…das Reiseprogramm ist derart gestaltet, dass diese Reise ebenfalls eine hohe Anziehungskraft auf andere Personen als Richter und Staatsanwälte ausübt. Es kommt nicht darauf an, ob im konkreten Fall die Teilnahme Dritter an der Studienreise zulässig gewesen wäre, sondern ob das Reiseprogramm auch für Dritte…
…die Möglichkeit eines privaten Reisezwecks nahezu ausgeschlossen ist (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz 1988, Kommentar § 4 Tz 364, § 16 Tz 201). Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. April 1997, Zl. 93/15/0069 betreffend einer Spanienreise einer Richterin Folgendes wörtlich ausgeführt: Ausgaben für eine Auslandsreise (Studienreisen)…
…Betrags rechtens ist und stelle den Antrag, der Berufung Folge zu geben und die nachgewiesenen Aufwendungen für die Studienreise im abcd0000 der Ermittlung meiner Einkommensteuer 2005 mit zu Grunde zu legen." Die entsprechenden Unterlagen - Zahlungsbestätigung, Schreiben des Präsidiums des OLG Wien, Teilnehmerliste und eine Programmübersicht…
…Berufungswerber (Bw), von Beruf Richter beantragte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 Werbungskosten in Höhe von 1.875,88 € (Reisekosten 1.585 €, 10 Tagesdiäten 264 € und Anreise mit PKW 26,88 €) für eine Studienreise nach Jordanien, in der Zeit vom…
…die Studienreise des Bw. auch beruflich verwertbare Elemente beinhalten würde, jedoch hätten diese einen lediglich untergeordneten Charakter gehabt. Die Reise wäre durchaus auch für ein allgemeines Publikum von Interesse gewesen. Dass der Teilnehmerkreis vom Veranstalter bewusst exklusiv gehalten worden sei und sich auf Richter und…
…Zeitungen: Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar (z. B. Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu erhalten oder zu verbessern…
…entsprochen werden. Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen, sind als Werbungskosten absetzbar (z.B. Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu erhalten oder zu…
…Wadis. Das Reiseprogramm ist derart gestaltet, dass diese Reise ebenfalls eine hohe Anziehungskraft auf andere Personen als Richter und Staatsanwälte ausübt. Es kommt nicht darauf an, ob im konkreten Fall die Teilnahme Dritter an der Studienreise zulässig gewesen wäre, sondern ob das Reiseprogramm auch für…
…bis 30. März 2000 fanden in der Zeit von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr diverse Vorträge etc. statt (siehe dazu auch einen Bericht unter www.paris.barreau.fr). Der Bw., Richter an einem Bezirksgericht, begründet seine Berufung auszugsweise damit, "dass die Veranstaltung sich…
…wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt eine umfangreiche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor (vgl. etwa die hg…
…der Auslastung oder der Teilauslastung vorgesehene dienstliche Anwesenheit des Richteramtsanwärters übersteigt, hat innerhalb der nächsten zehn Wochen ein Ausgleich zu erfolgen." Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Studienreisen wie der gegenständlichen haben Lehre und Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: "Kosten einer In- oder Auslandsreise sind Aufwendungen für die…
…habe ich - auf Aufforderung der Finanzbehörde - durch eine Bestätigung meiner Dienstbehörde (...) belegt. ... Mein Antrag auf Berücksichtigung der mir durch Teilnahme an den vom ... organisierten Studienreisen für Richteramtsanwärter und (primär) mit dem Ausbildungsdienst betraute Richter und Staatsanwälte in den Jahren 2003 und 2004 entstandenen Kosten wurde…
…der UFS doch bereits mit Gz. RV/0020-W/07 vom 26. Februar 2007 den Antrag eines Richters auf Anerkennung der Kosten der Studienreise 2005 nach Portugal infolge Vorliegen eines Mischprogrammes als unbegründet abgewiesen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. Juni 2008
…das Richterwochenende anerkennt und insgesamt Werbungskosten von € 931,95 berücksichtigt, wodurch sich die Einkommensteuergutschrift 2005 von € 372,81 auf € 496,16 erhöht. Die Anerkennung wird nicht begründet. In alle drei Berufungsvorentscheidungen wird folgende Begründung aufgenommen: "Nach dem Verwaltungsgerichtshof sind Kosten einer Studienreise…
…vom 22.08.2003 lautet auszugsweise: "Sehr geehrter Herr Kollege! Ich lasse Sie als Teilnehmer an der im Betreff genannten gemeinsam mit der Vereinigung der österreichischen Richter veranstalteten Studienreise zu. Zwecks Gewährung eines Sonderurlaubes ersuche ich Sie, sich mit Ihrer Dienstbehörde ins Einvernehmen zu setzen. ..…
…1.318,00 € für die Reisekosten und 155,00 € für den pauschalen Verpflegungsmehraufwand) wäre ihr anlässlich einer Studienreise in die Türkei in der Zeit vom 23.10.2009 bis 1.11.2009 entstanden. An dieser Reise hätten nur österreichische Richter und Staatsanwälte teilgenommen…
…als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist im Jahr 2008 Richteramtsanwärterin und beantragt auf elektronischem Weg die Berücksichtigung erhöhter…
…2007 abgeschrieben war. Dem Beweisanbot zur Vorlage des defekten Druckers bei der Amtspartei musste nicht nachgekommen werden, weil dieser als GWG des Jahres 2005 keinen Bezug zum Streitjahr hat. Reise für Richteramtsanwärter und -anwärterinnen 2008 nach Lissabon Eine Studienreise hat die Tatbestandselemente des § 16 Abs…
…vom Begehren des Bw. mit folgender Begründung ab. "Kosten für Studienreisen, deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen. Für die Frage, ob ein Mischprogramm vorliegt, ist nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber einen Teil der Reisekosten ersetzt oder nicht. Ist ein Mischprogramm anzunehmen…
…die berufliche Veranlassung der China-Reise und die berufliche Notwendigkeit des von ihr absolvierten Italienischkurses nachzuweisen. Die Bw teilte daraufhin mit, dass das OLG Wien einmal jährlich eine Delegation österreichischer Richter ins Ausland entsende. Zweck dieser Delegation sei der fachliche Austausch mit Justizangehörigen anderer Staaten…