…dieser dargestellte Ausnahmefall treffe auf den Bw. zu. Er sei als sogenannter Strohmann oder Treuhänder in die Funktion eines Geschäftsführers bestellt worden und habe in materieller Hinsicht keine Rechte gehabt. Der de facto Vertretungsbefugte und Treugeber heiße TF, welcher finanzbehördlich in seinem wirtschaftlichen Verhalten bekannt…
…und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000,00 € (sechs Wochen Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden gemäß § 185 FinStrG mit 363,00 € festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, RK habe nur als Strohmann für den Bw. fungiert. Die A.Ltd…
…Unterlassung der Entrichtung der Abgaben trifft. Vorweg ist auf das Vorbringen einzugehen, der Bw. sei lediglich im Firmenbuch als Geschäftsführer eingetragen gewesen und habe diese Funktion faktisch nicht wahrgenommen. Die Beweisanträge zu einer "Strohmannfunktion" des Bw. konnten abgewiesen werden, da seine Behauptung nicht angezweifelt wird…
…habe. Der Bw. sei von den beiden Machthabern E. und S.K. lediglich als Strohmann eingesetzt worden. Auf dieses Argument sei die Behörde im Haftungsbescheid nicht ausreichend eingegangen. Zur Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten bei der K. GesmbH wurde in der Berufung zugestanden, dass die Gesellschaft mit…
…nicht Firmen- bzw. Betriebsinhaber des Unternehmens Firma R. gewesen sei, sondern Herr. R. Der Bw. habe lediglich als "Strohmann", nämlich als Konzessionsträger bzw. gewerberechtlicher Geschäftsführer fungiert. Die geschäftlichen Belange seien ausschließlich von Herrn R. geführt worden, der auch gegenüber dritten Personen als Firmeninhaber aufgetreten sei…
…nicht nur zum Schein geschlossen, sondern von den Parteien wirklich gewollt (VwGH 20.9.1984, 82/16/0105). Die Berufungswerberin hat gleichsam als verdeckte Treuhänderin - was im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Strohmann" bezeichnet wird - die LKW auf ihren Namen angemeldet. Die Treuhandschaft stellt kein Scheingeschäft…
…erstellt dann die zum ausgeführten Geschäft gehörigen Rechnungen. Ein Vergleich mit dem BFH-Fall ist daher unangebracht. (2) Dem BFH-Urteil ist zudem folgendes zu entnehmen: Auch in "Strohmannfällen" müssen Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer grundsätzlich ident sein. Hiezu ist die Angabe der zutreffenden Anschrift erforderlich…
…alle erforderlichen Unterlagen bzw. Belege zu beschaffen, die dem Finanzamt vorzulegen waren. Er habe als Strohmann agiert und sei vom eigentlichen Geschäftsführer bzw. von seiner Sekretärin stets hinangehalten worden. AIs er die gegenständliche Rechnung über € 82.700,00 eingereicht habe, hätten vom eigentlichen Geschäftsführer…
…sei fest zu halten, dass die Bf das gegenständliche Finanzstrafverfahren über sich habe ergehen lassen, obwohl sie nur als "Strohmann" für ihren Ehemann tätig gewesen sei. Sie habe niemals Zugriff auf die Tageslosungen gehabt und keine wirtschaftlichen und finanziellen Entscheidungen treffen können. Bedingt durch den…
…Tätigkeit im Jahre 2004 durch die Vorschiebung von sog. Scheinselbständigen - der Betriebsprüfung sind dazu die polnischen Staatsbürger PW und StK bekannt - und im Jahre 2005 durch die JB-KG mit dem Strohmann JR zu verschleiern versucht. Auch bei der Befragung über die JB-KG im…
…der Bescheid zur Gänze angefochten. Der Bw. sei im fraglichen Zeitraum zwar handelsrechtlicher Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen, habe aber nur als "Strohmann" für zwei andere Personen fungiert, die die Geschäfte der Gesellschaft faktisch geführt haben. Mit der Abfuhr von Steuern, mit der Abgabe von Steuererklärungen…
…einen Maler- und Anstreicherbetrieb, der de facto zahlungsunfähig war. R.L. beglich zumindest einen Teil der Außenstände und deren GF O. bzw. die KEG fungierte als "Gegenleistung" als Strohmann bzw. Scheinfirma im Handel mit Handys. Dies für R.L. , der lt. Feststellung des Gerichts als…
…kann nach vorliegender Aktenlage nicht erkannt werden, da das behauptete "bloße Vorschieben" der EhegattiN als "Strohmann" auf Druck des Bankinstitutes - mangels detaillierter Vorbringen des Berufungswerbers - weder aktenkundig ist noch glaubwürdig erscheint. Die behauptete Darlehensgewährung durch den Berufungswerber hätte nach Ansicht des Referenten keiner "Zwischenschaltung" der…
…dass FM die Unwissenheit und Leichtgläubigkeit des Bw. in der Vergangenheit ausgenützt haben dürfte, um ihn ohne dessen Wissen seinem Unternehmen als Strohmann vorstehen zu lassen. Wie auch den Beilagen 2 und 3 entnommen werden könne, seien auch den Steuerberatern der M-GmbH die tatsächlichen…
…S-Bank aus. Er spiegelte vor, er könne als US-Staatsbürger nicht so viele Aktien erwerben wie er wolle und bat G. als Strohmann zu fungieren. Wenn dieser 50.000 Stück der EEC-Aktien (damaliger dem G. bekannter Kurs US$ 25,00) erwürbe, würde er…
…Ltd. geschlossen wurde. Diese Details sind nur Insidern bekannt, welche ein "Strohmann" nicht wissen kann. Auch in der Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid war keine Rede davon, dass der Beschuldigte nicht für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Limited verantwortlich wäre. Die Neuberechnung des strafbestimmenden Wertbetrages…
…ständigen Judikatur des BFH wird sogar der Strohmann (das ist eine von einem Hintermann vorgeschobene Person, die für dessen Rechnung nach außen als Leistender auftritt) als selbständiger Unternehmer tätig, sodass ihm Leistung und Leistungsempfang anzurechnen sind. Nur in Ausnahmefällen werden bei Strohmanngeschäften die Voraussetzungen des …
…habe. Der Bw. sei von den beiden Machthabern E. und S.K. lediglich als Strohmann eingesetzt worden. Auf dieses Argument sei die Behörde im Haftungsbescheid nicht ausreichend eingegangen. Zur Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten bei der K. GesmbH wurde in der Berufung zugestanden, dass die Gesellschaft mit…
…erbracht worden sei, für eine Umdeutung in ein Gesellschafterdarlehen biete das KVG keinen Platz. Auch der Treuhänder oder der Strohmann werde für Rechnung des "wirtschaftlichen" Gesellschafters tätig. Die Leistung sei jedoch nach dem KVG dem Treuhänder oder Strohmann zuzurechnen. Mit 1. Jänner 2003 ist…
…doch so invalide kann er nicht sein, weil er laufend damit angibt, dass er nebenbei ein schwarzes Einkommen von mindestens Euro 3000,00 im Monat verdient (und das seit Jahren), auch bei WR verdient er über Strohmänner/Frauen. Vor allem Fa. Y. und seinen Etablissements…