…das Reiseprogramm ist derart gestaltet, dass diese Reise ebenfalls eine hohe Anziehungskraft auf andere Personen als Richter und Staatsanwälte ausübt. Es kommt nicht darauf an, ob im konkreten Fall die Teilnahme Dritter an der Studienreise zulässig gewesen wäre, sondern ob das Reiseprogramm auch für Dritte…
…die Möglichkeit eines privaten Reisezwecks nahezu ausgeschlossen ist (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz 1988, Kommentar § 4 Tz 364, § 16 Tz 201). Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. April 1997, Zl. 93/15/0069 betreffend einer Spanienreise einer Richterin Folgendes wörtlich ausgeführt: Ausgaben für eine Auslandsreise (Studienreisen)…
…zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl. das bereits zitierte Erkenntnis VwGH 24.4.1997, 93/15/0069). So stelle die Studienreise einer Richterin nach…
…dass ausschließlich Richter/Richterinnen und Staatsanwälte/ Staatsanwältinnen an dieser Reise teilnehmen dürfen, ein weiteres Indiz für die berufliche Bedingtheit darstelle. Abschließend beantragte der Bf., die angeführten Kosten der Studienreise, in eventu entsprechend der Entscheidung des VwGH vom 27.1.2011, 2010/15/0197, einen Teil…
…Betrags rechtens ist und stelle den Antrag, der Berufung Folge zu geben und die nachgewiesenen Aufwendungen für die Studienreise im abcd0000 der Ermittlung meiner Einkommensteuer 2005 mit zu Grunde zu legen." Die entsprechenden Unterlagen - Zahlungsbestätigung, Schreiben des Präsidiums des OLG Wien, Teilnehmerliste und eine Programmübersicht…
…Berufungswerber (Bw), von Beruf Richter beantragte in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 Werbungskosten in Höhe von 1.875,88 € (Reisekosten 1.585 €, 10 Tagesdiäten 264 € und Anreise mit PKW 26,88 €) für eine Studienreise nach Jordanien, in der Zeit vom…
…die Studienreise des Bw. auch beruflich verwertbare Elemente beinhalten würde, jedoch hätten diese einen lediglich untergeordneten Charakter gehabt. Die Reise wäre durchaus auch für ein allgemeines Publikum von Interesse gewesen. Dass der Teilnehmerkreis vom Veranstalter bewusst exklusiv gehalten worden sei und sich auf Richter und…
…Zeitungen: Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar (z. B. Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu erhalten oder zu verbessern…
…entsprochen werden. Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen, sind als Werbungskosten absetzbar (z.B. Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu erhalten oder zu…
…Wadis. Das Reiseprogramm ist derart gestaltet, dass diese Reise ebenfalls eine hohe Anziehungskraft auf andere Personen als Richter und Staatsanwälte ausübt. Es kommt nicht darauf an, ob im konkreten Fall die Teilnahme Dritter an der Studienreise zulässig gewesen wäre, sondern ob das Reiseprogramm auch für…
…zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl. das bereits zitierte Erkenntnis VwGH 24.4.1997, 93/15/0069). So stelle die Studienreise einer Richterin nach…
…bis 30. März 2000 fanden in der Zeit von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr diverse Vorträge etc. statt (siehe dazu auch einen Bericht unter www.paris.barreau.fr). Der Bw., Richter an einem Bezirksgericht, begründet seine Berufung auszugsweise damit, "dass die Veranstaltung sich…
…zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl. das bereits zitierte Erkenntnis VwGH 24.4.1997, 93/15/0069). So stelle die Studienreise einer Richterin nach…
…wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt eine umfangreiche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor (vgl. etwa die hg…
…der Auslastung oder der Teilauslastung vorgesehene dienstliche Anwesenheit des Richteramtsanwärters übersteigt, hat innerhalb der nächsten zehn Wochen ein Ausgleich zu erfolgen." Zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Studienreisen wie der gegenständlichen haben Lehre und Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: "Kosten einer In- oder Auslandsreise sind Aufwendungen für die…
…habe ich - auf Aufforderung der Finanzbehörde - durch eine Bestätigung meiner Dienstbehörde (...) belegt. ... Mein Antrag auf Berücksichtigung der mir durch Teilnahme an den vom ... organisierten Studienreisen für Richteramtsanwärter und (primär) mit dem Ausbildungsdienst betraute Richter und Staatsanwälte in den Jahren 2003 und 2004 entstandenen Kosten wurde…
…der UFS doch bereits mit Gz. RV/0020-W/07 vom 26. Februar 2007 den Antrag eines Richters auf Anerkennung der Kosten der Studienreise 2005 nach Portugal infolge Vorliegen eines Mischprogrammes als unbegründet abgewiesen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. Juni 2008
…zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl das bereits zitierte Erkenntnis VwGH vom 24.04.1997, 93/15/0069). So stelle die Studienreise einer Richterin…
…das Richterwochenende anerkennt und insgesamt Werbungskosten von € 931,95 berücksichtigt, wodurch sich die Einkommensteuergutschrift 2005 von € 372,81 auf € 496,16 erhöht. Die Anerkennung wird nicht begründet. In alle drei Berufungsvorentscheidungen wird folgende Begründung aufgenommen: "Nach dem Verwaltungsgerichtshof sind Kosten einer Studienreise…
…hat eine Ermittlung im Schätzungswege zu erfolgen. Üblicherweise wird in der Rechtsprechung ein beruflicher Anteil von 25 % anerkannt. Auf Grund Ihrer besonderen beruflichen Situation erscheint es glaubhaft, dass Sie Ihr Mobiltelefon zu 50 % für berufliche Zwecke verwenden. 3) Fortbildung: Die beantragten Kosten für die Studienreise…