bzw. ergänzend waren und es sich um keinen Studienwechsel gehandelt hat. Im Herbst 2000 bewarb sich mein Sohn am SAE-Institut für die Ausbildung zum Multimedia-Producer, dessen Abschluss unmittelbar bevorsteht. Da an den öffentlichen Schulen kein Ausbildungsplatz vorhanden…
…vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. ... Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. 305, angeführten Regelungen auch für die Familienbeihilfe. Gemäß § 17 Abs…
…ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992 angeführten Regelungen auch für die Familienbeihilfe. Gemäß § 17 Abs…
…ATS 57.250) und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von € 1.202,74 (ATS 16.550) mit der Begründung zurück, dass das Studium nach dem dritten Semester gewechselt worden sei und gemäß dem Studienförderungsgesetz in diesem Fall ein beihilfenschädigender Studienwechsel vorliege. 2. Berufung 2.1.1…
…obgenannten Bescheid berief der Bw mit seiner Eingabe vom 14. Mai 2004 rechtzeitig und führte aus, dass seine Tochter S nur einen Studienwechsel im Lehramtsstudium durchgeführt habe, jedoch die vorgeschriebene Gesamtstudiendauer im ersten Abschnitt nicht überschritten hat. Sie hätte ansonsten auch keine Studienbeihilfe erhalten (siehe…
…nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Der achte Satz des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 ordnet an, dass bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen…
…des Bw. auf Familienbeihilfe für den Zeitraum ab 1. Oktober 1998 abgewiesen, da der Studienwechsel zum Studium an die FH erst nach dem dritten Semester des Architekturstudiums stattgefunden habe. Dieser Abweisungsbescheid wurde rechtskräftig. Den am 28. Oktober 1999 beim Finanzamt eingebrachten Antrag auf Familienbeihilfe ab…
…1998 habe er den Aufnahmebescheid der Akademie für Y. in Z. erhalten. Ein sinnvoller Studienwechsel vor diesem Zeitraum sei leider nicht möglich gewesen, da er aus Mangel an Ausbildungsplätzen an der Akademie nicht hätte aufgenommen werden können. Der Bw. beantragte die Stattgabe der Berufung. Die…
…der Universität Graz am 28. August 2003 erfolgte mit 8. September 2003 die Immatrikulation an der Privaten Medizinischen Universität in Salzburg. Bei einem Studienwechsel nach drei Semestern liege ein familienbeihilfenschädlicher Wechsel vor, wodurch Familienbeihilfe erst wieder ab dem 7. Semester gewährt werden könne, unter Berücksichtigung…
…Unrecht bezogener Beträge betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeiträume März bis Dezember 2001 und Jänner bis September 2002. Begründet wurde dir Rückforderung damit, dass ein Studienwechsel nach dem 3. inskribierten Semester einen familienbeihilfenschädlichen Wechsel darstellte (Wechsel erfolgte nach 3 Semestern). Mit Schreiben vom 10…
…vom Studienfach "Gitarre" auf "Instrumentalpädagogik". Vom zuvor betriebenen Studium wurde nur ein Teil angerechnet. Auf Grund dieses beihilfenschädlichen Studienwechsels wurde die für den Zeitraum März 2001 bis April 2002 bereits ausgezahlte Familienbeihilfe sowie der Kinderabsetzbetrag mit Bescheid zurückgefordert. In einer dagegen eingebrachten Berufung wurde eingewendet:…
…für den Zeitraum März 2011 bis September 2011 in Höhe von zusammen € 1.477,70 zurückgefordert. Nach Darstellung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen hat das Finanzamt begründend ausgeführt: Aufgrund des Studienwechsels bestehe hinsichtlich der 3 Semester im Vorstudium, für die bereits Familienbeihilfe bezogen worden sei…
…09 inskribierte sie auch in der Studienrichtung Psychologie und legte in diesem Fach laufend Prüfungen ab. Dies stellt nach Ansicht des Finanzamtes einen Studienwechsel zur Studienrichtung Psychologie dar. Aufgrund des vorgelegten Bescheides der Universität Graz wurden Prüfungen im Ausmaß von 27 ECTS-Punkten (1 Semester…