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UFSS FSRV/0028-S/06Der Berufungswerber beantragt die Herabsetzung der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.07.2008

…ist bei Zusammentreffen strafbarer Handlungen eine einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe der Strafdrohungen maßgebend. Treffen Finanzvergehen zusammen, deren Strafdrohungen sich…

UFSG FSRV/0017-G/07Hinterziehung von Normverbrauchsabgabe, deren Erhebung in den örtlichen Zuständigkeitsbereich verschiedener Finanzämter fällt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.01.2008

…Ausnahme vom Grundsatz darstellt, wonach nur vorsätzlich begangene Finanzvergehen vom Gericht zu ahnden sind, und gerichtliche Zuständigkeit auch bei Zusammentreffen von vorsätzlich und fahrlässig begangenen Finanzvergehen desselben Täters bestimmt, ist die gemeinsame Ahndung der Finanzvergehen durch das Gericht nur dann vorzunehmen, wenn diesbezüglich dieselbe Finanzstrafbehörde…

UFSW FSRV/0003-W/13Zigarettenschmuggel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2013

…Gesamtstrafrahmens. Bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat wurden strafmildernd der bisherige ordentliche Lebenswandel und die Sicherstellungen und als erschwerend das Zusammentreffen von Finanzvergehen und die Tatwiederholung gewertet. Dem Straferkenntnis der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist nicht zu entnehmen, dass gem. § 23 Abs. 4 FinStrG die von…

UFSW FSRV/0094-W/12Zigarettenschmuggel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2013

…verhängte Geldstrafe demnach 14,28 Prozent des Gesamtstrafrahmens. Bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat wurden strafmildernd das Geständnis samt einem Beitrag zur Wahrheitsfindung, der bisherige ordentliche Lebenswandel und die Sicherstellungen und als erschwerend das Zusammentreffen von Finanzvergehen und die Tatwiederholung gewertet. Dem Straferkenntnis der Finanzstrafbehörde…

UFSW FSRV/0165-W/08Einwand des Verbotes der Doppelbestrafung gemäß Art.4 Abs.1 7. Zusatzprotokoll EMRK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2009

…in der Dauer von 80 Tagen) verhängt wurde. Dem Bw. wäre daher vielmehr der Erschwerungsgrund einer einschlägigen Vorstrafe bei der Strafbemessung anzulasten gewesen, da mit dem gegenständlich angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates Lohnabgaben für Tatzeiträume bis Juli 2006 bestraft wurden. Das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen stellt dann…

UFSL FSRV/0077-L/08Bemessung einer zusätzlichen Geldstrafe für überdies von einem Transportunternehmer begangene Finanzordnungswidrigkeiten bei bereits zwei Gerichtsstrafen wegen Abgabenhinterziehungen, wovon eine bereits im Verhältnis einer Zusatzstrafe zur Erststrafe steht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…| -"- Bei der Ausmessung der zusätzlichen Geldstrafe wertete der Spruchsenat als mildernd das durch S abgelegte Geständnis, seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sowie seine schwierige finanzielle Situation, welche ihn zu seinen Taten verleitet hat, als erschwerend einen langen Tatzeitraum und ein Zusammentreffen von "Finanzvergehen und Finanzordnungswidrigkeit" [gemeint…

UFSK FSRV/0012-K/10Einleitung Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.02.2011

…Täter eines Finanzvergehens in Betracht kommt. Bei der Prüfung, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten…

UFSS FSRV/0023-S/09Reduktion der Geldstrafe bei Überwiegen der Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2009

…Vertreters bedient.   Bei der Strafbemessung waren daher neben seinen seinerzeitigen schwierigen wirtschaftlichen und beruflichen Verhältnissen die zwischenzeitlich erfolgte vollständige Schadensgutmachung und die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit als mildernd zu berücksichtigen, wogegen das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen als erschwerend zu werten war.   In Abwägung der Strafzumessungsgründe…

