Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk betreffend Familienbeihilfe ab 1. Februar 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., K., vertreten durch Kremslehner, Milchram, Ehm, Mödlagl, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Singerstraße 12, gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Ort, Straße, vom 2. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 30. Juni 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 28. Februar 2005 entschieden: Die Berufung…
…Abschluss des ersten Studienabschnittes noch fehlenden Prüfungen (Stichtag 1. März 2005) anzuführen. Wenn eine Studienverzögerung auf Grund eines außerordentlichen Ereignisses im Studienbereich vorliegt, müsse der/die Studiendekan(in)/Vorsitzende der Studienkommission dieses Formular unterschreiben. Mit Eingabe vom 25. Juli 2005 gab die Berufungswerberin (Bw) an…
…Personen (Studiendekan(in)/Vorsitzende(r) der Studienkommission) unterschrieben und daher bestätigt wurde, dass die bisherige Nichterbringung der Leistungsnachweise und die damit verbunde Studienverzögerung auf ein nicht vom Studierenden zu vertretendes unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis im Lehr- und Prüfungsbetrieb zurückzuführen sei. Die vom Sohn des Bw…
…Prüfung entsprechend vorbereitet hatte, - nicht angenommen werden kann, dass ein negatives Prüfungsergebnis ein unabwendbares Ereignis darstellt, andernfalls müsste jede Studienverzögerung infolge des Nichtbestehens einer Prüfung als "ohne Verschulden herbeigeführtes, unabwendbares Ereignis" angesehen werden. Dies stünde aber im Widerspruch zum Sinn der Regelung des § 17 StudFG…
…abgebrochen, ab Wintersemester 2002 auf Kunstgeschichte gewechselt und das Studium der Rechtswissenschaften (an der Univ. Wien) ab Wintersemester 2003 weiter fortgesetzt. Da Sie keine Bestätigung einer Studienverzögerung im inneruniversitären Bereich vorgelegt haben, somit Ihre Tochter die für den 1. Studienabschnitt vorgesehenen 3 Semester (incl. Toleranzsemester…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vom 4. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck an der Mur vom 8. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 2008 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. Mai 2006, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind xy. für die Zeit ab 1. März 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. September 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 6. September 2007, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für Kind für den Zeitraum 1. März 2007 bis 30. September…
…führte der Bw. dazu aus: Mit 29. Oktober 2003 schloss mein Sohn N. den Präsenzdienst beim Österreichischen Bundesheer aus Gesundheitsgründen (siehe Beilage: Nachweis über eine Studienverzögerung) verfrüht ab. Sein eigentlicher Abrüstungstermin war für 29. November geplant. Da mein Sohn N. voraussichtlich weiterstudieren wird, ist mir…
…Universität ... kam es dazu, dass "ein im Studienbereich gelegenes unabwendbares Ereignis, das zu einer individuellen Studienverzögerung führt" eingetreten ist. ..." Das Finanzamt wies die Berufung - nach einem unbeantwortet gebliebenen Ergänzungsvorhalt - mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Im Vorlageantrag verwies der Bw. nochmals darauf, dass die Verzögerung des…
…Eingabe vom 4.7.2007 führt die Bw. neuerlich aus, dass im vorliegenden Fall die eingetretene Studienverzögerung nicht nur auf die Erkrankung ihres Sohnes zurückzuführen sei, sondern diese auch durch den Umstieg auf das Bakkalaureatstudium bedingt war. So seien im Rahmen des Studiums zu wenig…
…Studien- und Prüfungsbetrieb vorgelegen sei. Dies sei durch das Formblatt C 14 und die Unterschrift des Studiendekans belegt worden. Die Studienverzögerung sei in keinster Weise auf seine Tochter zurückzuführen. Vielmehr sei es ein unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis im Lehrbetrieb gewesen. Die für die Diplomarbeit benötigten…
…Ihr Antrag auf Familienbeihilfe für den Zeitraum Oktober 2005 bis 2006 abgewiesen werden. Der Bw. erhob gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte aus, dass die Studienverzögerung nicht durch seine Tochter verursacht worden sei. Die Verzögerung werde im beigelegten Schreiben der Universität von Dr. H…
…H im Rahmen der Pflichtfächer keine Berücksichtigung finden, sehr wohl aber Pflichtfächer des Bsstudiums sind. Grund für die Sammel-Anrechnung sei gewesen, eine mögliche Studienverzögerung zu vermeiden, die sich aufgrund von Lehrveranstaltungsvoraussetzungen ergeben hätte können. Zudem habe die Verordnung B § 59 (2) UniStG die Anerkennung…
…Prüfungen, die für die Zulassung zur 2. Diplomprüfung erforderlich seien, ablegen und es komme daher zu keiner Studienverzögerung. Mit Bescheid vom 20. August 2004 wies das Finanzamt den Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe ab März 2004 für die Tochter mit der Begründung ab…
…möglich wäre, wurde der Berufungswerber von der Abgabenbehörde neuerlich aufgefordert, ein solches Zeugnis vorzulegen. Sollte der Sohn jedoch auf Grund einer Studienverzögerung, die auf ein von ihm nicht zu vertretendes unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis im Lehr- und Prüfungsbetrieb zurückzuführen sei, dieses nicht vorlegen können, hätte…
…wird, welches jedoch nicht zur Anspruchsvoraussetzung für die Familienbeihilfe zählt (Beilage 5: Praktikumschein B). Die Veterinärmedizinische Universität lehnt es ab, eine Studienverzögerung mit dem vom Finanzministerium aufgelegten Formular Beih14 zu bestätigen, da die Textierung für die Studenten der Veterinärmedizin nach Meinung der Universität nicht zutrifft…
…möglich sei, wenn die Studienbehinderung pro Semester mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert habe. Bei einem Mehrfachstudium seien für die Beurteilung des Anspruches auf Familienbeihilfe die Kriterien des als Hauptstudium angegebenen Studiums maßgeblich bzw. könnten nur solche Studienverzögerungen, die das Hauptstudium betreffen, Berücksichtigung finden. Die…