UFSW FSRV/0095-W/07Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.01.2008

…Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Teilgeständnis, die bisherige Unbescholtenheit und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Tatwiederholung und das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen an. Die Fa. T-GmbH sei im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG mit einer Geldbuße von…

UFSW FSRV/0092-W/06Höhe der Geldstrafe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.11.2006

…auf wirtschaftliche Probleme der GmbH (siehe nachfolgendes Konkursverfahren) zurückzuführen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, das Geständnis und die teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende…

UFSS FSRV/0020-S/08Strafzumessung bei mit außerordentlich großer deliktischer Energie begangener Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.05.2009

…der Finanzstrafbehörde erster Instanz umfassend geständig verantwortet. Bei der Strafzumessung wurde das "Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen" als erschwerend, als mildernd hingegen die Unbescholtenheit der Beschuldigten, ihre umfassend geständige Verantwortung, ihre berufliche Überlastungssituation, sowie die finanziellen Schwierigkeiten des von der Beschuldigten übernommenen Unternehmens berücksichtigt. Gegen dieses…

UFSL FSRV/0038-L/05Schmuggel von Zigarren aus Tschechien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2010

…Bei der Strafbemessung sei auf die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Bedacht genommen worden. Als strafmildernd sei die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, als erschwerend das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen und die oftmalige Begehung der Finanzvergehen über einen längeren Zeitraum gewertet worden. Gegen…

UFSI FSRV/0006-I/05Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.03.2005

…Die Vorinstanz wertete bei der Bemessung der Geldstrafe in zutreffender Weise das Geständnis als mildernd und eine Vorstrafe als erschwerend. Diese Strafzumessungsgründe bedürfen jedoch insoweit einer Ergänzung, als das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen (Hinterziehung und Ordnungswidrigkeit) als zusätzlicher Erschwerungsgrund und die wirtschaftliche Notlage der Bw…

UFSW FSRV/0183-W/10Selbstanzeige - Täterbenennung; Höhe der geschätzten Umsatzsteuervorauszahlungen angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.06.2011

…die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen, bekannt gewesen seien. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Teilgeständnis des Bw., seinen bisher ordentlichen Lebenswandel und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen an. Gemäß § 126 FinStrG sei…

UFSW FSRV/0111-W/07Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Kenntnis der genauen Höhe des Verkürzungsbetrages irrelevant.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.02.2008

…nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzung bekannt gewesen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Teilgeständnis, die finanziellen Probleme und den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen und den langen Tatzeitraum an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet…

UFSW FSRV/0079-W/07Subjektive Tatseite der zur Last gelegten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestritten und Irrtum gemäß § 9 FinStrG eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2007Teil 1/2

…auf das Geständnis des Bw. verwiesen werden. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Teilgeständnis, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die teilweise Schadensgutmachung und die schwierige finanzielle Situation, als erschwerend dagegen das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich…

UFSW FSRV/0160-W/03Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bzw. einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

…der Selbstanzeige mangels entsprechender Zahlung keine strafbefreiende Wirkung zukommen würde. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, den bisherigen ordentlichen Wandel und die teilweise Schadensgutmachung, wogegen als erschwerend das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen und der längere Zeitraum der Tatbegehung angesehen wurden. Gegen…

UFSL FSRV/0012-L/04Strafberufung des Amtsbeauftragten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2004

…in Geltung ab dem 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche…

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…21 Abs.2 FinStrG ist bei Zusammentreffen strafbarer Handlungen eine einheitliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen, welche die höchste Strafe androht. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe der Strafdrohungen maßgebend. Die vom…

UFSI FSRV/0001-I/12Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen in Finanznöten befindlichen Unternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…Eintritt des Erfolges nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten habe. Bei der Strafzumessung wurden als mildernd die Schadensgutmachung, als erschwerend eine einschlägige Vorstrafe des Beschuldigten, der lange Deliktszeitraum und das Zusammentreffen von zwei Vergehen berücksichtigt. Zur mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat sind trotz…